Versicherung der mit der Geschäftstätigkeit verbundenen Personen
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Bei einer Versicherung verpflichtet sich der Versicherer als Gegenleistung für die Zahlung einer Prämie, einer Person (einem Unternehmen) die Schäden, die durch das Eintreten eines versicherten Risikos entstanden sind, zu ersetzen oder eine vertraglich vorgesehene Leistung zu gewähren.
Personenversicherungen sollen die körperliche Unversehrtheit des Versicherten abdecken und ihm bei Eintreten des Risikos entweder einen Pauschalbetrag oder eine Entschädigung zahlen, je nachdem, was zwischen den Parteien vereinbart wurde.
Gegenstand: Die Versicherung kann die Schäden (Krankheit, Invalidität, Tod) abdecken, die die Personen des Unternehmens, d. h. der Leiter des Unternehmens selbst und seine Mitarbeiter, erleiden könnten. Die Bildung einer Zusatzrente kann ebenfalls Gegenstand von angepassten Versicherungsverträgen sein.
Betroffene Personen
Personenversicherungen stehen vorwiegend Selbstständigen und kleinen und mittleren Familienunternehmen (KMU) in allen Lebensphasen eines Unternehmens offen, insbesondere bei:
- Unternehmensgründung (Sozialversicherung, Lebensversicherung des Gründers);
- Verwaltung des Unternehmens (Sozialversicherung und Personalführung);
- Wachstum des Unternehmens (Einstellung von Personal, erhebliche und durch Bankdarlehen finanzierte Investitionen);
- Übergabe des Unternehmens (Nachlassplanung).
Im Besonderen können Zusatzversicherungen Risiken abdecken in Verbindung mit:
- häufigen Dienstreisen von Mitarbeitern;
- riskanten Tätigkeiten;
- Bankfinanzierungen einer Investition, bei denen die Bank den Abschluss einer Todesfallversicherung auf den Leiter des Unternehmens verlangt.
Voraussetzungen
Zugangskriterien
Alle natürlichen Personen können einen Versicherungsvertrag abschließen, sofern sie geschäftsfähig sind. Juristische Personen können ebenfalls einen Versicherungsvertrag abschließen, wenn die Verpflichtungen von hierzu ordnungsgemäß bevollmächtigten Personen eingegangen werden.
Vom Versicherer für die Erstellung eines Versicherungsangebots benötigte Auskünfte
- zu versicherndes Risiko;
- Anzahl der versicherten Personen (eventuell mit persönlichen Angaben);
- maximales Budget oder beantragte Versicherungssumme.
Unterlagen oder Beschreibung des Unternehmens
- Kopie der Gesellschaftssatzung;
- Protokoll der Hauptversammlung, in dem die für die Gesellschaft zeichnungsberechtigten Personen aufgeführt sind;
- Kopie der Personalausweise (oder Reisepässe) der für die Gesellschaft zeichnungsberechtigten Personen.
Kosten
Die Kosten für Versicherungen setzen sich aus folgenden Komponenten zusammen:
- Prämie (im Voraus zahlbar) als Vergütung, die der Versicherer als Gegenleistung für seine Zusagen verlangt. Sie sollte ausreichen, um die Versicherungsfälle abzuwickeln;
- Verwaltungs- und Vertriebskosten der Versicherungsgesellschaft;
- pauschale Kosten und Gebühren für einzelne Verwaltungsvorgänge;
- Steuern.
Vorgehensweise und Details
Abschluss der Versicherung
Abzudeckendes Risiko
Das abzudeckende Risiko ist ein Ereignis:
- in der Zukunft (es darf noch nicht eingetreten sein);
- das zufällig ist (unsicher oder sicher, dessen Datum jedoch nicht bekannt ist);
- und das sich der Kontrolle des Versicherten entzieht (daher der Ausschluss der vorsätzlichen Handlung).
Leistungen des Versicherers
Bei Eintreten des versicherten Risikos kann der Versicherer:
- entweder eine nach dem Eintreten des Versicherungsfalles festgesetzte Entschädigung zahlen;
- eine bei Vertragsabschluss festgelegte Pauschale zahlen;
- oder eine Dienstleistung in Erfüllung des Vertrages erbringen lassen.
Zeitraum und Summe
Der Zeitraum und die Summe, die versichert werden, schwanken von Vertrag zu Vertrag, denn jeder Versicherungsvertrag wird auf die versicherten Risiken, die Grunddaten und die Bedürfnisse der Versicherungsnehmer zugeschnitten.
Einrichtungsfristen
Die Prüfungs- und Bearbeitungsfristen für Anträge sind natürlich von der Komplexität, der Wichtigkeit und der Dringlichkeit eines Antrages abhängig.
Arten von Personenversicherungen
Arbeitnehmer
Arbeitnehmer kommen in den Genuss:
- der obligatorischen Unfallversicherung, die eine Absicherung der Versicherten bei der Unfallversicherung (Association d'assurance accident - AAA) in folgenden Fällen ermöglicht:
- Arbeitsunfall;
- Wegeunfall;
- Berufskrankheit sowie;
- von zusätzlichen Versicherungsleistungen, die durch Tarifverträge oder durch den Leiter des Unternehmens vorgesehen sind und zwar im Hinblick auf:
- Krankheit;
- Unfälle;
- Altersruhegeld;
- Vorsorge (Tod oder Invalidität).
Mitarbeiter im Außendienst
Mitarbeiter im Außendienst können abgesichert werden durch:
- eine individuelle Unfallversicherung für die benannten Personen (Kapitalzahlung bei Invalidität oder Tod);
- eine Assistance-Versicherung.
Leiter des Unternehmens oder Geschäftsführer
Der Ausfall oder die Nichtverfügbarkeit des Unternehmensleiters oder des Geschäftsführers kann das Unternehmen gefährden, wenn die gesamte Geschäftstätigkeit auf ihm beruht. Die eingegangenen Verpflichtungen müssen erfüllt und die finanziellen Ressourcen müssen garantiert sein, um die Geschäftstätigkeit fortzusetzen.
Die Versicherung der Schlüsselperson ermöglicht, je nach gewähltem Modell, den Erhalt verschiedener Arten von Leistungen:
- Todesfall- oder Invaliditätskapital;
- Tagespauschalentschädigungen;
- Entschädigung für den Bruttogewinnausfall;
- Entschädigung für Zusatzaufwendungen;
- Entschädigung für laufende Gemeinkosten.
Existenzgründer
Unternehmensleiter können abgesichert werden durch:
- eine Arbeitslosenversicherung für Unternehmensleiter;
- Lebens-, Kranken-, Unfallversicherungen.
Vorteile, Nachteile und Risiken
Vorteile
- Schadenersatz bei Eintreten der versicherten Risiken;
- Schutz des Unternehmens vor unvorhergesehenen Kosten und Lasten;
- Gefühl der Sicherheit und Zufriedenheit bei den Mitarbeitern durch deren Absicherung und die Absicherung ihrer Familien gegen die Unwägbarkeiten des Lebens.
Nachteile
- Verwaltungsaufwand;
- hohe Kosten, die zu einer Erhöhung der operativen Kosten führen;
- regelmäßige Neubewertung der Art und des Ausmaßes der zu versichernden Risiken;
- Schwierigkeit der Bewertung der mit einem Kapital verbundenen Risiken.
Risiken
Laut Gesetz oder Vertrag ausgeschlossene Risiken, die nicht durch die Versicherungsverträge abgedeckt sind, und daher Notwendigkeit einer eingehenden Prüfung der allgemeinen Versicherungsbedingungen.
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