Öffentliche Orte barriere-frei machen: Zusammenfassung
Zum letzten Mal aktualisiert am
Seit dem 7. Januar 2022 gibt es ein neues Gesetz.
Das neue Gesetz ist ab dem 1. Juli 2023 gültig.
Um was geht es in dem Gesetz?
In dem Gesetz geht es um barriere-freie öffentliche Orte.
Ein Ort ist ein Platz.
Ein öffentlicher Ort ist für alle Menschen da.
Der Ort ist in einem Gebäude oder draußen.
Zum Beispiel:
- ein Restaurant, ein Geschäft, eine Sporthalle, ein Park
- ein privates Gebäude, in dem eine öffentliche Versammlung ist
- ein privates Gebäude, in dem eine Arzt-Praxis ist.
Barriere-frei heißt:
Nichts ist im Weg.
Jeder kommt dahin.
Es gibt kein Hindernis, es gibt keine Barriere.
Jeder Mensch kann ohne Probleme an den Ort kommen.
Jeder Mensch kann den Ort leicht nutzen.
Ein anderes Wort für barriere-frei ist: zugänglich.
Warum ein neues Gesetz?
Manche Orte in Luxemburg sind noch nicht barriere-frei.
Es gibt dort Probleme für Personen mit Behinderungen.
Beispiele:
- Eine Person möchte in ein Restaurant.
Aber sie kommt nicht mit dem Rollstuhl in das Gebäude. - Ein Info-Schild im Gebäude ist schwer zu lesen und zu verstehen.
Das neue Gesetz will öffentliche Orte für alle barriere-frei machen.
In dem Gesetz stehen Regeln.
Die Regeln sagen:
So muss gebaut werden,
damit alle den öffentlichen Ort benutzen können.
Die Regeln gelten auch für Orte, die es schon gibt.
Und für Orte, die gerade gebaut werden.
Alle öffentlichen Orte müssen barriere-frei werden.
Das Gesetz heißt offiziell:
„Gesetz vom 7. Januar 2022 über die Zugänglichkeit für alle von
öffentlich zugänglichen Orten, öffentlichen Straßen und
Mehrfamilienhäusern.“
Ab wann gilt das Gesetz?
Ab dem 1. Juli 2023 gilt:
Wer neu baut, muss sich sofort an die neuen Regeln halten.
Was schon gebaut ist, soll geändert werden.
Die Verantwortlichen von den Orten haben dafür noch Zeit.
Am 1. Januar 2032 muss aber alles geändert sein.
Ab dem 1. Januar 2032 gilt:
alle öffentlichen Orte müssen barriere-frei sein.
Was ist der Beirat für Barriere-Freiheit?
Der Beirat für Barriere-Freiheit steht im Gesetz.
Der Beirat ist eine Gruppe von Personen.
Sie kennen sich alle gut mit Barriere-Freiheit aus.
Der Minister fragt die Personen im Beirat um ihre Meinung.
Es geht dabei um barriere-freie Orte.
Es geht um „Bauen für alle“.
Manchmal gibt es Ausnahmen beim Bauen.
Der Minister und die Personen im Beirat reden dann über die
Ausnahmen und andere Lösungen.
Diese Texte gehören zum Thema
Die Texte sind in Leichter Sprache:
Der Text erklärt, um welche öffentlichen Orte es geht.
Er erklärt, was barriere-freie Orte haben müssen.
Der Staat kann eine Geld-Hilfe geben.
Die Geldhilfe ist für die Änderungen.
Zum Beispiel für eine Rollstuhl-Rampe.
Dann wird der Ort barriere-frei.
Die Geld-Hilfe ist nur für Gebäude, die es schon gibt.
Ein Ort wurde schon verbessert.
Aber es gibt Personen mit ganz besonderer Behinderung.
Sie brauchen noch mehr Veränderungen.
Die Personen können diese Veränderungen anfragen.
Dann wird der Ort vielleicht noch mehr verändert.
Der Ort wird für diese Person barriere-frei gemacht.
Das offizielle Wort für die passende Veränderung ist:
angemessene Vorkehrung.
Bestimmte Personen prüfen die öffentlichen Orte.
Diese Personen schreiben dann eine Bescheinigung.
Eine Bescheinigung ist ein offizielles Beweis-Papier.
In dem Beweis-Papier steht: der Ort ist barriere-frei.
Oder es kann nicht alles barriere-frei umgebaut werden.
Das Papier erklärt dann die Ausnahme oder die andere Lösung.
- Das Gesetz (französisch, in schwerer Sprache)
Kontakt
Dieses Ministerium ist zuständig für Behinderung:
Ministerium für Familie, Integration und die Großregion
E-Mail: accessibilite@fm.etat.lu
Telefon: 00352 24 78 36 54
Zuständige Kontaktstellen
Ministerium für Familie, Solidarität, Zusammenleben und Unterbringung von Flüchtlingen
-
Ministerium für Familie, Solidarität, Zusammenleben und Unterbringung von Flüchtlingen
- Adresse:
- 13 c, rue de Bitbourg L-1273 Luxemburg-Hamm
- Telefon:
- (+352) 247 86500
- Fax:
- (+352) 247 86570
- E-Mail:
- info@fm.etat.lu
-
Ministerium für Familie, Solidarität, Zusammenleben und Unterbringung von Flüchtlingen Schlichtungsausschuss in Sachen Überschuldung
- Adresse:
-
L-2919 Luxemburg
-
Ministerium für Familie, Solidarität, Zusammenleben und Unterbringung von Flüchtlingen Abteilung für Integration – Aufnahme- und Integrationsvertrag (CAI)
- Adresse:
- 13 c, rue de Bitbourg L-1273 Luxemburg-Hamm
- Telefon:
- (+352) 247 85785
- Telefon:
- 8002 6006 (kostenlose Helpline CAI)
- E-Mail:
- cai@fm.etat.lu
- Website:
- https://forum-cai.lu/?lang=de
-
Ministerium für Familie, Solidarität, Zusammenleben und Unterbringung von Flüchtlingen Abteilung für Personen mit Behinderung
- Adresse:
- 13 c, rue de Bitbourg L-1273 Luxemburg-Hamm
- Telefon:
- (+352) 247 83654
- E-Mail:
- accessibilite@fm.etat.lu
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Verwandte Vorgänge und Links
Vorgänge
Links
- Info-Seite über Barriere-Freiheit (in schwerer Sprache)
-
Info-Heft: Barriere-freie öffentliche Orte
auf der Website des Ministeriums für Familie, Solidarität, Zusammenleben und Unterbringung von Flüchtlingen
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