Bruttomonatsverdienst (Steuern)

Alle Bezüge und Vorteile, die einem Arbeitnehmer im Laufe des jeweiligen Monats zur Verfügung gestellt werden. Dazu gehören Löhne, Sondervergütungen, Familienzulagen, Sachbezüge, Abfindungen, Zuschläge für Nachtarbeit und Arbeit an Sonn- und Feiertagen usw.

Nicht periodische Einkünfte werden nicht berücksichtigt, wenn sie den Betrag von 3.000 Euro nicht überschreiten, es sei denn, sie stellen eine Gegenleistung zu einer Herabsetzung des gewöhnlichen Arbeitsentgelts dar.

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