Pflicht zur Zusammenarbeit der Gewerbetreibenden im Rahmen der Bekämpfung der Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung

Zum letzten Mal aktualisiert am

Zahlreiche Berufssparten können mit unüblichen Geschäften konfrontiert sein, die von ihren Kunden oder potenziellen Kunden zum Zwecke der Geldwäsche oder der Terrorismusfinanzierung ausgeführt werden.

In diesem Zusammenhang ist es Aufgabe der Einregistrierungs-, Domänen- und Mehrwertsteuerverwaltung (Administration de l’enregistrement, des domaines et de la TVA - AED), die Gewerbetreibenden zu beaufsichtigen, zu überwachen und zu kontrollieren.

Im Rahmen der Aufsichtsrolle der AED müssen die Gewerbetreibenden Sorgfaltsmaßnahmen gegenüber ihren Kunden ergreifen und interne Verfahren umsetzen, um wirksam gegen Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung vorzugehen.

Betroffene Personen

Gewerbetreibende, die in den Zuständigkeitsbereich der Einregistrierungs-, Domänen- und Mehrwertsteuerverwaltung fallen, müssen alle in Bezug auf die Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung erforderlichen Informationen übermitteln.

Zu diesen Gewerbetreibenden gehören:

  • (juristische oder natürliche) Personen, die als Steuer- oder Wirtschaftsberater tätig sind;
  • (juristische oder natürliche) Personen, die als Dienstleister für Gesellschaften oder Treuhänder tätig sind;
  • Anbieter von Glücksspieldiensten;
  • Gewerbetreibende, die in der Freizone (Gemeinde Niederanven, Abschnitt B Senningen, Gemarkung Parishaff, L-2315 Senningerberg) tätig sind;
  • (juristische oder natürliche) Personen, die mit Gütern handeln, wenn die Zahlungen in bar ausgeführt oder erhalten werden und mindestens 10.000 Euro betragen, unabhängig davon, ob die Transaktion in einem einzigen Vorgang oder in mehreren Vorgängen, zwischen denen eine Verbindung zu bestehen scheint, ausgeführt wird;
  • im Rechnungswesen tätige Gewerbetreibende;
  • Immobilienmakler, die in Luxemburg niedergelassen oder tätig sind.

Fristen

Die betreffenden Gewerbetreibenden müssen den Fragebogen binnen höchstens 4 Wochen nach Aufforderung der Einregistrierungs-, Domänen- und Mehrwertsteuerverwaltung ausfüllen.

Die Gewerbetreibenden werden per Post darüber informiert, dass sie den Fragebogen innerhalb der vorgegebenen Frist und gemäß den nachstehenden Modalitäten ausfüllen und übermitteln müssen.

Vorgehensweise und Details

Verpflichtungen

Den Gewerbetreibenden obliegen verschiedene Pflichten:

  • ständige Sorgfaltspflicht gegenüber den Kunden: dabei kann es sich um eine vereinfachte oder eine verstärkte Sorgfalt handeln;
  • Einrichtung einer angemessenen internen Organisation, einschließlich einer Beurteilung der Risiken;
  • Zusammenarbeit mit den Aufsichts- und Justizbehörden.

Im Rahmen ihrer Pflicht zur Zusammenarbeit mit den Justizbehörden sind die Gewerbetreibenden insbesondere verpflichtet, die Meldestelle für Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung (Cellule de renseignement financier - CRF) unverzüglich zu informieren, wenn sie wissen, den Verdacht oder berechtigten Grund zu der Annahme haben, dass eine Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung begangen wird.

Im Zusammenhang mit ihrer Aufgabe zur Kontrolle und Beaufsichtigung der Gewerbetreibenden schreibt die AED diesen vor, einen Fragebogen zu folgenden Themen auszufüllen:

  • den verschiedenen innerhalb der Struktur ergriffenen Maßnahmen, um den Sorgfaltspflichten nachzukommen;
  • der Tatsache, dass eine angemessene interne Organisation zur Bekämpfung der Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung eingerichtet wurde (Ernennung eines Verantwortlichen für die Einhaltung der Berufspflichten usw.);
  • ob der Gewerbetreibende bereits Meldungen verdächtiger Transaktionen bei der CRF vorgenommen hat usw.

Der Gewerbetreibende muss in dem Fragebogen zudem einige Informationen bereitstellen, wie z. B.:

  • die Kontaktdaten des Ansprechpartners;
  • seine Unternehmensleiter;
  • seinen Umsatz;
  • die Zahl der Beschäftigten;
  • ob er seine Kunden kennt, sowie die Art der Finanzierung der von seinen Kunden durchgeführten Transaktionen (ohne jedoch die Namen seiner Kunden anzugeben);
  • das Bestehen einer angemessenen internen Organisation.

Übermittlung des Fragebogens

Der Fragebogen für die Einregistrierungs-, Domänen- und Mehrwertsteuerverwaltung kann über einen speziellen Assistenten auf MyGuichet.lu ausgefüllt und übermittelt werden, wofür ein LuxTrust-Zertifikat benötigt wird.

Der Fragebogen muss vom AML-Verantwortlichen (anti-money laundering) oder einer für die Einreichung des Fragebogens bevollmächtigten Person ausgefüllt und übermittelt werden.

Belege

Gemeinsam mit dem Fragebogen sind der AED folgende verfügbare Belege zu übermitteln:

  • eine Kopie des Risikoanalysemodells;
  • eine Kopie des Nachweises der Ernennung eines Verantwortlichen/Compliance Officers;
  • eine Kopie des eingerichteten internen Verfahrens.

Strafen

Bei Missachtung der Pflichten zur Sorgfalt, zur Einrichtung einer angemessenen internen Organisation oder zur Zusammenarbeit mit den Aufsichtsbehörden, zu denen auch die AED gehört, können verschiedene administrative Maßnahmen oder Strafen gegen den zuwiderhandelnden Gewerbetreibenden verhängt werden, wie zum Beispiel:

  • eine Verwarnung;
  • ein Verweis;
  • Bußgelder;
  • eventuell sogar ein Entzug der Niederlassungsgenehmigung. Die AED arbeitet nämlich eng mit dem für die Wirtschaft zuständigen Minister zusammen: Auf begründete Stellungnahme der AED kann der Minister den endgültigen oder vorübergehenden Entzug der Niederlassungsgenehmigung bis zu einer erneuten Stellungnahme des Leiters der AED beschließen, sobald die Missachtung der Pflichten im Bereich der Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung die berufliche Ehrenhaftigkeit des Unternehmensleiters beeinträchtigt.

Online-Dienste und Formulare

Zuständige Kontaktstellen

Abteilung für Finanzkriminalität

Meldestelle für Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung

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