Tageseltern – Zulassung und Anerkennung als Dienstleister im Rahmen des Gutscheinsystems für Kinderbetreuung
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Die Tätigkeit von Tageseltern besteht in der vergüteten regelmäßigen Betreuung, tagsüber oder nachts, von Kindern:
- im Alter von 0 bis 12 Jahren; oder
- die die Grundschule oder das Förderschulsystem noch nicht verlassen haben.
Es handelt sich um eine Dienstleistung, die Sie bei sich zu Hause selbstständig ausüben.
Sie dürfen im Rahmen Ihrer Tätigkeit als Tageselternteil höchstens 5 Kinder gleichzeitig betreuen. Wenn Sie mehrere Personen sind, die als Tageseltern an ein und demselben Wohnsitz tätig sind, bleibt die Höchstgrenze von 5 Kindern dennoch bestehen. Sie dürfen nicht mehr als 2 Kinder unter 2 Jahren betreuen. Ihre eigenen Kinder unter 2 Jahren werden bei dieser Berechnung berücksichtigt.
Die Rechte und Pflichten der Parteien müssen in einem Bildungs- und Betreuungsvertrag festgelegt werden. Die Gesamtzahl der Kinder, die Gegenstand eines oder mehrerer Bildungs- und Betreuungsverträge sein dürfen, ist auf 12 Kinder pro Tageselternteil begrenzt.
Wenn Sie Ihre Dienste im Rahmen des Gutscheinsystems für Kinderbetreuung (chèque-service accueil - CSA) anbieten wollen, müssen Sie einen Antrag auf Anerkennung als Dienstleister im Rahmen des Gutscheinsystems für Kinderbetreuung bei der Abteilung Erziehung und Betreuung (Service de l’éducation et de l’accueil) des Ministeriums für Bildung, Kinder und Jugend stellen.
Als Dienstleister im Rahmen des Gutscheinsystems für Kinderbetreuung obliegt Ihnen die Umsetzung der öffentlichen Dienstleistungsaufgabe, durch die der soziale Zusammenhalt gestärkt werden soll, indem allen Kindern gleiche Chancen geboten werden.
Betroffene Personen
Alle Personen, die Kinder bei sich zu Hause betreuen möchten.
Voraussetzungen
- Zulassung
- Anerkennung als Dienstleister im Rahmen des Gutscheinsystems für Kinderbetreuung (CSA)
Um eine Zulassung als Tageselternteil zu erhalten, müssen Sie die folgenden Voraussetzungen erfüllen:
- die Ehrenhaftigkeitsbedingungen erfüllen, die unter Bezugnahme auf Ihre strafrechtliche Vergangenheit beurteilt werden (Vorlage der Originalstrafregisterauszüge, Führungszeugnisse Nr. 3 und Nr. 5 betreffend den Kinder- und Jugendschutz);
Weder Sie selbst oder Ihre Vertretung noch Erwachsene oder minderjährige Personen im Alter von 16 Jahren oder älter, die in Ihrem Haushalt leben, dürfen wegen eines mit der Ausübung der Tageselterntätigkeit unvereinbaren Vergehens oder Verbrechens verurteilt worden sein. Ihre Kinder und die Ihrer Vertretung dürfen nicht Gegenstand einer pädagogischen Unterstützungsmaßnahme oder einer Inobhutnahme gewesen sein.
- älter als 18 Jahre sein;
- ein vor weniger als 30 Tagen ausgestelltes ärztliches Attest eines Allgemeinmediziners vorlegen, in dem Ihre körperliche und geistige Fähigkeit bescheinigt wird, um als Tageselternteil tätig zu sein. Ihre Vertretung muss ebenfalls dieses Attest vorlegen, aus dem deren Fähigkeit hervorgeht, die Kinder, die Ihnen üblicherweise anvertraut werden, vorübergehend zu betreuen;
- einen Nachweis für Ihre berufliche Qualifikation erbringen, indem Sie Folgendes vorlegen:
- ein von dem für die Berufsausbildung zuständigen Minister anerkanntes Berufsbefähigungszeugnis (CCP) oder Diplom über die berufliche Reife (DAP), das den Inhaber zur beruflichen sozialpädagogischen Kinderbetreuung berechtigt; oder
- ein von dem für Bildung zuständigen Minister anerkanntes Abschlusszeugnis des Sekundarunterrichts, das den Inhaber zur beruflichen sozialpädagogischen Kinderbetreuung berechtigt; oder
- einen von dem für das Hochschulwesen zuständigen Minister anerkannten Hochschulabschluss, der den Inhaber zur beruflichen sozialpädagogischen Kinderbetreuung berechtigt; oder
- eine von dem für Gesundheit zuständigen Minister ausgestellte Zulassung zu einem Gesundheitsberuf oder ein vom zuständigen Minister anerkanntes Diplom aus dem Gesundheitswesen, die/das den Inhaber zur beruflichen sozialpädagogischen Kinderbetreuung berechtigt;
Wenn Sie:
- eine Bescheinigung über den Abschluss von mindestens 5 Jahren Sekundarunterricht; oder
- ein Abschlusszeugnis des Sekundarunterrichts, das nicht automatisch zur Ausübung der beruflichen sozialpädagogischen Kinderbetreuung befähigt; oder
- einen Hochschulabschluss, der nicht automatisch zur Ausübung der beruflichen sozialpädagogischen Kinderbetreuung befähigt;
besitzen, müssen Sie die Grundausbildung für Tageseltern binnen 3 Jahren nach Erhalt der Zulassung absolviert haben.
- eine Bescheinigung vorlegen, aus der hervorgeht, dass Sie über das gemäß dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen festgelegte Kompetenzniveau B2 in mindestens einer der 3 Verwaltungssprachen, namentlich Luxemburgisch, Deutsch und Französisch, verfügen (Bescheinigung des INLL oder gleichwertig), oder Nachweise dafür erbringen, dass Sie mindestens 7 Jahre Ihrer Schulzeit in Luxemburg an einer luxemburgischen öffentlichen Schule oder einer Privatschule, an der die staatlichen Lehrpläne gelten, absolviert haben (oder gleichwertig);
- ein Betreuungskonzept vorlegen, in dem das Angebot für die Betreuung der Kinder beschrieben und folgende Punkte berücksichtigt werden:
- Ihre familiäre Situation;
- Ihre Verfügbarkeit;
- die den betreuten Kindern zur Verfügung gestellten Mittel und Infrastrukturen;
- einen vor weniger als 5 Jahren ausgestellten Erste-Hilfe-Schein vorlegen. Akzeptiert werden die vom Großherzoglichen Feuerwehr- und Rettungskorps (CGDIS) anerkannten Erste-Hilfe-Kurse;
- sich verpflichten, die Grundsätze der Kinderrechtskonvention einzuhalten;
- eine Berufshaftpflichtversicherung abschließen (dies gilt auch für Ihre Vertretung). Sie müssen die Gesetzgebung in Sachen Sozialversicherung einhalten;
- regelmäßig an Weiterbildungen oder Supervisionen teilnehmen (20 Stunden pro Jahr).
Die Betreuungsinfrastrukturen müssen den Mindestkriterien im Bereich der Sicherheit und Gesundheit Rechnung tragen. Ihnen wird ein Leitfaden bezüglich dieser Kriterien (Französisch, Pdf, 155 KB) zur Verfügung gestellt.
Wenn Sie Dienstleister im Rahmen des Gutscheinsystems für Kinderbetreuung (CSA) werden wollen, müssen Sie folgende Bedingungen erfüllen:
- im Besitz einer Zulassung sein (siehe „Online-Dienste und Formulare“);
- ein Betreuungskonzept vorlegen (siehe unten „Vorgehensweise und Details, CSA-Dienstleister“);
- ein pädagogisches Konzept vorlegen (siehe unten „Vorgehensweise und Details, CSA-Dienstleister“);
- jährlich einen Aktivitätsbericht erstellen, der die Umsetzung Ihres Betreuungskonzepts bei der Arbeit mit den Kindern widerspiegelt;
- regelmäßig an staatlich anerkannten Weiterbildungen/Supervisionen teilnehmen;
- eine Vereinbarung mit dem Ministerium unterzeichnen und die Gesetze und Verordnungen über die Anwendung des Gutscheinsystems für Kinderbetreuung einhalten;
- die Qualitätsinstrumente umsetzen und dem Besuch des regionalen Vertreters des Nationalen Jugendwerks zustimmen (Service national de la jeunesse - SNJ). Die Aufgabe der regionalen Vertreter besteht darin, die pädagogische Qualität in Erziehungs- und Betreuungseinrichtungen, bei Tageseltern und in Jugendeinrichtungen zu überwachen.
Vorgehensweise und Details
- Zulassung
- CSA-Dienstleister
Veranstaltung „Séance découverte métier“
Vor der Einreichung eines Zulassungsantrags müssen Personen, die einer Tätigkeit als Tageselternteil nachgehen möchten, an einer von der Agentur Dageselteren organisierten Veranstaltung „Séance découverte métier“ teilnehmen.
Diese Agentur ist eine Stelle für Schulung, Beratung und Information im Bereich der familiären Betreuung und richtet sich an folgende Personen:
- Tageseltern;
- Anwärter auf die Zulassung;
- Eltern und werdende Eltern.
Beantragung der Zulassung
Der Zulassungsantrag muss beim Ministerium für Bildung, Kinder und Jugend eingereicht werden. Das Formular ist in der Rubrik „Online-Dienste und Formulare“ verfügbar.
Eine erste Auswahl wird auf der Grundlage der Verwaltungsunterlagen getroffen. Sind die Voraussetzungen erfüllt, erhalten Sie die Einladung zu einer vorausgehenden Schulung. Jede antragstellende Person muss die vorausgehende Schulung zur Vorbereitung auf die Ausübung und die Organisation der Tätigkeit als Tageselternteil absolviert haben.
Ein Besuch Ihrer Räumlichkeiten wird vor Erteilung der Zulassung organisiert.
Wenn Sie als CSA-Dienstleister anerkannt werden möchten, muss ein spezifischer Antrag gestellt werden (siehe unten).
Vorgeschriebene Leistungen
Die Tätigkeit von Tageseltern beinhaltet Aktivitäten, die je nach Alter und Bedürfnissen der Kinder unterschiedlich ausfallen:
- Primärversorgung;
- Ruhe und Schlaf;
- ausgewogene Verpflegung;
- gemäß dem nationalen Rahmenplan zur non-formalen Bildung im Kindes- und Jugendalter umgesetzte Aktivitäten;
- regelmäßige Ausflüge ins Freie;
- beaufsichtigtes Lernen, um einen ruhigen und günstigen Rahmen für die Hausaufgaben zu bieten.
In Abwesenheit der Eltern haben Sie für Folgendes Sorge zu tragen:
- die Wahrung der Grundbedürfnisse der Kinder;
- das körperliche und emotionale Wohlergehen der Kinder und die Schaffung eines ihrer Entwicklung förderlichen Rahmens.
Bei allen Maßnahmen im Rahmen Ihrer Tätigkeit als Tageselternteil müssen die Interessen des Kindes im Vordergrund stehen.
Vertretung
Sie können sich vorübergehend von 1 oder 2 Personen bei sich zu Hause vertreten lassen, um die Ihnen auf der Grundlage eines Bildungs- und Betreuungsvertrags anvertrauten Kinder zu betreuen.
Sie und Ihre Vertretung müssen jederzeit die maximale Betreuungskapazität von 5 Kindern einhalten.
Die Vertretung darf nicht mehr als 200 Stunden pro Jahr und 8 Stunden pro Woche ausmachen.
Sie können also 1 oder 2 Vertrauenspersonen benennen, die als „Vertretung“ eingesetzt werden können. Sie müssen:
- die erforderlichen Formalitäten erledigen, damit diese Person ebenfalls über eine Berufshaftpflichtversicherung versichert ist;
- garantieren, dass Ihre Vertretung die Bedingungen in Bezug auf Gesundheit und Ehrenhaftigkeit erfüllt (siehe oben „Voraussetzungen, Zulassung“).
Achtung: Die Vertretungen müssen vor jedweder Tätigkeit vom Ministerium validiert werden.
Da die formelle Zustimmung der Eltern erforderlich ist, müssen Sie Ihre Vertretung(en) im Bildungs- und Betreuungskonzept aller angemeldeten Kinder angeben.
Übergangsphase (Bescheinigung des Niveaus B2)
Wenn Sie über eine Zulassung gemäß den alten Vorschriften verfügen (vor dem 4. September 2023 erteilte Zulassung) und wenn Sie die neuen sprachlichen Anforderungen nicht erfüllen, gilt eine Übergangsphase von 3 Jahren, damit Sie den neuen Vorschriften nachkommen können.
Wenn Sie allerdings eine Schulzeit von 7 Jahren an einer luxemburgischen Schule nachweisen können, sind Sie von dieser neuen Vorschrift befreit.
Die Bescheinigung, aus der das Sprachniveau B2 in einer der 3 Amtssprachen des Landes hervorgeht, muss spätestens am 4. September 2026 beim Ministerium für Bildung, Kinder und Jugend eingereicht werden. Gleiches gilt für die Nachweise, die eine Schulzeit von 7 Jahren im luxemburgischen Schulsystem belegen.
Antrag auf Anerkennung als Dienstleister im Rahmen des Gutscheinsystems für Kinderbetreuung
Sie müssen beim Ministerium für Bildung, Kinder und Jugend das Formular Demande d’obtention de l’aide étatique (siehe „Online-Dienste und Formulare“) einreichen und folgende Dokumente beifügen:
- das Betreuungskonzept;
- das pädagogische Konzept (das fester Bestandteil des Betreuungskonzepts ist).
Alle Belege für den Antrag müssen an das Ministerium für Bildung, Kinder und Jugend übermittelt werden.
Betreuungskonzept
Das Betreuungskonzept muss dem nationalen Rahmenplan zur non-formalen Bildung im Kindes- und Jugendalter entsprechen.
Als CSA-Dienstleister müssen Sie darin die pädagogischen Methoden, Prioritäten und Mittel beschreiben, die Sie einsetzen, um dem nationalen Rahmenplan gerecht zu werden.
Auf der Website Enfancejeunesse.lu ist ein Leitfaden zur Erstellung des Betreuungskonzepts erhältlich.
Das Betreuungskonzept wird für eine Dauer von 3 Jahren erstellt. Das Betreuungskonzept wird vom Nationalen Jugendwerk (Service national de la jeunesse) analysiert und anschließend vom Minister für Bildung, Kinder und Jugend validiert.
Pädagogisches Konzept
Das pädagogische Konzept (Französisch, Pdf, 283 KB) ist fester Bestandteil des Betreuungskonzepts und muss der öffentlichen Dienstleistungsaufgabe entsprechen.
Diese Aufgabe besteht darin:
- die soziale Kohäsion und Integration der Kinder auf Ebene der lokalen Gemeinschaft in der luxemburgischen Gesellschaft zu verstärken;
- die Einschulung der Kinder in der luxemburgischen Grundschule zu fördern.
In dem pädagogischen Konzept werden die von Ihnen festgelegten Ziele zur Umsetzung der öffentlichen Dienstleistungsaufgabe beschrieben.
Zuschuss für Tageseltern
Der Staat kann Tageseltern einen Zuschuss (Französisch, Pdf, 170 KB) für die Beteiligung an dem für ihre Tätigkeit notwendigen Erwerb von Material und Ausstattung gewähren. Dieser Zuschuss kann in Form einer einmaligen oder zweimaligen Auszahlung beantragt werden, wobei die Gesamtrückerstattung auf 3.000 Euro begrenzt ist.
Der Zuschuss wird Ihnen nur gewährt, wenn Sie die folgenden Voraussetzungen erfüllen:
- Sie sind als Dienstleister im Rahmen des Gutscheinsystems für Kinderbetreuung anerkannt.
- Sie sind noch nicht in den Genuss dieses Zuschusses gelangt.
Jeder Antrag auf Erhalt des Zuschusses (siehe „Online-Dienste und Formulare“) ist ordnungsgemäß ausgefüllt und unterzeichnet an das Ministerium für Bildung, Kinder und Jugend zu richten und muss folgende Belege und Informationen enthalten:
- eine Kopie der Rechnungen, die:
- den Erwerb der für die Tätigkeit als Tageseltern notwendigen Ausstattungen und Materialien belegen; und
- weniger als 3 Jahre vor dem Eingang des Antrags auf Erhalt des Zuschusses beim Minister ausgestellt wurden;
- gegebenenfalls Zahlungsbelege für die Rechnungen.
Im Falle eines unvollständigen Antrags werden Sie schnellstmöglich über die fehlenden Belege und Informationen unterrichtet, die binnen einem Monat ab dem Tag der Zustellung dieser Benachrichtigung bereitzustellen sind. Werden diese Unterlagen nicht in der vorgegebenen Frist übermittelt, wird Ihr Antrag auf Gewährung des Zuschusses automatisch abgelehnt.
Der Zuschuss ist zurückzuzahlen, wenn Sie Ihre Tätigkeit binnen 3 Jahren ab dem Tag des Beschlusses zur Gewährung des Zuschusses einstellen.
Online-Dienste und Formulare
Zum Download bereitgestellte Formulare
Hinweis: Lesen Sie die Anleitung zur Verwendung von PDF-Formularen.
Zuständige Kontaktstellen
Ministerium für Bildung, Kinder und Jugend Abteilung Erziehung und Betreuung – Dienststelle für die Zulassung von Tageseltern
- Adresse:
-
33, rives de Clausen
L-2165
Luxemburg
Luxemburg
L-2926 Luxemburg
- Telefon:
- (+352) 247 76 597
- Telefon:
- (+352) 247 86 507
- E-Mail:
- ap.sea@men.lu
Geschlossen ⋅ Öffnet morgen um 8:30 Uhr
- Montag:
- 8:30 bis 11:30 Uhr , 14:00 bis 17:00 Uhr
- Dienstag:
- 8:30 bis 11:30 Uhr , 14:00 bis 17:00 Uhr
- Mittwoch:
- 8:30 bis 11:30 Uhr , 14:00 bis 17:00 Uhr
- Donnerstag:
- 8:30 bis 11:30 Uhr , 14:00 bis 17:00 Uhr
- Freitag:
- 8:30 bis 11:30 Uhr , 14:00 bis 17:00 Uhr
- Samstag:
- Geschlossen
- Sonntag:
- Geschlossen
Abteilung Erziehung und Betreuung – Dienststelle für die Zulassung von Tageseltern
Ministerium für Bildung, Kinder und Jugend Abteilung Erziehung und Betreuung – Dienststelle für die Zulassung von Tageseltern
- Adresse:
-
33, rives de Clausen
L-2165
Luxemburg
Luxemburg
L-2926 Luxemburg
- Telefon:
- (+352) 247 76 597
- Telefon:
- (+352) 247 86 507
- E-Mail:
- ap.sea@men.lu
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