• Notre prestataire de services LuxTrust annonce une maintenance le samedi 19 avril de 22h00 à 23h59. Pendant cette période il ne sera pas possible de se connecter aux services publics comme MyGuichet.lu ou eCDF ni de signer électroniquement à l’aide d’un produit LuxTrust. Une connexion et signature avec GouvID reste cependant possible. Par ailleurs, l’utilisation de l’app MyGuichet.lu pour des démarches sans signature reste fonctionnelle, à condition que l’app est couplée avec l’espace personnel de l’utilisateur. 
  • Unser Dienstleister LuxTrust kündigt für Samstag, den 19. April, von 22:00 bis 23:59 Uhr Wartungsarbeiten an. Während dieses Zeitraums ist es nicht möglich, sich bei öffentlichen Diensten wie MyGuichet.lu oder eCDF einzuloggen oder mit einem LuxTrust-Produkt elektronisch zu unterschreiben. Das Einloggen und Unterschreiben mit GouvID bleiben jedoch möglich. Zudem ist die Nutzung der App MyGuichet.lu für Vorgänge ohne Unterschrift weiterhin gewährleistet, sofern die App mit dem persönlichen Bereich des Nutzers gekoppelt ist.
  • Our service provider LuxTrust has announced maintenance work on Saturday 19 April from 22.00 to 23.59. During this period, it will not be possible to log in to public services such as MyGuichet.lu or eCDF, or to sign electronically using a LuxTrust product. However, it is still possible to log in and sign with GouvID. Furthermore, the MyGuichet.lu mobile app can still be used for procedures that do not require a signature, provided that the app is linked to the user's private eSpace.

Einen Lohneinbehalt vornehmen

Zum letzten Mal aktualisiert am

Die Vergütung bildet die direkte Gegenleistung für die vom Arbeitnehmer für Rechnung seines Arbeitgebers ausgeführte Arbeit.

Der Arbeitgeber muss dem Arbeitnehmer in der Regel seinen gesamten Lohn am Ende des Monats zahlen und ihm eine Lohnabrechnung zukommen lassen, auf der unter anderem der Berechnungsmodus des Lohns angegeben ist.

Der Arbeitgeber kann sich jedoch vom Arbeitnehmer geschuldete Beträge erstatten lassen, indem er einen Teil der Vergütung einbehält. Hierfür muss er die Gründe angeben können.

Betroffene Personen

Im Rahmen eines Lohneinbehalts sind folgende Personen betroffen:

  • der Arbeitgeber, der den Lohneinbehalt vornehmen möchte, und insbesondere die für das Verfahren zur Zahlung der Löhne zuständige Personalabteilung;
  • der Arbeitnehmer, auf dessen Lohn der Lohneinbehalt vorgenommen werden soll.

Voraussetzungen

Um einen Lohneinbehalt vornehmen zu können, muss ein Arbeitsvertrag vorliegen, der das Verhältnis zwischen dem Arbeitgeber und dem Arbeitnehmer besiegelt.

Vorgehensweise und Details

Fälle, in denen ein Lohneinbehalt vorgenommen werden darf

Von der Lohnpfändung oder der Lohnabtretung abgesehen, kann der Arbeitgeber in folgenden Fällen einen Lohnabzug vornehmen:

  • bei durch den Arbeitnehmer aufgrund des Gesetzes, seines Status als Arbeitnehmer oder der Betriebsordnung des Unternehmens verursachten Geldstrafen;
  • bei Wiedergutmachung eines durch den Arbeitnehmer verursachten Schadens;
  • bei Beschädigung oder Verlust durch den Arbeitnehmer von für die Arbeit benötigten Werkzeugen, Instrumenten, Materialien oder Reinigungsmaterial oder -produkten, für die der Arbeitnehmer verantwortlich ist;
  • bei durch den Arbeitgeber vorgenommenen Vorauszahlungen.

Die Anzahlungen für bereits erledigte oder laufende Arbeiten, für die noch keine endgültige Abrechnung erstellt wurde, gelten nicht als Vorauszahlungen.

Außer in den vorerwähnten Fällen, darf der Arbeitgeber keinen Lohneinbehalt vornehmen, und er muss dem Arbeitnehmer die absolute Verfügbarkeit seines Lohns gewährleisten.

Demzufolge ist ein zwischen dem Arbeitnehmer und dem Arbeitgeber erstelltes schriftliches Dokument im Hinblick auf einen Ausgleich zwischen dem Lohn des Arbeitnehmers und der Forderung des Arbeitgebers nur gültig, wenn die Forderung des Arbeitgebers einem der 4 vom Gesetz vorgesehenen Fälle entspricht.

Beispiel:

Ein Arbeitnehmer nimmt zu Beginn des Jahres seine 25 Urlaubstage im Voraus und kündigt im Laufe des Jahres.

Da der Arbeitnehmer zu viel Urlaubstage genommen hat, möchte der Arbeitgeber einen Abzug in Höhe der im Voraus genommenen Urlaubstage vom letzten Lohn des Arbeitnehmers vornehmen.

Ein solcher Lohneinbehalt würde als ungesetzlich gelten und der Arbeitgeber würde dazu verurteilt, dem Arbeitnehmer den Gesamtbetrag des Lohnabzugs zu erstatten, da es sich nicht um einen der gesetzlich vorgesehenen Fälle handelt.

Berechnung der Höhe des Lohneinbehalts

Für im Rahmen einer Geldstrafe, eines vom Arbeitnehmer verursachten Schadens oder einer Vorauszahlung vorgenommene Lohneinbehalte gilt eine Obergrenze von 10 % der monatlichen Nettovergütung.

Bei einer Beschädigung oder einem Verlust von Material durch den Arbeitnehmer kann der Arbeitgeber den Lohneinbehalt direkt in Höhe des Gesamtbetrags der betroffenen Werkzeuge oder Materialien vornehmen.

All diese Lohneinbehalte werden unabhängig von möglichen Lohnpfändungen oder -abtretungen berechnet.

Verwandte Vorgänge und Links

Vorgänge

Lohnpfändung

Links

Rechtsgrundlagen

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