Öffentliche Orte barriere-frei machen: das Beweis-Papier
Zum letzten Mal aktualisiert am
Seit dem 7. Januar 2022 gibt es ein neues Gesetz.
Weitere Infos zum Gesetz finden Sie hier.
Um was geht es?
Ein öffentlicher Ort oder Platz ist für alle Menschen da.
Der Ort ist in einem Gebäude oder draußen.
Der Ort soll für alle Menschen leicht zu benutzen sein.
Das heißt: Nichts ist im Weg. Jeder kommt dahin.
Man sagt auch: barriere-frei oder zugänglich sein.
Manche Orte in Luxemburg sind noch nicht barriere-frei:
Es gibt dort Probleme für Personen mit Behinderungen.
Deshalb gibt es das Gesetz über barriere-freie öffentliche Orte.
Alle öffentlichen Orte müssen barriere-frei werden.
In dem Gesetz stehen Regeln.
Die Regeln gelten für Orte, die es schon gibt.
Und für Orte, die gerade gebaut werden.
Seit dem 1. Juli 2023 gilt:
Wer neu baut, muss sich sofort an die neuen Regeln halten.
Was schon gebaut ist, soll geändert werden.
Die Verantwortlichen von den Orten haben dafür noch Zeit.
Am 1. Januar 2032 muss aber alles geändert sein.
In dem Gesetz steht auch, wer die Bau-Arbeiten prüft
und wer ein Beweis-Papier schreiben darf.
Was ist das Beweis-Papier?
Ein anderes Wort für Beweis-Papier ist: Bescheinigung.
Es gibt Regeln, um einen Ort barriere-frei zu machen.
Alle Verantwortlichen für die Bau-Arbeiten müssen sich
an die Regeln halten.
In dem Beweis-Papier steht:
Der Plan und die Bau-Arbeiten sind richtig.
Die Verantwortlichen haben sich an die Regeln gehalten.
Verantwortliche heißt hier: Bau-Herren, Bau-Unternehmer und ähnliche.
Das Ministerium oder die Gemeinde darf jederzeit nach dem
Beweis-Papier fragen.
Dann müssen die Verantwortlichen das Beweis-Papier zeigen.
Wer sich nicht an die Regeln hält, kann bestraft werden.
Wer stellt das Beweis-Papier aus?
Es gibt Prüfer für Barriere-Freiheit.
Die Prüfer kontrollieren die Bau-Pläne und die Bau-Arbeiten.
Sie schauen, ob der öffentliche Ort für alle leicht zu benutzen ist.
Sie schauen, ob die Regeln eingehalten wurden.
Dann schreiben die Prüfer das Beweis-Papier.
Was machen die Prüfer? Was kontrollieren sie?
Vor den Bau-Arbeiten:
Für viele Bau-Arbeiten ist eine Bau-Genehmigung nötig.
Die Prüfer kontrollieren dann schon den Bau-Plan.
Sie schreiben ein Beweis-Papier, wenn der Bau-Plan richtig ist.
Nach den Bau-Arbeiten:
Wenn fertig gebaut ist, kontrollieren die Prüfer alle Arbeiten.
Auch die Arbeiten, für die keine Bau-Genehmigung nötig war.
Die Regeln wurden eingehalten:
Es müssen keine Änderungen gemacht werden.
Die Prüfer schreiben dann das Beweis-Papier.
Das Beweis-Papier ist für die Verantwortlichen.
Eine Kopie geht an das Ministerium für Familie.
Die Regeln wurden NICHT eingehalten:
Der Bau ist nach den Arbeiten nicht für jeden leicht zu benutzen.
Die Regeln aus dem neuen Gesetz wurden nicht eingehalten.
Dann müssen die Verantwortlichen den Bau ändern.
Hinweis:
Es gibt einen Prüf-Dienst für staatliche Gebäude.
Die Gemeinde und der Staat kontrollieren ihre eigenen Gebäude selbst.
Zum Beispiel die Schulen.
Wer darf Prüfer sein?
Prüfer sein, das dürfen diese Personen:
- Ein Architekt oder Bau-Ingenieur vom "OAI" (die Kammer für
Architekten und Bau-Ingenieure).
Oder - Eine Person mit Erlaubnis vom Ministerium.
Das Familien-Ministerium gibt die Erlaubnis.
Die Person darf technische Kontrollen machen.
Sie kontrolliert die Barriere-Freiheit.
Oder - Ein Beamter beim Staat oder bei der Gemeinde:
Das geht nur bei Gebäuden vom Staat oder von der Gemeinde.
Diese Beamte müssen Architekt oder Bau-Ingenieur sein.
Was brauchen die Prüfer noch?
Die Prüfer brauchen die Erlaubnis von dem Ministerium für Familie.
Das ist ein offizielles Papier.
Die Erlaubnis gilt für 5 Jahre.
Sie kann danach erneuert werden.
In der Erlaubnis steht, was die Prüfer machen dürfen:
- Beweis-Papiere über Barriere-Freiheit schreiben
- technische Kontrollen machen
- einen Bericht schreiben: was ist richtig, was ist falsch.
Eine Person mit Erlaubnis vom Ministerium muss eine Weiterbildung
von 16 Stunden haben.
Es geht um Barriere-Freiheit.
Die Weiterbildung muss in Luxemburg anerkannt sein.
Sie muss in einem offiziellen Zentrum für Weiterbildung stattfinden.
In Luxemburg oder in einem Land in der EU (Europäische Union).
Die Prüfer müssen das Gesetz gut kennen.
Sie müssen ihre Aufgaben gut kennen.
Sie müssen genug technische Mittel haben,
um die Kontrollen zu machen: die richtigen Geräte, die richtigen Infos.
Die Prüfer müssen frei arbeiten können:
sie dürfen sich nicht beeinflussen lassen.
Zum Beispiel von einer Firma, die mit dem Bau zu tun hat.
Architekten und Bau-Ingenieure vom OAI haben automatisch die
Erlaubnis als Prüfer.
Welche Strafen gibt es?
Die Prüfer müssen sich an die Regeln für Barriere-Freiheit halten.
Wer sich nicht an die Regeln hält, kann bestraft werden.
Diese Strafen sind möglich:
Strafen für Personen:
- Geldstrafe von 251 Euro bis 125.000 Euro
Und/oder - Gefängnis von 8 Tagen bis 2 Monaten.
- Den Betrieb schließen.
- Die Entscheidung über die Strafe für alle veröffentlichen.
Das heißt: andere Menschen sehen die Entscheidung.
- Geldstrafe von 251 Euro bis 125.000 Euro
Strafen für Betriebe:
- Geldstrafe von 500 Euro bis 250.000 Euro.
- Das Gebäude anpassen oder abreißen.
Diese Kosten fallen dann auch an die Bestraften. - Der Betrieb darf keine öffentlichen Aufträge mehr annehmen.
Das heißt: eine Bau-Firma darf sich nicht mehr melden,
wenn ein neuer Auftrag in der Zeitung steht. - Den Betrieb schließen.
Er darf nicht mehr in Luxemburg arbeiten.
Der Richter kann dazu noch weitere Strafen geben:
Der Richter kann dazu noch weitere Strafen geben:
Das gehört auch zum Thema
- Info-Heft: Barriere-freie öffentliche Orte
- Öffentliche Orte barriere-frei machen: Zusammenfassung
- Öffentliche Orte barriere-frei machen: die Bau-Regeln
- Öffentliche Orte barriere-frei machen: Geld-Hilfe anfragen
- Öffentliche Orte barriere-frei machen: die passende Veränderung
anfragen - Öffentliche Orte barriere-frei machen: das Beweis-Papier
- Der Originaltext (nicht in Leichter Sprache)
- Das Gesetz (französisch, nicht in Leichter Sprache)
Kontakt
Dieses Ministerium ist zuständig für Behinderung:
Ministerium für Familie, Integration und die Großregion
E-Mail: accessibilite@fm.etat.lu
Telefon: 00352 24 78 36 54
Zuständige Kontaktstellen
Ministerium für Familie, Solidarität, Zusammenleben und Unterbringung von Flüchtlingen
-
Ministerium für Familie, Solidarität, Zusammenleben und Unterbringung von Flüchtlingen
- Adresse:
- 13 c, rue de Bitbourg L-1273 Luxemburg-Hamm
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- (+352) 247 86570
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Ministerium für Familie, Solidarität, Zusammenleben und Unterbringung von Flüchtlingen Schlichtungsausschuss in Sachen Überschuldung
- Adresse:
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L-2919 Luxemburg
-
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