Beihilfe zur Förderung der Mobilität von Vereinigungen des Kultursektors

Zum letzten Mal aktualisiert am

Achtung: Die Mobilitätsbeihilfen des Ministeriums für Kultur wurden übertragen und werden fortan von der neuen Struktur Kultur | lx vergeben. Diese wurde mit dem Ziel gegründet, luxemburgische Kultur und Kunst zu fördern und zu verbreiten. Die nachfolgenden Bestimmungen gelten nicht mehr.

Mit der Beihilfe des Ministeriums für Kultur zur Förderung der Mobilität von Vereinigungen sollen die internationale Verbreitung des luxemburgischen kulturellen Schaffens sowie die Präsenz kultureller Vereinigungen auf kulturellen Events im Ausland gefördert werden.

Das Ministerium für Kultur gewährt Zuschüsse für ein oder mehrere Projekte, die in einem Kalenderjahr im Ausland stattfinden.

Diese Zuschüsse richten sich an luxemburgische Vereinigungen ohne Gewinnzweck, die in folgenden Bereichen aktiv sind:

  • bildende Kunst, Architektur, Design und Kunsthandwerk;
  • Zirkus und Straßenkunst;
  • audiovisuelle Werke und Programmkino;
  • Tanz;
  • Literatur;
  • Musik;
  • kulturelles Erbe, Geschichte, folkloristische Traditionen;
  • soziokultureller Bereich;
  • Theater und darstellende Kunst;
  • multidisziplinäre Projekte.

Die vollständigen Zuschussanträge (Formular + alle erforderlichen Belege) sind mindestens 2 Monate vor Beginn des Projekts beim Ministerium für Kultur einzureichen. Nur vollständige Anträge, die fristgerecht eingereicht wurden, werden bearbeitet. Das Fehlen von Belegen in der Akte des Antragstellers muss ordnungsgemäß begründet werden.

Zielgruppe

Förderfähige Vereinigungen

Die Beihilfe zur Förderung der Mobilität richtet sich an luxemburgische Vereinigungen ohne Gewinnzweck, die kulturelle Veranstaltungen organisieren, sowie an Ensembles, Gruppen, Vereinigungen oder Zusammenschlüsse von Künstlern, die in der Form einer luxemburgischen Vereinigung ohne Gewinnzweck organisiert sind.

Zusammenschlüsse, Gruppen oder Vereinigungen von Künstlern, die nicht in der Rechtsform einer Vereinigung ohne Gewinnzweck organisiert sind, reichen einen Antrag auf Beihilfe zur Förderung der Mobilität von Kulturschaffenden und professionellen Kulturakteuren ein.

Vereinigungen und Einrichtungen, die einen Vertrag mit dem Ministerium für Kultur geschlossen haben, Einzelkaufleute, Handelsgesellschaften, ausländische Vereinigungen, Schuleinrichtungen, karitative Vereinigungen sowie gemeindeeigene Musikkapellen, Blaskapellen und Chöre können diesen Zuschuss nicht beantragen.

Lokale und gemeindeeigene Musikkapellen, Blaskapellen und Chöre können diesen Zuschuss nur in bestimmten Fällen (siehe „Förderfähige Projekte“) in Anspruch nehmen.

Förderfähige Projekte

Die Beihilfe des Ministeriums für Kultur zur Förderung der Mobilität von Vereinigungen für die Umsetzung kultureller Projekte im Ausland kann für folgende Projekte gewährt werden (nicht erschöpfende Aufzählung):

  • Teilnahme an Festivals;
  • Teilnahme an kulturellen Veranstaltungen;
  • Künstlerresidenzen.

Darüber hinaus sind auch folgende Projektarten, die im Ausland stattfinden, förderfähig:

  • im Bereich bildende Kunst, Architektur, Design und Kunsthandwerk:
    • Ausstellungen;
    • Teilnahme an Kunstmessen;
  • im Bereich audiovisuelle Werke und Programmkino:
    • Ausstellungen;
    • Teilnahme an Kunstmessen;
  • im Bereich Tanz:
    • internationale Verbreitung von Tanzproduktionen;
    • Teilnahme an Tanzmessen;
  • im Bereich Literatur:
    • Teilnahme an Buchmessen;
    • Autorenlesungen;
  • im Bereich Musik:
    • Tourneen;
    • Musikkapellen, Blaskapellen und Chören kann ein Zuschuss für die Teilnahme an einem international anerkannten Festival oder Wettbewerb gewährt werden;
  • im Bereich Theater, darstellende Kunst, Zirkus und Straßenkunst:
    • internationale Verbreitung von Theaterproduktionen;
  • in den multidisziplinären, sozialen und pädagogischen Bereichen sowie in den Bereichen kulturelles Erbe, folkloristische Traditionen, Geschichte und Interkulturalität:
    • internationale Verbreitung des kulturellen Schaffens;
    • Ausstellungen.

Nicht förderfähige Projekte

Für folgende Projekte kann die Beihilfe des Ministeriums für Kultur zur Förderung der Mobilität von Vereinigungen nicht gewährt werden:

  • Projekte, die dem Ziel und Zweck eines anderen vom Ministerium für Kultur angebotenen Zuschusses entsprechen;
  • Projekte ohne kulturelle oder künstlerische Dimension;
  • Projekte, mit denen Geldmittel für wohltätige Zwecke beschafft werden sollen;
  • Projekte, die von Vereinigungen und Einrichtungen initiiert werden, die einen Vertrag mit dem Ministerium für Kultur geschlossen haben;
  • Projekte, die keinen Mehrwert für Luxemburg bringen;
  • Projekte, die im Rahmen der Grundschul-, Sekundarschul- oder Hochschulausbildung stattfinden;
  • Kauf von Anlagewerten, bestehenden Projekten oder Instrumenten;
  • Betriebskosten und Gehälter von Mitarbeitern der Vereinigung;
  • Projekte, die vom FilmFund gefördert werden;
  • Bau, Kauf, Miete oder Renovierung von Proberäumen;
  • touristische Projekte;
  • Von der Galerie oder vom Verlagshaus der Vereinigung initiierte Projekte. Das Ministerium für Kultur trägt nicht die organisatorischen Kosten; diese müssen vom Galeristen oder vom Verlagshaus übernommen werden;
  • Teilnahme an Weiterbildungsmaßnahmen;
  • in Kooperation mit den diplomatischen Stellen in Luxemburg organisierte Aktivitäten.

Fristen

Vereinigungen, die in den Genuss der Beihilfe gelangen möchten, müssen ihren vollständigen Antrag spätestens 2 Monate vor Beginn der Umsetzung des Projekts einreichen, wobei der Poststempel maßgeblich ist.

Nach Beginn der Umsetzung des Projekts eingereichte Anträge werden abgelehnt.

Beispiel: Bei Projekten, deren effektive Umsetzung am 1. Juni beginnen soll, muss der Antrag spätestens am 1. April eingereicht worden sein.

Um auf die Tagesordnung einer Sitzung des Beratungsorgans des Ministeriums für Kultur zu kommen, muss ein vollständiger Antrag mindestens 5 Werktage vor der betreffenden Sitzung bei der Abteilung für Beihilfen (Guichet subsides) eingegangen sein (die Termine der Sitzungen stehen unter „Vorgehensweise und Details“).

Vorgehensweise und Details

Antragstellung

Das Dossier muss den Antrag auf Beihilfe zur Förderung der Mobilität von Vereinigungen des Kultursektors sowie folgende Dokumente enthalten:

  • detaillierter vorläufiger Budgetplan für das Projekt, das Gegenstand des Antrags ist;
  • beglaubigte und vom Vorsitzenden der Vereinigung unterzeichnete Satzung und eine Aufstellung der Mitglieder des Verwaltungsrats, sofern es sich um einen Erstantrag handelt oder wenn sich die Satzung geändert hat;
  • Tätigkeitsbericht für das abgelaufene Geschäftsjahr und Presseunterlagen;
  • Bilanz des abgelaufenen Geschäftsjahres;
  • Gewinn- und Verlustrechnung (Erträge und Aufwendungen) des abgelaufenen Geschäftsjahres;
  • Kopie eines aktuellen Bankkontoauszugs (Höhe des Bankguthabens);
  • detaillierter vorläufiger Budgetplan für das laufende Jahr;
  • Programm der für das laufende Jahr vorgesehenen kulturellen Aktivitäten;
  • Einladung eines Organisators und Programm im Falle der Teilnahme an einer Ausstellung, einer Tournee, einer Messe, einer Konferenz oder einem Festival im Ausland;
  • jedes andere Dokument, das zur Begründung des Antrags hilfreich ist.

Die Antragsteller müssen das Antragsformular wie folgt ausfüllen:

  • per Computer;
  • in französischer, deutscher, luxemburgischer oder englischer Sprache.

Der vollständig ausgefüllte und unterzeichnete Antrag, dem alle geforderten Dokumente beigefügt sind, ist von den Vereinigungen an das Ministerium für Kultur per Post oder per E-Mail an folgende Adresse zu schicken: subsides@mc.etat.lu.

Nach Eingang des Antrags schickt das Ministerium für Kultur:

  • entweder eine Eingangsbestätigung, sofern der Antrag vollständig ist;
  • oder ein Schreiben, in dem angegeben ist, welche Dokumente nachgereicht werden müssen, damit das Dossier vollständig ist.

Nur vollständige Anträge werden bearbeitet.

Gewährung der Beihilfe

Das Beratungsorgan des Ministers für Kultur, das sich aus Vertretern der Leitung und der Dienststellen für Kultur und Finanzen des Ministeriums für Kultur zusammensetzt, prüft jeden Antrag gemäß den folgenden Beurteilungskriterien:

  • Innovation und künstlerische Qualität des Projekts, das heißt Beschreibung der innovativen und originellen Aspekte des Projekts. Der Antragsteller muss deutlich machen, auf welche Weise das Projekt die Entwicklung eines hochwertigen künstlerischen Schaffens fördert;
  • Entwicklung der Künstlerkarriere des Antragstellers, das heißt die positive Wirkung der Mobilität auf die künstlerische und berufliche Entwicklung der Vereinigung;
  • Steuerung und Machbarkeit des Projekts, das heißt Stimmigkeit des Projekts. Der Antragsteller muss präzise und deutlich die verschiedenen Phasen des Projekts vom Konzept bis zur Umsetzung beschreiben;
  • Budgetplanung des Projekts, das heißt ein detaillierter, transparenter und realistischer Budgetplan. Der Antragsteller muss belegen, dass der beantragte Zuschuss für die Umsetzung des Projekts unerlässlich ist. Die Kosten für die Mobilität müssen im Verhältnis zur möglichen Wirkung auf die Karriereentwicklung stehen. Es müssen alle anderen (öffentlichen oder privaten) Finanzierungsquellen angegeben werden. Dem Antragsteller wird nahegelegt, parallel zur staatlichen Unterstützung weitere Quellen für finanzielle Mittel auszumachen;
  • Erfahrung des Projektträgers und Engagement für die Kulturszene, das heißt Erfahrung der Vereinigung mit der Organisation ähnlicher Projekte, belegt durch beigefügte Dokumente wie Presseunterlagen;
  • Engagement für die internationalen Kulturbeziehungen, das heißt, inwieweit das Projekt im internationalen kulturellen Kontext anzusiedeln ist (welche Rolle spielt die Kultur bei der Förderung der kulturellen Vielfalt und der Einhaltung der Menschenrechte, bei der Förderung des gegenseitigen Respekts und des interkulturellen Dialogs, bei der Umsetzung der europäischen Werte, bei der Erreichung der Ziele der nachhaltigen Entwicklung usw.) und mit den außenpolitischen Themen vereinbar ist.

Dieses Beratungsorgan des Ministeriums für Kultur trifft sich etwa einmal im Monat. 2021 finden die Treffen an folgenden Terminen statt:

  • 20. Januar;
  • 11. Februar;
  • 10. März;
  • 28. April;
  • 19. Mai;
  • 9. Juni;
  • 15. Juli;
  • 29. September;
  • 20. Oktober;
  • 17. November;
  • 1. Dezember.

Das Ministerium teilt dem Antragsteller per Post seine Antwort mit, und der Zuschuss wird schnellstmöglich an den Empfänger gezahlt.

Höhe der Beihilfe

Der Zuschuss wird in Form einer direkten Zahlung einer finanziellen Beihilfe an den Empfänger gezahlt, im Allgemeinen vor der effektiven Umsetzung des Projekts.  

Die finanzielle Unterstützung des Ministeriums für Kultur darf generell 60 % der Gesamtkosten des Projekts, für das die finanzielle Beihilfe beantragt wurde, nicht übersteigen.

Pflichten der Vereinigung

Sobald die Beihilfe gewährt wurde, muss die Vereinigung bestimmte Voraussetzungen erfüllen:

  • Der Zuschuss darf nur für die mit dem Projekt, für das er beantragt wurde, verbundenen Kosten und Aufwendungen verwendet werden.
  • Alle Präsentations-, Informations- und Werbematerialien, die für die Öffentlichkeit bestimmt sind, einschließlich der Website, müssen mit dem HinweisAvec le soutien du ministère de la Culture“ (Mit der Unterstützung des Ministeriums für Kultur) und dem Logo des Ministeriums versehen werden.
  • Die Vereinigung muss das Ministerium über alle größeren Veränderungen innerhalb der Vereinigung (Mandat, Rechts- und Verwaltungsstruktur, Wechsel im Verwaltungsrat usw.) informieren.

Darüber hinaus muss der Antragsteller dem Ministerium für Kultur innerhalb von 3 Monaten nach der Umsetzung des Projekts ein Berichtsformular mit allen geforderten Dokumenten übermitteln.

Online-Dienste und Formulare

Zuständige Kontaktstellen

Guichet subsides

  • Ministerium für Kultur Ministerium für Kultur – Guichet subsides

    Adresse:
    4, Boulevard F-D Roosevelt L-2912 Luxemburg Luxemburg
    Geschlossen ⋅ Öffnet Montag um 9.00 Uhr
    Sonntag:
    Geschlossen
    Montag:
    9.00 bis 11.30 Uhr
    Dienstag:
    9.00 bis 11.30 Uhr
    Mittwoch:
    9.00 bis 11.30 Uhr
    Donnerstag:
    9.00 bis 11.30 Uhr
    Freitag:
    9.00 bis 11.30 Uhr
    Samstag:
    Geschlossen

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