Diskontkredit zur Wachstumsfinanzierung

Zum letzten Mal aktualisiert am

Beim Diskontkredit handelt es sich um ein Verfahren zur Refinanzierung geschäftlicher Forderungen, das dazu dient, die Knappheit an Barmitteln zu beheben, die auf die Zahlungsfristen zurückzuführen ist, die Unternehmen ihren Kunden einräumen. Im Rahmen dieser Kreditform zahlt die Bank vor Fälligkeit eines Wechsels einen Betrag, indem sie für die Restlaufzeit und zu dem gewährten Diskontsatz eine Gebühr proportional zum Wert des Wechsels einbehält. Bankfähige Titel sind insbesondere Wechsel, Handelswechsel, Orderwechsel und gelegentlich Optionsscheine.

Durch die schwerfällige Verwaltung wird der Diskontkredit in geringem Umfang genutzt und stattdessen durch das Factoring ersetzt.

Zweck: Er dient der Finanzierung des Geschäftszyklus, des Bedarfs an Umlaufvermögen und des Liquiditätsbedarfs infolge des Zahlungsrückstands von Kunden sowie der Bezahlung der Lieferanten in bar.

Betroffene Personen

Der Diskontkredit kann von Selbstständigen und Unternehmen aller Art, insbesondere aber von Handelsunternehmen im Bereich Kauf und Verkauf von Gütern beantragt werden und findet in folgenden Fällen Anwendung:

  • Unternehmenswachstum;
  • relativ langer Geschäftszyklus;
  • Rechnungen von erheblichem Umfang;
  • lange Zahlungsfrist der Kunden;
  • Bezahlung der Lieferanten in bar.
Beispiel: Ein Händler räumt seinem Kunden eine Zahlungsfrist ein, da er aber Mittel zur Finanzierung seiner Geschäftstätigkeit benötigt, sucht er seine Forderungen zu refinanzieren. Hierzu muss sich der Kunde schriftlich dazu verpflichten, seinen Lieferanten bei vereinbarter Fälligkeit zu bezahlen. Der Händler legt dieses unterzeichnete Dokument, den „Handelswechsel“, seiner Bank vor und beantragt einen Diskontkredit.
Bei Annahme tauscht die Bank den gezogenen Wechsel in Bargeld, das dem Händler zufließt. Letzterer kann nun seinen Verpflichtungen (Miete, Gehälter usw.) nachkommen. Bei Fälligkeit erlöst die Bank den Betrag des gezogenen Wechsels beim Käufer.

Voraussetzungen

Dokumentation oder Beschreibung des Unternehmens

  • Kopie der Satzung des Unternehmens;
  • Struktur des Konzerns, wenn das Unternehmen zu einem komplexeren Konzern gehört;
  • die letzten 3 geprüften Bilanzen des Antragstellers des Kredites und gegebenenfalls die letzte verfügbare Bilanz;
  • aktuelle Belege über die Zahlung von MwSt., anderen Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen;
  • Auftragsbuch (gegebenenfalls);
  • Liste der Kunden und Angabe ihres relativen Anteils am Umsatz
  • Liste der Lieferanten.

Antragstellung

  • Schuldtitel (Handelswechsel, gezogene Wechsel, Orderwechsel usw.);
  • Cashflow-Tabelle;
  • voraussichtliches Budget mit Angabe des künftigen Bedarfs an Umlaufvermögen;
  • Aufstellung und Analyse der Bonität von Drittbeteiligten (Kunden oder Lieferanten).

Sicherheiten

Die Diskontierung von Handelswechseln ist eine sichere und liquide Transaktion; die Abwicklung der zugrundliegenden geschäftlichen Transaktion gewährleistet den Eingang von Mitteln zur Rückzahlung. Es handelt sich also um einen sich selbst liquidierenden Kredit (Self-liquidating), für den die Banken in der Regel keine dinglichen Sicherheiten verlangen.

Die Diskontierung an sich bietet der Bank folgende Sicherheiten:

  • die Bank wird durch Indossierung Eigentümer des Wechsels;
  • sie hat durch Indossierung Regress gegen alle Unterzeichner;
  • Kraft „Wechselregress“ bleibt der veräußernde Aussteller für die Zahlung haftbar;
  • die Bank hat das Recht, bei Nichtzahlung zur Fälligkeit das Konto des Ausstellers zu belasten.

Abhängig von der Bonität des Unternehmens und der Dauer der Geschäftsbeziehungen mit der Bank kann diese die Stellung der folgenden zusätzlichen Sicherheiten verlangen:

  • die Verpfändung eines Kontos, das durch die Einbehaltung eines bestimmten Prozentsatzes der in Diskont gegebenen Wechsel gespeist wird;
  • die Abtretung des Ertrags einer Kreditversicherung;
  • die Bürgschaft des Mutterhauses oder der Gesellschafter/Aktionäre;
  • diverse moralische Sicherheiten.

Wenn der oder die Gesellschafter/Aktionäre eines Unternehmens für die Gesellschaft bürgen müssen, muss der Bank deren finanzielle Situation ausführlich dargelegt werden.

Vorgehensweise und Details

Dauer und Betrag

Dauer

Es gibt 4 Arten der Fälligkeitsfestsetzung:

  • auf Sicht: zahlbar auf Vorlage des Wechsels, aber innerhalb des Jahres;
  • auf eine bestimmte Zeit nach Sicht: zahlbar ab Vorlage zur Annahme für die im Handelswechsel angegebene Dauer;
  • auf eine bestimmte Zeit nach der Ausstellung: zahlbar während der im Handelswechsel angegebenen Dauer;
  • auf einen bestimmten Tag: zahlbar am zuvor festgelegten Tag.

Betrag

Der Betrag ist im gezogenen Wechsel oder Handelswechsel eingetragen.

Zinssatz

Die Kosten des Diskontkredits setzen sich wie folgt zusammen:

  • Registergebühr: umfasst die Gebühren für Einziehung, Annahme und Abrechnung;
  • Wechselsteuer: feste Pauschalgebühr pro Transaktion;
  • fällige Schuldzinsen auf den Nennbetrag des Handelswechsels für die Restlaufzeit. Sie setzen sich zusammen aus:
    • einem Basiszinsfuß: der Diskontsatz ist ein variabler Zinssatz, der normalerweise unter der Basisverzinsung der Vorschüsse auf das Kontokorrentkonto liegt;
    • eine feste Marge, die sich nach der Bonität und der Risikoeinstufung des Kreditnehmers und dem Betrag des gezogenen Wechsels bemisst.

Die Kosten können deutlich geringer ausfallen, wenn der Wechsel bei einer Bank domiziliert und/oder der Zahlungsort des Wechsels Luxemburg ist.

Rückzahlung

Bei Fälligkeit erhält die Bank vom zahlungspflichtigen Bezogenen den geschuldeten Betrag, der im Schuldtitel angegeben ist. Ansonsten zeigt sie dem Wechselnehmer (Aussteller) den Zahlungsausfall an. Die Bank zahlt auf den Wechsel einen Vorschuss und erwirbt eine Forderung, aber sie kauft diese unter Vorbehalt, d. h. unter dem Vorbehalt der Einlösung. Leistet der Bezogene die Rückzahlung nicht, muss der Aussteller einstehen (Wechselregress).

Umsetzungsfristen

Die Fristen für die Prüfung und Bearbeitung der Unterlagen hängen von der Komplexität, dem Umfang und der Dringlichkeit des Antrags ab.

Arten von Diskontkrediten

Lieferantendiskontkredit

Das Unternehmen als Käufer kann seine Lieferanten in bar bezahlen, ohne direkt auf seine finanziellen Mittel zurückgreifen zu müssen, und kann dabei gleichzeitig günstigere Bedingungen (Nachlässe oder Skonti) nutzen. In diesem Fall greift der Käufer auf einen gezogenen Wechsel zurück, wobei er selbst der Bezogene und sein Lieferant der Aussteller (Begünstigter) ist. Der Kredit wird daher dem Bezogenen (Käufer) gewährt, der bei seiner Bank die Diskontierung des gezogenen Wechsels beantragt und alle Gebühren übernimmt. Der Lieferant erhält so unverzüglich den Nennbetrag des gezogenen Wechsels.

Absatz- oder Kundenkredit

Die Bank diskontiert Wechsel, die ihr Kunde (der Aussteller oder Verkäufer) auf die Kunden des Letzteren (die Bezogenen oder Käufer) zieht. So wird das veräußernde Unternehmen (Kunde der Bank) in bar bezahlt, wobei es seinen Käufern gleichzeitig einen Zahlungsaufschub einräumt. Der Kredit wird nun dem Aussteller (Verkäufer) gewährt.

Vorteile, Nachteile und Risiken

Vorteile

  • Minderung des Mangels an Barmitteln, der sich aus dem Missverhältnis der Zahlung eingegangener Rechnungen und der Einziehung geschuldeter Rechnungsbeträge ergibt;
  • schnelle Bezahlung der Lieferanten, um erhebliche Skonti zu erreichen;
  • sofortige Freigabe von Mitteln, die ansonsten bis zur Fälligkeit gebunden wären;
  • Einlösung der Wechsel durch die Bank, wodurch Stundungen vermieden werden (der Schuldner wird es nicht riskieren, die Bank um Stundung zu bitten, wie er es vom Verkäufer verlangen würde).

Nachteile

  • schwerfällige Abwicklung, da jede Diskontierung eines gezogenen Wechsels der Genehmigung der Bank unterliegt;
  • Forderung der Bank nach einer Kreditversicherung;
  • geringere Flexibilität im Hinblick auf die Anpassung der zu diskontierenden Wechsel an den tatsächlichen Barmittelbedarf, sowohl bei Umfang als auch bei der Dauer;
  • Zahlung von Aufschlägen und Gebühren für die Beträge und Laufzeiten, die bisweilen über die tatsächlichen Bedürfnisse des Unternehmens hinausgehen.

Risiken

  • Grundsatz des Zahlungsvorbehalts der Diskontierung: wenn der Schuldner des Handelswechsels bei Fälligkeit nicht zahlt, kann sich die Bank an denjenigen wenden, der den Kredit ursprünglich gewährt hat (Rückgriffsrecht), d. h. an seinen Kunden. Dieser haftet gesamtschuldnerisch. Es handelt sich um ein geteiltes Risiko.
  • Rechtmäßigkeit des zu diskontierenden Wechsels: es kommt zu betrügerischen Handlungen bei der Vorlage gefälschter Wechsel oder von Gefälligkeitswechseln, denen keine Wirtschaftsleistung zugrunde liegt. Unter anderem aus diesem Grund räumen Banken Unternehmen in der Gründungsphase oder erst seit Kurzem gegründeten Unternehmen nur selten Diskontkreditlinien ein.
  • Risiko der zu großen Bindung an einen einzigen Kunden (Absatzkredit);
  • unbezahlte Diskontwechsel; beim Lieferantendiskont läuft das Kredit aufnehmende Unternehmen (Käufer) Gefahr, auf die Liste der Wechselproteste zu gelangen (zahlungsunfähige Unternehmen), was der Insolvenz gleichkäme.

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