Versicherung der mit der Geschäftstätigkeit verbundenen Sachen und Kosten

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Bei einer Versicherung verpflichtet sich der Versicherer als Gegenleistung für die Zahlung einer Prämie, einer Person (einem Unternehmen) die Schäden, die durch das Eintreten eines versicherten Risikos entstanden sind, zu ersetzen oder eine vertraglich vorgesehene Leistung zu gewähren.

Zweck von Sachversicherungen ist die Abdeckung der materiellen Verluste des Versicherten. Beispiel: eine durch einen Brand zerstörte Immobilie.

Gegenstand: Die Versicherung kann Gebäude, Betriebs- und Geschäftsausstattung, Waren, Rohstoffe und Fahrzeuge abdecken.

Betroffene Personen

Sachversicherungen stehen Selbstständigen und allen Arten von Unternehmen offen und werden bei der Gründung des Unternehmens und im gesamten Verlauf der Betriebstätigkeit abgeschlossen. Auslösende Ereignisse für den Abschluss einer Sachversicherung sind:

  • Belegung einer Immobilie als Eigentümer oder Mieter;
  • Erwerb einer Immobilie;
  • Abschluss von Leasing-Verträgen für Geschäftsausstattung;
  • Investitionen in Betriebs- und Geschäftsausstattung;
  • Vergrößerung des Waren- und Rohstoffbestands, wodurch eine Versicherung gegen Diebstahl oder Verlust notwendig wird;
  • riskante Tätigkeiten;
  • Bankfinanzierung einer Investition, für die von der Bank eine Schaden- und Feuerversicherung verlangt wird.

Voraussetzungen

Zugangskriterien

Alle natürlichen oder juristischen Personen können einen Versicherungsvertrag abschließen, sofern sie geschäftsfähig sind. Natürliche Personen können einen Versicherungsvertrag auch abschließen, wenn die Verpflichtungen von hierzu ordnungsgemäß bevollmächtigten Personen eingegangen werden.

Vom Versicherer für die Erstellung eines Versicherungsangebots benötigte Auskünfte

  • Art des zu versichernden Risikos;
  • Bestimmung der von der Versicherung abgedeckten Sachen;
  • maximales Budget für die zu zahlende Prämie oder gewünschte Versicherungssumme.

Unterlagen oder Beschreibung des Unternehmens

  • Kopie der Gesellschaftssatzung;
  • Protokoll der Hauptversammlung, in dem die für die Gesellschaft zeichnungsberechtigten Personen aufgeführt sind;
  • Kopie der Personalausweise (oder Reisepässe) der für die Gesellschaft zeichnungsberechtigten Personen.

Vorgehensweise und Details

Abschluss der Versicherung

Abzudeckendes Risiko

Das abzudeckende Risiko ist ein Ereignis:

  • in der Zukunft (es darf noch nicht eingetreten sein);
  • das zufällig ist (unsicher oder sicher, dessen Datum jedoch nicht bekannt ist);
  • und das sich der Kontrolle des Versicherten entzieht (daher der Ausschluss der vorsätzlichen Handlung).

Leistungen des Versicherers

Bei Eintreten des versicherten Risikos kann der Versicherer:

  • entweder eine nach dem Eintreten des Versicherungsfalles festgesetzte Entschädigung zahlen;
  • eine bei Vertragsabschluss festgelegte Pauschale zahlen;
  • eine Dienstleistung in Erfüllung des Vertrages erbringen lassen.

Pflicht des Versicherten

Der Versicherte muss:

  • die Beiträge zahlen. Die Nichtzahlung der Beiträge kann die Auflösung des Vertrages durch den Versicherer zur Folge haben;
  • Versicherungsfälle innerhalb der für den jeweiligen Versicherungstyp festgesetzten Meldefristen anzeigen.

Kosten

Die Kosten für Versicherungen setzen sich aus folgenden Komponenten zusammen:

  • Prämie (im Voraus zahlbar) als Vergütung, die der Versicherer als Gegenleistung für seine Zusagen verlangt. Sie sollte ausreichen, um die Versicherungsfälle abzuwickeln;
  • Verwaltungs- und Vertriebskosten der Versicherungsgesellschaft;
  • pauschale Kosten und Gebühren für einzelne Verwaltungsvorgänge;
  • Steuern.

Zeitraum und Summe

Der Zeitraum und die Summe, die versichert werden, schwanken von Vertrag zu Vertrag, denn jeder Versicherungsvertrag wird auf den Bedarf des Versicherungsnehmers zugeschnitten.

Selbstbehalt

Zur Begrenzung der Versicherungskosten kann es zweckmäßig sein, sich für Verträge mit Selbstbehalt zu entscheiden.

Einrichtungsfristen

Die Prüfungs- und Bearbeitungsfristen für Anträge sind natürlich von der Komplexität, der Wichtigkeit und der Dringlichkeit eines Antrages abhängig.

Arten von Sachversicherungen

Gebäudeversicherung

  • Mehrgefahrenversicherung;
  • Deckungserweiterung für Vandalismus;
  • Bauschadenversicherung (bei Neubauten).

Betriebs- und Geschäftsausstattungsversicherung

  • Mehrgefahrenversicherung;
  • Deckungserweiterung für Vandalismus;
  • Maschinenbruch- und Stromschadenversicherung;
  • Zusatzversicherung, wenn die EDV-Ausstattung nicht dem Unternehmen gehört.

Fahrzeugversicherung

  • obligatorische Kfz-Haftpflichtversicherung;
  • Zusatzabdeckung von Schäden (Unfall, Brand, Glasbruch, Diebstahl).

Forderungsausfallversicherung

  • Kreditversicherung;
  • Spezialversicherungen für den Außenhandel.

Geschäftsausfallversicherung

Betriebsunterbrechungsversicherung.

Vorteile, Nachteile und Risiken

Vorteile

  • Schadenersatz bei Eintreten der versicherten Risiken;
  • Schutz des Unternehmens vor unvorhergesehenen Kosten und Lasten;
  • Fortführung der Geschäftstätigkeit des Unternehmens auch im Falle eines hohen Sachschadens;
  • Ergänzung der sozialen Absicherung des Gründers;
  • Schaffung eines Gefühls der Sicherheit bei den Mitarbeitern und dem Leiter des Unternehmens.

Nachteile

  • bisweilen hohe Kosten, die zu einer Erhöhung der operativen Kosten führen;
  • Erfordernis, das Risiko genau zu bestimmen und zu beziffern;
  • Erfordernis einer regelmäßigen Neubewertung der Risiken zwecks einer dementsprechenden Änderung der Versicherungsverträge.

Risiken

Laut Gesetz und Vertrag ausgeschlossene Risiken, die nicht durch die Versicherungsverträge abgedeckt sind, und daher Notwendigkeit einer eingehenden Prüfung der allgemeinen Versicherungsbedingungen.

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