Versicherung der mit der Geschäftstätigkeit verbundenen Verantwortlichkeiten
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Bei einer Versicherung verpflichtet sich der Versicherer als Gegenleistung für die Zahlung einer Prämie, einer (juristischen oder natürlichen) Person die Schäden, die durch das Eintreten eines versicherten Risikos entstanden sind, zu ersetzen oder eine vertraglich vorgesehene Leistung zu gewähren.
Haftung bedeutet die Pflicht, für die Folgen:
- der eigenen Handlungen;
- der Handlungen eines anderen;
- bzw. einer Sache einzustehen und aufzukommen.
Haftpflichtversicherungen sollen die finanziellen Folgen der deliktischen Haftung (Verschuldenshaftung) oder der vertraglichen Haftung abdecken, die dem Versicherten infolge von Schäden, die Dritten entstanden sind und für die er zivilrechtlich haftbar ist, obliegt. Die zivilrechtlichen Risiken für berufliche Fehler können durch den Abschluss einer zivilrechtlichen Haftpflichtversicherung versichert werden. Hiervon ausgenommen sind grob fahrlässige oder vorsätzliche Handlungen.
Gegenstand: Die Versicherung kann die zivilrechtliche Haftpflicht des Unternehmens (Personal, Fahrzeuge, Betriebs- und Geschäftsausstattung, Gebäude, Waren und Rohstoffe) und des Unternehmensleiters abdecken.
Betroffene Personen
Haftpflichtversicherungen zur Abdeckung der mit der Geschäftstätigkeit verbundenen Risiken stehen Selbstständigen und allen Arten von Unternehmen offen und werden bei der Gründung des Unternehmens und im gesamten Verlauf der Betriebstätigkeit abgeschlossen. Auslösende Ereignisse für den Abschluss einer derartigen Versicherung sind:
- gesetzliche Pflicht zum Abschluss bestimmter Versicherungen (Fahrzeuge);
- Belegung einer Immobilie als Eigentümer oder Mieter;
- Besuch von Kunden, Lieferanten oder sonstigen Dritten auf dem Produktions-/Vertriebsgelände des Unternehmens;
- Ausführung von Arbeiten außerhalb des Unternehmens einschließlich von Arbeiten auf Kundenbaustellen;
- Investitionen in Betriebs- und Geschäftsausstattung bzw. entsprechende Leasing-Verträge;
- Verkauf von Waren, die ein Risiko für die Kunden aufweisen können (Lebensmittel, Fahrzeuge, Maschinen);
- riskante Tätigkeiten.
Voraussetzungen
Jede natürliche Person, die nicht für geschäftsunfähig erklärt wurde, kann einen Versicherungsvertrag abschließen.
Juristische Personen können auch einen Versicherungsvertrag abschließen, wenn die Verpflichtungen von hierzu ordnungsgemäß bevollmächtigten Personen eingegangen werden.
Vom Versicherer für die Erstellung eines Versicherungsangebots benötigte Auskünfte
- Art der zu versichernden Risiken;
- Bestimmung der Gegenstände und Personen (Unternehmenschef, Personal, Vermögensgegenstände usw.), die von der Versicherung abgedeckt werden;
- Bestimmung des Umfangs des Versicherungsschutzes oder zusätzlich abzudeckender Risiken;
- gewünschte Deckungssumme.
Unterlagen oder Beschreibung des Unternehmens
- Kopie der Gesellschaftssatzung;
- Protokoll der Hauptversammlung, in dem die für die Gesellschaft zeichnungsberechtigten Personen aufgeführt sind;
- Kopie der Personalausweise oder Reisepässe der für die Gesellschaft zeichnungsberechtigten Personen.
Vorgehensweise und Details
Abschluss der Versicherung
Abzudeckendes Risiko
Das abzudeckende Risiko ist ein Ereignis:
- in der Zukunft (es darf noch nicht eingetreten sein);
- das zufällig ist (unsicher oder sicher, dessen Datum jedoch nicht bekannt ist);
- und das sich der Kontrolle des Versicherten entzieht (daher der Ausschluss der vorsätzlichen Handlung).
Leistungen des Versicherers
Bei Eintreten des versicherten Risikos kann der Versicherer:
- entweder eine nach dem Eintreten des Versicherungsfalles festgesetzte Entschädigung zahlen;
- oder eine bei Vertragsabschluss festgelegte Pauschale zahlen.
Pflicht des Versicherten
Der Versicherte muss:
- die Beiträge zahlen. Die Nichtzahlung der Beiträge kann die Auflösung des Vertrages durch den Versicherer zur Folge haben.
- Versicherungsfälle innerhalb der für den jeweiligen Versicherungstyp festgesetzten Meldefristen anzeigen.
Kosten
Die Kosten für Versicherungen setzen sich aus folgenden Komponenten zusammen:
- Prämie (im Voraus zahlbar) als Vergütung, die der Versicherer als Gegenleistung für seine Zusagen verlangt. Sie sollte ausreichen, um die Versicherungsfälle abzuwickeln.
- Verwaltungs- und Vertriebskosten der Versicherungsgesellschaft;
- pauschale Kosten und Gebühren für einzelne Verwaltungsvorgänge;
- Steuern.
Zeitraum und Summe
Der Zeitraum und die Summe, die versichert werden, schwanken von Vertrag zu Vertrag, denn jeder Versicherungsvertrag wird auf den Bedarf des Versicherungsnehmers zugeschnitten.
Einrichtungsfristen
Die Prüfungs- und Bearbeitungsfristen für Anträge sind von der Komplexität, der Wichtigkeit und der Dringlichkeit eines Antrages abhängig.
Versicherungstypen für die mit der Geschäftstätigkeit verbundene zivilrechtliche Haftpflicht
Betriebshaftpflicht
Bisweilen ist das Unternehmen für Personen- und Sachschäden sowie immaterielle Schäden, die einer anderen Person während des Betriebs im Rahmen der angemeldeten Geschäftstätigkeit (gewöhnliche oder gelegentliche Tätigkeit) entstehen, haftbar.
Die Betriebshaftpflichtversicherung deckt die finanziellen Folgen von Schäden ab, für die das Unternehmen (durch Gegenstände seines Vermögens, seine Mitarbeiter usw.) haftbar ist.
Hinweise und Besonderheiten: Es ist zu prüfen, ob und in welcher Höhe der Vertrag über die Betriebshaftpflichtversicherung die Haftung des Unternehmens für Schäden abdeckt, die durch die folgenden Vermögensgegenstände bzw. Tätigkeiten entstehen:
- Tätigkeiten außerhalb des Unternehmens (Brand-, Explosions- und Wasserschäden, Schäden an beweglichem und unbeweglichem Vermögen);
- gemietete Sachen (Leasing), überlassene oder eingelagerte Sachen (im Falle von Arbeiten bei Dritten oder innerhalb des Unternehmens);
- motorgetriebene Maschinen: Diese Maschinen können in Verkehrsunfälle verwickelt sein, für die die KFZ-Pflichtversicherung (bei Nutzung als Fahrzeug) greift, oder in Unfälle, die mit dem Betrieb verbunden sind (bei Nutzung als Arbeitsgerät);
- Untervergabe von Aufträgen: Abhängig von den Klauseln des Subunternehmervertrages muss der Versicherungsschutz der Betriebshaftpflichtversicherung gegebenenfalls angepasst werden;
- Begriff „Versicherter“: Ebenso ist es wichtig, mit dem Versicherer den Begriff „Versicherter“ (gesetzliche Vertreter, Praktikanten, Zweigstellen und Tochtergesellschaften, Sozialversicherungsträger) und den Begriff „Dritte(r)“ genau zu prüfen und zu bestimmen;
- Mitarbeiter und interne Dienste und Abteilungen (Schäden, die an Mitarbeitern oder durch Mitarbeiter verursacht werden, Berufskrankheiten, unentschuldbares Verschulden, vorsätzliches Verschulden usw.).
Umwelthaftpflicht
Das Unternehmen kann unfallbedingte, plötzliche Umweltschäden (durch Bruch von Teilen, Explosion, falsche Handhabung usw.) oder nicht unfallbedingte Umweltschäden (durch Rost, Witterungsschäden an Tanks oder Rohrleitungen usw.) verursachen.
Für diesen Fall ist die freiwillige Erweiterung des Versicherungsschutzes der Betriebshaftpflichtversicherung oder der Abschluss eines gesonderten Vertrages insbesondere zur Abdeckung der nicht unfallbedingten Schäden ratsam.
Produkthaftpflicht
Das Unternehmen haftet für die finanziellen Folgen von Personen- und Sachschäden sowie immateriellen Schäden, die einer anderen Person (Dritten und Kunden) durch seine Produkte entstehen, sobald diese Produkte in Verkehr gebracht wurden.
Für dieses besondere Risiko sollte eine Produkthaftpflichtversicherung abgeschlossen werden.
Unternehmensleiterhaftpflicht
Unternehmensleiter (Firmenleiter) sind Berufstätige, bei denen häufig die Haftung aufgrund begangener Fehler (Rechts- oder Tatirrtum, Unterlassung, Fahrlässigkeit usw.) geltend gemacht wird.
Für dieses besondere Risiko sollte eine Unternehmensleiterhaftpflichtversicherung abgeschlossen werden. Solche Versicherungen werden in aller Regel in gesonderten Verträgen angeboten.
Rechtsschutz
Zahlreiche juristische und administrative Hindernisse und Widrigkeiten (Streitigkeiten mit Kunden, Lieferanten, Behörden usw.) können die Geschäftstätigkeit des Unternehmens stören.
Die Rechtsschutzversicherung wurde eigens konzipiert, um für diese Probleme Abhilfe zu schaffen. Zu ihrem Leistungsangebot gehören telefonische Auskünfte, die gütliche Beilegung von Streitigkeiten und die Verteidigung der Unternehmensinteressen vor Gericht. Gerichts- und Verfahrenskosten (Anwälte, Gerichtsvollzieher, gerichtliche Sachverständige) werden vom Versicherer bis zur vertraglich festgesetzten Höhe übernommen.
Vorteile, Nachteile und Risiken
Vorteile
- Schadenersatz bei Eintreten der versicherten Risiken;
- Schutz des Unternehmens vor unvorhergesehenen Kosten und Lasten;
- Fortführung der Geschäftstätigkeit des Unternehmens auch im Falle eines hohen Sachschadens;
- Schaffung eines Gefühls der Sicherheit bei den Mitarbeitern und dem Leiter des Unternehmens.
Nachteile
- bisweilen hohe Kosten, die zu einer Erhöhung der operativen Kosten führen;
- Erfordernis, das Risiko genau zu bestimmen und zu beziffern;
- Erfordernis einer regelmäßigen Neubewertung der Risiken zwecks einer dementsprechenden Änderung der Versicherungsverträge.
Risiken
Laut Gesetz oder Vertrag ausgeschlossene Risiken, die nicht durch die Versicherungsverträge abgedeckt sind, und daher Notwendigkeit einer eingehenden Prüfung der allgemeinen Versicherungsbedingungen.
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