Öffentliche Orte barriere-frei machen: Geld-Hilfe anfragen
Zum letzten Mal aktualisiert am
Seit dem 7. Januar 2022 gibt es ein neues Gesetz.
Weitere Infos zum Gesetz finden Sie hier.
Um was geht es?
Ein öffentlicher Ort oder Platz ist für alle Menschen da.
Der Ort ist in einem Gebäude oder draußen.
Der Ort soll für alle Menschen leicht zu benutzen sein.
Das heißt: Nichts ist im Weg. Jeder kommt dahin.
Man sagt auch: barriere-frei oder zugänglich sein.
Manche Orte in Luxemburg sind noch nicht barriere-frei:
Es gibt dort Probleme für Personen mit Behinderungen.
Deshalb gibt es das Gesetz über barriere-freie öffentliche Orte.
Alle öffentlichen Orte müssen barriere-frei werden.
In dem Gesetz stehen Regeln.
Die Regeln gelten für Orte, die es schon gibt.
Und für Orte, die gerade gebaut werden.
Seit dem 1. Juli 2023 gilt:
Wer neu baut, muss sich sofort an die neuen Regeln halten.
Was schon gebaut ist, soll geändert werden.
Die Verantwortlichen von den Orten haben dafür noch Zeit.
Am 1. Januar 2032 muss aber alles geändert sein.
In dem Gesetz steht auch die Geld-Hilfe.
Wofür ist die Geld-Hilfe?
Das andere Wort für Geld-Hilfe ist: finanzielle Unterstützung.
Der Staat unterstützt mit Geld, wenn es möglich ist.
Das heißt: der Staat zahlt vielleicht einen Teil von den Kosten.
Es ist nicht für neue Bauten. Es gibt den Ort schon.
Die Geld-Hilfe ist nur für die Änderungen in Luxemburg.
Zum Beispiel für Arbeiten.
Die Geld-Hilfe ist auch für die Beratung und für die Bau-Pläne.
Die Arbeiten sollen den Ort barriere-frei machen:
- Öffentliche Orte ändern:
Gebäude, Plätze, Straßen, Gehwege (Trottoir) anders gestalten. - Neue öffentliche Orte schaffen.
Das heißt: Ein Ort war bisher privat.
Der Ort soll jetzt öffentlich genutzt werden.
Beispiel: Ärzte machen eine Praxis auf in einem Wohn-Gebäude.
Die Praxis wird ein öffentlicher Ort.
Sie muss zugänglich sein. - Eine passende Veränderung umsetzen.
Das ist eine besondere Anfrage.
Die Anfrage ist meist von Personen mit einer sehr schweren oder
speziellen Behinderung.
Sie können anfragen, dass etwas geändert wird.
Die Anfrage heißt offiziell: „Angemessene Vorkehrung“.
Auf Französisch: „Aménagement raisonnable“.
Wo müssen die Orte sein?
Die Orte müssen in dem Land Luxemburg sein.
Die Änderungen müssen hier gemacht werden.
Die Beratung und die Pläne dürfen auch im Ausland gemacht werden:
- in einem EU-Land: eines von den 27 Ländern
aus der Europäischen Union - in der Schweiz
- in Island, Liechtenstein und Norwegen.
Wer gibt die Geld-Hilfe?
Das Ministerium für Familie, Solidarität, Zusammenleben und Unterbringung von Flüchtlingen.
Dieses Ministerium entscheidet über die Geld-Hilfe.
Wer fragt die Geld-Hilfe an?
- Ein Besitzer, ein Verein, eine Firma: die Person, die den Ort besitzt.
- Ein Verwalter: die Person, die im Auftrag von anderen arbeitet.
Die Person arbeitet aber nicht im Auftrag vom Staat.
Wie und wo fragen Sie die Geld-Hilfe an?
Es gibt ein Formular zum Ausfüllen auf MyGuichet.lu.
Diese Seite ist nicht in Leichter Sprache.
Sie müssen diese Beweis-Zettel mitschicken:
- die Bau-Genehmigung.
Das ist die Erlaubnis, dass sie bauen dürfen.
Oder - Ein Beweis-Papier, dass diese Arbeiten dem Gesetz entsprechen.
Das Beweis-Papier heißt offiziell: Bescheinigung über Konformität. - Sie müssen einen Zettel abgeben.
Darauf beschreiben Sie die Bau-Arbeiten. - den Kosten-Plan.
Darin steht: so viel kosten die Arbeiten ungefähr.
Ein anderes Wort ist „Devis“.
Wann fragen Sie die Geld-Hilfe an?
Sie können anfragen, bevor Sie bauen.
Die Geld-Hilfe anfragen:
Das geht bis zu 5 Jahren ab dem 1. Juli 2023.
Das ist bis zum 30. Juni 2028.
Danach ist es zu spät.
Die Arbeiten zu Ende bringen:
Das geht bis zu 8 Jahren ab dem 1. Juli 2023.
Das ist bis zum 30. Juni 2031.
Wichtig: diese Zeiten gelten nicht für die passende Veränderung.
Die passende Veränderung kann bis zum Jahr 2032 gemacht werden.
Sie kann aber auch danach gemacht werden.
Welche Papiere geben Sie später ab?
Sie brauchen später den Beweis, dass die Arbeiten ausgemacht und
bezahlt sind.
Das sind die Rechnungen für Beratung, Plan und Bau-Arbeiten.
Bitte bewahren Sie alle Papiere gut auf.
Sie müssen die Rechnungen abgeben.
Und ein Beweis-Papier, dass die Arbeiten dem Gesetz entsprechen.
Das Ministerium vergleicht den Kosten-Plan und die Rechnungen.
Wie viel Geld-Hilfe können Sie bekommen?
Der Staat zahlt bis zur Hälfte von den Kosten.
Das sind 50 Prozent.
Es sind die Kosten ohne TVA: ohne Mehrwerts-Steuer.
Die Geld-Hilfe geht bis zu 24 000 Euro pro Ort.
Der Minister kann die Geld-Hilfe ändern oder ablehnen,
wenn dies der Fall ist:
- Die Kosten sind sehr viel höher als geplant war.
Das heißt: die Rechnung ist sehr viel höher als geplant.
Dann zahlt das Ministerium nicht die Hälfte. - Die Rechnung fehlt.
- Andere Papiere fehlen.
Wie oft können Sie die Geld-Hilfe bekommen?
Sie können die Geld-Hilfe bekommen:
- Einmal, um einen öffentlichen Ort zu ändern.
- Einmal für einen neuen öffentlichen Ort zu bauen.
- Einmal für eine passende Veränderung.
Wann bekommen Sie das Geld?
Sie bekommen kein Geld im Voraus: keine Anzahlung.
Sie bekommen die Geld-Hilfe erst nach den Arbeiten.
Das gehört auch zum Thema
- Öffentliche Orte barriere-frei machen: Zusammenfassung
- Öffentliche Orte barriere-frei machen: die Bau-Regeln
- Öffentliche Orte barriere-frei machen: Geld-Hilfe anfragen
- Öffentliche Orte barriere-frei machen: die passende Veränderung
anfragen
- Öffentliche Orte barriere-frei machen: das Beweis-Papier
- Der Originaltext (nicht in Leichter Sprache)
- Das Gesetz (französisch, nicht in Leichter Sprache)
Kontakt
Dieses Ministerium ist zuständig für Behinderung:
Ministerium für Familie, Integration und die Großregion
E-Mail: accessibilite@fm.etat.lu
Telefon: 00352 24 78 36 54
Online-Dienste und Formulare
Zuständige Kontaktstellen
Ministerium für Familie, Solidarität, Zusammenleben und Unterbringung von Flüchtlingen
-
Ministerium für Familie, Solidarität, Zusammenleben und Unterbringung von Flüchtlingen
- Adresse:
- 13 c, rue de Bitbourg L-1273 Luxemburg-Hamm Luxemburg
- Telefon:
- (+352) 247 86500
- Fax:
- (+352) 247 86570
- E-Mail:
- info@mfi.public.lu
-
Ministerium für Familie, Solidarität, Zusammenleben und Unterbringung von Flüchtlingen Schlichtungsausschuss in Sachen Überschuldung
- Adresse:
-
L-2919 Luxemburg
-
Ministerium für Familie, Solidarität, Zusammenleben und Unterbringung von Flüchtlingen Abteilung für Integration – Aufnahme- und Integrationsvertrag (CAI)
- Adresse:
- 13 c, rue de Bitbourg L-1273 Luxemburg-Hamm
- Telefon:
- (+352) 247 85785
- Telefon:
- 8002 6006 (kostenlose Helpline CAI)
- E-Mail:
- cai@integration.etat.lu
- Website:
- https://forum-cai.lu/?lang=de
-
Ministerium für Familie, Solidarität, Zusammenleben und Unterbringung von Flüchtlingen Abteilung für Personen mit Behinderung
- Adresse:
- 13 c, rue de Bitbourg L-1273 Luxemburg-Hamm
- Telefon:
- (+352) 247 83654
- E-Mail:
- accessibilite@fm.etat.lu
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