Genehmigung zum Führen einer rechtmäßigen Ausbildungsbezeichnung
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Als Angehöriger eines Gesundheitsberufs, der über eine vom Ministerium für Gesundheit und soziale Sicherheit (im Folgenden „das Ministerium“) ausgestellte Zulassung verfügt, erhalten Sie automatisch die Berufsbezeichnung, die Ihrem Beruf entspricht. In diesem Fall müssen Sie, wenn Sie die Ihrer Ausbildung entsprechende rechtmäßige Bezeichnung führen möchten, einen Antrag auf rechtmäßige Ausbildungsbezeichnung beim Ministerium für Gesundheit und soziale Sicherheit stellen.
Dieses kann Ihnen gestatten, Folgendes zu führen:
- Ihre rechtmäßige Ausbildungsbezeichnung;
- gegebenenfalls die Abkürzung in der Sprache des Staates, in dem die Ausbildung stattgefunden hat;
- gefolgt vom Namen und Ort der Einrichtung oder des Ausschusses, die bzw. der den Abschluss ausgestellt hat.
Kann diese Bezeichnung jedoch mit einer Bezeichnung verwechselt werden, die eine zusätzliche Ausbildung voraussetzt, die Sie nicht erworben haben, dürfen Sie Ihre Ausbildungsbezeichnung nur in einer vom Minister festgelegten Form verwenden.
Das Collège médical, das Collège vétérinaire oder der Oberste Rat bestimmter Gesundheitsberufe kann Ihnen gestatten, eine andere akademische Funktion oder rechtmäßige Ausbildungsbezeichnung als die vom Ministerium für Gesundheit und soziale Sicherheit vorgesehene zu nutzen.
Betroffene Personen
Alle Angehörige der Gesundheitsberufe, die über eine aktive Zulassung im Register des Ministeriums verfügen, können beantragen, ihre rechtmäßige Ausbildungsbezeichnung zu führen.
Voraussetzungen
Zulassung
Um eine Genehmigung zum Führen Ihrer rechtmäßigen Ausbildungsbezeichnung beantragen zu können, müssen Sie:
- über eine vom Ministerium ausgestellte Zulassung verfügen; und
- beruflich aktiv sein.
Sollte bei der Durchführung des Vorgangs festgestellt werden, dass Ihre Zulassung nicht aktiv ist, werden Sie über die Möglichkeit informiert, diese Zulassung über einen anderen Vorgang auf MyGuichet.lu zu erneuern.
Erstellung eines beruflichen Bereichs
Um Ihren Antrag über MyGuichet.lu zu stellen, müssen Sie über einen beruflichen Bereich verfügen.
Wie richte ich einen beruflichen Bereich auf MyGuichet.lu ein?
Folgende 2 Fälle sind zu unterscheiden:
- Sie sind ein neuer MyGuichet.lu-Benutzer. Sie müssen:
- sich zunächst auf MyGuichet.lu registrieren; und
- anschließend einen beruflichen Bereich erstellen.
- Sie verfügen bereits über einen privaten Bereich. Sie müssen sich nicht erneut registrieren, sondern können direkt einen beruflichen Bereich einrichten.
Weitere Informationen und Tutorials zum beruflichen Bereich finden Sie auf unserer entsprechenden Hilfeseite.
Vorgehensweise und Details
Antragstellung
Sie müssen Ihren Antrag auf Führen einer rechtmäßigen Ausbildungsbezeichnung online über MyGuichet.lu einreichen.
Für diesen Vorgang wird ein LuxTrust-Produkt oder ein elektronischer Personalausweis (eID) benötigt.
Nach Übermittlung Ihres Antrags erhalten Sie jede Kommunikation/Mitteilung im Zusammenhang mit diesem Vorgang per E-Mail.
Belege
Sie müssen Ihrem Antrag eine Kopie Ihrer rechtmäßigen Ausbildungsbezeichnung beifügen.
Zur Überprüfung neuer beruflicher Angaben können zusätzliche Belege verlangt werden.
Online-Dienste und Formulare
Zuständige Kontaktstellen
Ministerium für Gesundheit und soziale Sicherheit Angehörige der Gesundheitsberufe – AUTEX
- Adresse:
- 1, rue Charles Darwin L-1433 Luxemburg Luxemburg
- Telefon:
- (+352) 247 85 505
- E-Mail:
- autorisations@ms.etat.lu
- Website:
- https://m3s.gouvernement.lu
Verwandte Vorgänge und Links
Vorgänge
Links
Weitere Informationen
Rechtsgrundlagen
-
Loi modifiée du 29 avril 1983
concernant l’exercice des professions de médecin, de médecin-dentiste et de médecin-vétérinaire
-
Loi modifiée du 31 juillet 1991
déterminant les conditions d’autorisation d’exercer la profession de pharmacien
-
Loi modifiée du 26 mars 1992
sur l’exercice et la revalorisation de certaines professions de santé
-
Loi modifiée du 14 juillet 2015
portant création de la profession de psychothérapeute
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