Mehrwertsteuer – Dienstleistungen
„Dienstleistungen“ bezeichnen alle Geschäfte, die weder eine Warenlieferung noch einen innergemeinschaftlichen Erwerb oder einen Warenimport darstellen.
Sie umfassen daher den Verkauf einer Dienstleistung oder die Vermietung eines Sachwertes, nicht jedoch den Verkauf eines körperlichen Gegenstandes.
Die auf Dienstleistungen anwendbare MwSt. hängt von der Art des Kunden und der Dienstleistung ab.
Die Mehrwertsteuer wird in der Regel fällig:
- am Ort der Niederlassung des Kunden im Falle von zwischen MwSt.-Pflichtigen erbrachten Dienstleistungen (B2B – Business to Business, das heißt unter Gewerbetreibenden);
- am Niederlassungsort des Dienstleisters bei Dienstleistungen für Endverbraucher (B2C – Business to Consumer, das heißt zwischen Gewerbetreibenden und Verbrauchern).
Bestimmte Arten von Dienstleistungen bilden jedoch sowohl bei steuerpflichtigen als auch nicht steuerpflichtigen Personen eine Ausnahme von dieser Regel.
Zielgruppe
Die Verpflichtungen in Verbindung mit der Anwendung der Mehrwertsteuer auf Dienstleistungen müssen von allen mehrwertsteuerpflichtigen Unternehmen eingehalten werden, die:
- in einem anderen Land der Europäischen Union (EU) steuerpflichtige Leistungen erbringen;
- oder von ausländischen Unternehmen erbrachte Leistungen empfangen.
Im Vorfeld zu erledigende Schritte
In Luxemburg mehrwertsteuerpflichtige Unternehmen müssen:
- sich bei der Einregistrierungs-, Domänen- und Mehrwertsteuerverwaltung (Administration de l’enregistrement, des domaines et de la TVA - AED) für die Mehrwertsteuer registrieren;
- bei der Einregistrierungs-, Domänen- und Mehrwertsteuerverwaltung die Mehrwertsteuer erklären;
- die zusammenfassenden Meldungen über Leistungen (bei Erbringung von innergemeinschaftlichen Dienstleistungen) einreichen.
Vorgehensweise und Details
Grundsätzliches
B2B – Mehrwertbesteuerung am Niederlassungsort des Leistungsnehmers
Zwischen Steuerpflichtigen (B2B) erbrachte Dienstleistungen sind in der Regel im Land des Leistungsnehmers steuerpflichtig, das heißt in dem Land, in dem er den Sitz seiner Geschäftstätigkeit genommen hat oder ansonsten wo er eine Betriebsstätte unterhält, für die diese Dienstleistungen erbracht werden.
B2B – Mehrwertbesteuerung am Niederlassungsort des Dienstleisters
Dienstleistungen für Nichtsteuerpflichtige (B2C) werden grundsätzlich im Land des Dienstleisters besteuert.
Beispiel: Bei Dienstleistungen eines luxemburgischen Rechtsanwaltes für eine in Belgien ansässige Privatperson ist der Leistungsort Luxemburg. Der luxemburgische Anwalt muss daher eine Rechnung ausstellen, die die luxemburgische Mehrwertsteuer enthält.
Gemeinsame Ausnahmen bei B2B- und B2C-Geschäftsbeziehungen
Dienstleistungen im Zusammenhang mit einer Immobilie
Die MwSt. wird in dem Land, in dem sich die Immobilie befindet, erhoben.
Beispiel: Eine französische Gesellschaft führt für ein belgisches Unternehmen Arbeiten an einer Immobilie in Luxemburg aus. Die luxemburgische Mehrwertsteuer muss allein aufgrund der Tatsache angewendet werden, dass sich die Immobilie in Luxemburg befindet. Der französische Dienstleister muss daher die Zulassung zur Mehrwertbesteuerung in Luxemburg beantragen.
Personenbeförderung
Die MwSt. wird in den verschiedenen durchquerten Ländern entsprechend der jeweils zurückgelegten Strecke erhoben.
Beispiel: Ein deutsches Reisebusunternehmen bringt Reisende von Trier über Luxemburg nach Brüssel. Die Personenbeförderungsleistung erfolgt in Deutschland, in Luxemburg und in Belgien. Eine Anmeldung ist daher in jedem der 3 Staaten erforderlich (sofern keine Ausnahmeregelung zur Anwendung kommt) oder das deutsche Unternehmen beruft sich auf die besondere Regelung One-Stop-Shop.
Dienstleistungen aus den Bereichen Kultur, Kunst, Sport, Wissenschaft, Bildung und Unterhaltung sowie ähnliche Veranstaltungen
Die MwSt. wird am tatsächlichen Veranstaltungsort erhoben.
Beispiel: Eine belgische Gesellschaft kauft Eintrittskarten für eine Veranstaltung in Luxemburg, um diese ihren Kunden zu schenken. Die luxemburgische Mehrwertsteuer muss angewendet werden, da die Veranstaltung in Luxemburg stattfindet.
Verpflegungsdienste (außer an Bord eines Zuges, Schiffes oder Flugzeugs)
Die MwSt. wird im Land der tatsächlichen Erbringung der Leistung erhoben.
Kurzzeitige Miete von Transportmitteln
Die MwSt. wird in dem Land, in dem das Transportmittel dem Leistungsempfänger zur Verfügung gestellt wird, erhoben.
Ein Transportmittel ist ein Fahrzeug mit oder ohne Motor oder jedes andere Gerät, das dem Transport von Gütern oder Personen von einem Ort zu einem anderen dient, und das von Fahrzeugen gezogen, geschleppt oder geschoben werden kann.
Als kurzfristige Vermietung gilt eine Vermietung von unter 30 Tagen (außer für Boote, für die die Mietfrist 90 Tage beträgt).
Beispiel: Eine luxemburgische Gesellschaft mietet für 2 Wochen ein Fahrzeug in Deutschland. Die deutsche Mehrwertsteuer wird angewendet.
Ausnahmen in den B2C-Geschäftsbeziehungen
Dienstleistungen von Zwischenhändlern, die im Namen und für Rechnung Dritter handeln
Die MwSt. wird in dem Land erhoben, in dem die Haupttransaktion erfolgt.
Innergemeinschaftliche Beförderung von Gütern
Die MwSt. wird im Ausgangsland der Güter fällig.
Güterbeförderung außerhalb der Gemeinschaft
Die MwSt. wird in den verschiedenen durchquerten Ländern entsprechend der jeweils zurückgelegten Strecke erhoben.
Dienstleistungen im Zusammenhang mit der Beförderung
Die MwSt. wird im Land der tatsächlichen Erbringung der Leistung erhoben.
Beispiel: Ein luxemburgischer Tourist lässt sein Auto in Spanien reparieren. Der spanische Automechaniker berechnet die spanische Mehrwertsteuer auf die erbrachte Dienstleistung.
Arbeiten und Gutachten in Bezug auf bewegliche Sachgüter
Die MwSt. wird im Land der tatsächlichen Erbringung der Leistung erhoben.
Erbringung immaterieller oder intellektueller Leistungen außerhalb der EU
Die MwSt. wird im Land des Leistungsnehmers erhoben.
Als „immaterielle Dienstleistungen“ gelten:
- Einräumung und Übertragung von Urheberrechten, Patenten, Lizenzen, Warenzeichen;
- Werbungsdienstleistungen;
- Leistungen von Rechtsanwälten, Beratern, Wirtschaftsprüfern, Ingenieuren usw.;
- Datenverarbeitung und Bereitstellung von Informationen;
- Finanz-, Versicherungs- und Rückversicherungstransaktionen;
- Bereitstellung von Personal;
- Vermietung von beweglichen körperlichen Vermögensgegenständen (außer der Vermietung von Transportmitteln, die dem Ursprungslandprinzip unterliegt);
- Bereitstellung von Zugängen zu Erdgasverteilungssystemen oder zu Heiz- und Kühlsystemen (sowie zu direkt damit verbundenen Systemen);
- auf elektronischem Weg erbrachte Dienstleistungen.
Beispiel: Ein luxemburgisches Unternehmen, das elektronischen Handel betreibt, erbringt für eine in den USA ansässige Privatperson eine Fernunterrichtsleistung. Da die Leistung gegenüber einem Leistungsempfänger erfolgt, der in einem EU-Drittland ansässig ist, ist die luxemburgische Mehrwertsteuer nicht anwendbar.
Dienstleistungen aus den Bereichen Telekommunikation, Rundfunk und Fernsehen
Die MwSt. wird im Niederlassungsland des Leistungsempfängers erhoben, es sei denn, der Nichtsteuerpflichtige ist außerhalb der EU ansässig.
Zuständige Kontaktstellen
-
Einregistrierungs-, Domänen- und Mehrwertsteuerverwaltung (AED)
-
Abteilung für Finanzkriminalität
Postanschrift :
Postfach 31 / L-2010 Luxemburg
Tel. : (+352) 247 80800Fax : (+352) 247 90400 -
Steueramt 3308, route d'Esch
L-1471 Luxemburg
Luxemburg
Postanschrift :
Postfach 31 / L-2010 Luxemburg
Tel. : (+352) 247-80628Fax : (+352) 247-90400 -
Einregistrierungs-, Domänen- und Mehrwertsteuerverwaltung1-3, avenue Guillaume
L-1651 Luxemburg
Luxemburg
Postanschrift :
Postfach 31 / L-2010 Luxemburg
Tel. : (+352) 247-80800Fax : (+352) 247-90400 -
Steueramt 11 (Erstattung für im Ausland ansässige Steuerpflichtige)308, route d’Esch
L-1471 Luxemburg
Luxemburg
Postanschrift :
308, route d’Esch / L-2010 Luxemburg
Tel. : (+352) 247-80800 (Zentrale) -
Zentrale Einnahmestelle5, rue du Plébiscite
L-2341 Luxemburg
Luxemburg
Postanschrift :
Postfach 1004 / L-1010 Luxemburg
Tel. : (+352) 247 - 80753Fax : (+352) 247 - 904008.00–12.00 und 14.00–16.00 Uhr -
Abteilung für Verwaltungszusammenarbeit in Sachen Mehrwertsteuer (SCAT)308, route d’Esch
L-1471 Luxemburg
Luxemburg
Postanschrift :
308, route d’Esch / L-2010 Luxemburg
Tel. : (+352) 247-80726 -
Abteilung Abonnementsteuer308, route d’Esch
L-1471 Luxemburg
Luxemburg
Postanschrift :
308, route d’Esch / L-2010 Luxemburg
-
VAT Refund308, route d’Esch
L-1471 Luxemburg
Luxemburg
Postanschrift :
308, route d’Esch - L-2010 Luxemburg
Tel. : (+352) 247-80700 -
Luxembourg Guichet Unique308, route d’Esch
L-1471 Luxemburg
Luxemburg
Tel. : (+352) 247 - 80800von 8.30 bis 12.00 Uhr und von 14.00 bis 16.00 Uhr -
Eintragungen, Erbschaften, Hypotheken308, route d’Esch
L-1471 Luxemburg
Luxemburg
-
MwSt.-Abteilung308, route d’Esch
L-1471 Luxemburg
Luxemburg
-
Steueramt 12308, route d’Esch
L-1471 Luxemburg
Luxemburg
Postanschrift :
B. P. 31 / L-2010 Luxembourg
-
Diekirch – Steueramt 2 (7) (Immobiliensektor)Place Guillaume
L-9237 Diekirch
Luxemburg
-
CESOP-Abteilung1-3, avenue Guillaume
L-1651 Luxemburg
Luxemburg
Postanschrift :
Postfach 31 / L-2010 Luxemburg