Antrag auf Zugang zum System ALARMIS
Zum letzten Mal aktualisiert am
Die Übertragung von Alarmen muss zwingend über das öffentliche Alarmübertragungsnetz „ALARMIS“ erfolgen.
Ein Kunde, der eine Verbindung zur Nationalen Einsatzzentrale (Centre d'intervention national - CIN) der Großherzoglichen Polizei (PGD) haben möchte, muss einen Antrag stellen:
- zum einen bei POST Luxembourg; und
- zum anderen bei der PGD.
Das an die CIN angeschlossene System ALARMIS bearbeitet nur die über ALARMIS übertragenen Alarme, die in den Zuständigkeitsbereich der PGD fallen, das heißt passive Einbruchalarme und aktive Alarmtaster, nicht aber Feueralarme, die, außer in Ausnahmefällen, in den Zuständigkeitsbereich des CGDIS fallen.
Unter einem aktiven Alarm versteht man Alarme, die „aktiv“, das heißt manuell durch Betätigung eines Alarmtasters durch eine Person ausgelöst werden. Ein passiver Alarm ist ein Alarm, der automatisch von der Anlage über einen oder mehrere Melder ausgelöst wird.
Betroffene Personen
Jede Person, die Kunde des Systems ALARMIS ist oder werden und ihr System an die CIN der PGD anschließen lassen möchte.
Voraussetzungen
Erstellung eines beruflichen Bereichs auf MyGuichet.lu
Der Nutzer muss zwingend über einen beruflichen Bereich auf MyGuichet.lu verfügen.
Wie richte ich einen beruflichen Bereich auf MyGuichet.lu ein?
Folgende 2 Fälle sind zu unterscheiden:
- Sie sind ein neuer MyGuichet.lu-Benutzer. Sie müssen:
- sich zunächst auf MyGuichet.lu registrieren; und
- anschließend einen beruflichen Bereich erstellen.
- Sie verfügen bereits über einen privaten Bereich. Sie müssen sich nicht erneut registrieren, sondern können direkt einen beruflichen Bereich einrichten.
Weitere Informationen und Tutorials zum beruflichen Bereich finden Sie auf unserer entsprechenden Hilfeseite.
Kosten
Wegen der Kosten:
- des Alarmsystems müssen Sie sich beim Anbieter eines solchen Systems erkundigen;
- des ALARMIS-Dienstes der Post müssen Sie sich beim Verkaufsservice der Post erkundigen.
Seitens der PGD fallen keine Kosten an.
Vorgehensweise und Details
Bestehender Kunde: Beantragung der Zertifizierung des beruflichen Bereichs
Wenn Sie bereits Kunde des Systems ALARMIS sind, müssen Sie Ihren beruflichen Bereich auf MyGuichet.lu von der PGD zertifizieren lassen.
Der Zertifizierungsvorgang erfolgt mit Authentifizierung auf MyGuichet.lu. Dafür brauchen Sie:
- ein LuxTrust-Produkt; oder
- einen elektronischen Personalausweis (eID).
Nach Bewilligung durch die Großherzogliche Polizei wird Ihnen per Post ein Token für die Zertifizierung Ihres beruflichen Bereichs mitgeteilt.
Neuer Kunde: Erstantrag auf Anschluss
Wenn Sie ein neuer Kunde des Systems ALARMIS sind, müssen Sie über MyGuichet.lu einen Erstantrag auf Anschluss stellen. Dabei handelt es sich ebenfalls um einen Vorgang mit Authentifizierung.
Sie befolgen das Verfahren und geben die geforderten Informationen ein.
Sie müssen insbesondere Ihren Antrag auf Anschluss begründen und demnach:
- erklären, warum Sie Ihr Alarmsystem über das Netzwerk ALARMIS an das System der PGD anschließen möchten;
- Ihrem Antrag die entsprechenden Belege beifügen.
Antwort der PGD
Im Rahmen der Bearbeitung Ihres Antrags durch die PGD sind 2 Fälle denkbar:
- Ihrem Antrag wird von der PGD nicht stattgegeben: Sie erhalten eine Benachrichtigung über die Ablehnung in Ihrem Bereich auf MyGuichet.lu;
- Ihrem Antrag wird von der PGD stattgegeben: Sie erhalten eine Benachrichtigung über die Annahme in Ihrem Bereich auf MyGuichet.lu. Sie werden auch über das weitere Vorgehen zur Vervollständigung Ihrer Akte informiert.
Wird Ihrem Antrag stattgegeben, erhalten Sie über Ihren beruflichen Bereich auf MyGuichet.lu eine ALARMIS-Kundennummer.
Verpflichtungen
Sie müssen das System jährlich von einem spezialisierten Unternehmen warten lassen, um den reibungslosen Betrieb der Anlagen zu gewährleisten. Die PGD kann eine Kopie der von diesem Unternehmen ausgestellten Bescheinigung verlangen.
Es muss ein jährlicher Alarmübertragungstest durchgeführt werden.
Gut zu wissen
Weitere Informationen erhalten Sie:
- auf der Website der Police Lëtzebuerg;
- beim Nationalen Dienst für Kriminalitätsprävention (Service national de prévention de la criminalité - SNPC):
- telefonisch: (+352) 244 24 40 33; oder
- per E-Mail: prevention@police.etat.lu;
- bei der ALARMIS-Einheit der Nationalen Einsatzzentrale (CIN) der Großherzoglichen Polizei:
- telefonisch: (+352) 244 24 49 10; oder
- per E-Mail: alarmis@police.etat.lu.
Online-Dienste und Formulare
Zuständige Kontaktstellen
-
Großherzogliche Polizei – Generaldirektion
- Adresse:
-
1 A-F, rue de Trèves
L-2632
Findel
Luxemburg
Postfach 1007 / L-2957 Luxemburg
- Telefon:
- (+352) 244 244 244
- E-Mail:
- contact@police.public.lu
- Website:
- https://police.public.lu/de.html
-
Großherzogliche Polizei – Generaldirektion Zentraleinheit der Verkehrspolizei (CSA)
- Adresse:
- 12e, rue Guillaume J. Kroll L-1882 Luxembourg
- Telefon:
- (+352) 244 17 52 52
- E-Mail:
- upr.csa@police.etat.lu
Geschlossen ⋅ Öffnet Montag à 8h30
- Sonntag:
- Geschlossen
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- Mittwoch:
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- Donnerstag:
- 8h30 à 11h30
- Freitag:
- 8h30 à 11h30
- Samstag:
- Geschlossen
Nachmittags nur mit Termin. -
Großherzogliche Polizei – Generaldirektion Großherzogliche Polizei – Generaldirektion
- Adresse:
-
1 A-F, rue de Trèves
L-2632
Findel
Postfach 1007 / L-2957 Luxemburg
- Telefon:
- (+352) 244 244 244
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