Steuergutschrift für den sozialen Mindestlohn (CISSM)
Zum letzten Mal aktualisiert am
Seit dem 1. Januar 2019 können bestimmte Arbeitnehmer in den Genuss einer Steuergutschrift für den sozialen Mindestlohn (crédit d’impôt salaire social minimum - CISSM) gelangen.
Je nach Situation gelangen die Arbeitnehmer auf unterschiedliche Weise in den Genuss der CISSM.
Betroffene Personen
Die Steuergutschrift für den sozialen Mindestlohn (CISSM) kann steuerpflichtigen Arbeitnehmern bewilligt werden.
Voraussetzungen
Die Steuergutschrift für den sozialen Mindestlohn (CISSM) kann Arbeitnehmern bewilligt werden, die:
- ein steuerpflichtiges Einkommen aus einer nicht selbstständigen Tätigkeit in Luxemburg erzielen;
- in Luxemburg oder im Ausland persönlich sozialversichert sind;
- ein monatliches Bruttoeinkommen zwischen 1.800 und 3.600 Euro haben.
Die Steuergutschrift wird auf der Grundlage des monatlichen Bruttolohns berechnet, wenn der Arbeitnehmer den ganzen Monat in Vollzeit arbeitet. Andernfalls wird die Steuergutschrift auf der Grundlage eines fiktiven monatlichen Bruttolohns berechnet, den der Arbeitnehmer erzielt hätte, wenn er zu den gleichen Lohnbedingungen den ganzen Monat und in Vollzeit beschäftigt gewesen wäre.
Fristen
Der Arbeitgeber muss die Fristen für die Anmeldung der Lohnsteuer und der Steuerkredite (Vordruck 950) beachten.
Vorgehensweise und Details
Gutschrift der CISSM
Durch den Arbeitgeber
Der Arbeitgeber zahlt dem Arbeitnehmer die Steuergutschrift für den sozialen Mindestlohn (CISSM), wenn der Arbeitnehmer eine Lohnsteuerkarte hat.
Der Arbeitgeber bestimmt den dem Arbeitnehmer zu bewilligenden Betrag der CISSM monatlich. Hierzu bestimmt er den anzuwendenden Steuerabzug gemäß den Eintragungen auf der Lohnsteuerkarte. Anschließend zieht er die errechnete CISSM von diesem Betrag ab. Der Betrag, der vom Lohn des Arbeitnehmers abzuziehen ist, entspricht diesem neuen errechneten Betrag.
Ist der vorzunehmende Steuerabzug geringer als der Betrag der anzuwendenden Steuergutschrift, wird der Überschuss der Steuergutschrift dem Arbeitnehmer vom Arbeitgeber erstattet (negative Steuer).
Durch die CCSS
Im Falle einer Pauschalbesteuerung des Arbeitnehmers schreibt die Zentralstelle der Sozialversicherungen (Centre commun de la sécurité sociale - CCSS) dem Arbeitnehmer die CISSM pro Arbeitsvertrag gut.
Hierbei handelt es sich um Personen, die von Privatpersonen beschäftigt werden:
- um Haushaltsarbeiten zu erledigen; oder
- für die Kinderbetreuung; oder
- zur Hilfe und Pflege bei Pflegebedürftigkeit.
Private Arbeitgeber müssen nichts unternehmen, um diesen Personen die CISSM zu zahlen.
Durch die ACD
Den Arbeitnehmern, die ein in Luxemburg steuerpflichtiges Einkommen aus einer nicht selbstständigen Beschäftigung oder Ersatzeinkommen (Krankengeld, Mutterschaftsgeld, Elterngeld) beziehen, auf dem jedoch kein Steuerabzug auf der Grundlage der Lohnsteuerkarte erfolgt, wird die CISSM von der Steuerverwaltung (Administration des contributions directes - ACD) gutgeschrieben.
Diese Gutschrift erfolgt nach Ablauf des Steuerjahres (Jahr n+1) auf Anfrage des Arbeitnehmers.
Höhe der Steuergutschrift
Die Steuergutschrift wird auf der Grundlage des monatlichen Bruttolohns berechnet, wenn der Arbeitnehmer den ganzen Monat in Vollzeit arbeitet.
Übt er keine Vollzeitbeschäftigung während des ganzen Monats aus, wird die CISSM auf der Grundlage eines fiktiven monatlichen Bruttolohns berechnet, der dem Lohn entspricht, den der Arbeitnehmer erzielt hätte, wenn er zu den gleichen Lohnbedingungen den ganzen Monat und in Vollzeit beschäftigt gewesen wäre.
Der Betrag der CISSM beläuft sich auf maximal 70 Euro pro Monat.
Wird die CISSM unter Berücksichtigung eines fiktiven Lohns berechnet, wird sie nur bis in Höhe des Verhältnisses zwischen den tatsächlich vergüteten Arbeitsstunden des Monats und der Zahl der Arbeitsstunden, für die der Arbeitnehmer vergütet worden wäre, wenn er den ganzen Monat in Vollzeit beschäftigt gewesen wäre, bewilligt.
Liegt der monatliche Bruttolohn (fiktiv oder nicht) unter 1.800 Euro oder über 3.600 Euro, wird die CISSM nicht bewilligt.
Pflichten des Arbeitgebers
Wird die CISSM vom Arbeitgeber gutgeschrieben und ist der am Ende vom Arbeitgeber vorzunehmende Steuerabzug geringer als die Steuergutschrift, wird der Überschuss der Steuergutschrift dem Arbeitnehmer vom Arbeitgeber erstattet.
Im Übrigen muss die Meldung des Steuerabzugs, die der Arbeitgeber beim Steueramt einreichen muss, die Beträge der Steuerabzüge sowie den Betrag der Steuergutschriften enthalten. Der Restbetrag des Steuerabzugs ist an das Steueramt zu zahlen.
Zuständige Kontaktstellen
-
Steuerverwaltung (ACD)
- Adresse:
- 33, rue de Gasperich L-5826 Hesperange Luxemburg
Um herauszufinden, welche Stelle für Ihr Anliegen zuständig ist, folgen Sie bitte dem oben stehenden Link.
Steuerverwaltung
-
Steuerverwaltung (ACD)
- Adresse:
- 33, rue de Gasperich L-5826 Hesperange Luxemburg
Um herauszufinden, welche Stelle für Ihr Anliegen zuständig ist, folgen Sie bitte dem oben stehenden Link.
Verwandte Vorgänge und Links
Vorgänge
Links
Weitere Informationen
Rechtsgrundlagen
-
Loi modifiée du 4 décembre 1967
concernant l'impôt sur le revenu
-
Loi du 26 avril 2019
concernant le budget des recettes et des dépenses de l’État
-
Règlement grand-ducal modifié du 26 avril 2019
portant exécution de l’article 139quater, alinéa 8 de la loi modifiée du 4 décembre 1967 concernant l’impôt sur le revenu
Es ist ein Fehler aufgetreten
Ups, es ist ein Fehler aufgetreten.