Befristete Beihilfe Umweltauswirkungen

Das Förderprogramm „SME Packages Sustainability“ wird erweitert, um Unternehmen verstärkt Anreize zu bieten, in Maßnahmen zu investieren, die ihre Umweltauswirkungen wesentlich verbessern, beispielsweise durch:

  • die Steigerung der Energieeffizienz;
  • die Erzeugung von Energie aus erneuerbaren Quellen;
  • die Verringerung des Wasserverbrauchs und der Wasserverschmutzung;
  • das Recycling und die Wiederverwendung von Abfall.

Die befristete Beihilfe Umweltauswirkungen kann mit dem Wirtschaftsförderungsdarlehen (prêt de relance) der SNCI kombiniert werden.

Zielgruppe

Beihilfefähige Unternehmen

Jedes Unternehmen, das über eine Niederlassungsgenehmigung der Generaldirektion für Mittelstand (Direction générale des Classes moyennes) verfügt.

Beihilfefähige Kosten

Die förderungsfähigen Kosten sind die Kosten der Investitionen in materielle Vermögenswerte wie:

  • Maschinen und Ausrüstung mit einem Einheitswert von mehr als 750 Euro, die für andere Zwecke als Mietzwecke bestimmt sind;
  • Investitionen in Photovoltaik-Paneele (maximal 60 kWp), die auf den Eigenverbrauch abzielen;
  • Erweiterung/Renovierung von Gebäuden, in denen eine handwerkliche oder gewerbliche Tätigkeit ausgeübt wird, mit Ausnahme von Gebäuden, die für Wohnzwecke oder ausschließlich für Miet- oder Verwaltungszwecke bestimmt sind.

Voraussetzungen

Die Beihilfe wird für neue Projekte/Investitionen (Anreizeffekt) gewährt, wenn sie eine wesentliche Verbesserung der Umweltauswirkungen des Unternehmens bewirken, und zwar durch:

  • die Steigerung der Energieeffizienz;
  • die Erzeugung von Energie aus erneuerbaren Quellen;
  • die Verringerung des Wasserverbrauchs und der Wasserverschmutzung;
  • das Recycling und die Wiederverwendung von Abfall.

Die wesentliche Verbesserung der Umweltauswirkungen des Unternehmens muss von einem in diesem Bereich zugelassenen unabhängigen Sachverständigen beurteilt werden.

Das Unternehmen wird bei der Auswahl eines Sachverständigen unterstützt:

  • von der Abteilung eHandwierk im Falle eines Handwerkbetriebs:
  • vom House of Sustainability für alle Wirtschaftszweige außer Handwerk:

Der Anreizeffekt wird angenommen, wenn das Unternehmen vor Beginn der fraglichen Projektarbeiten einen vollständigen Beihilfeantrag bei der Bewilligungsbehörde eingereicht hat.

Vorgehensweise und Details

Antragstellung

Der Antrag auf eine vorübergehende Beihilfe Umweltauswirkungen wie auch der Antrag auf das Wirtschaftsförderungsdarlehen der SNCI sind anhand des entsprechenden Antragsformulars einzureichen (siehe Rubrik „Formulare/Online-Dienste“).

Die Person, die den Antrag einreicht, benötigt für die Unterzeichnung des Formulars:

  • ein LuxTrust-Produkt (Token, Smartcard oder Signing Stick); oder
  • einen elektronischen Personalausweis (eID).

Belege

Die Antragsunterlagen für die Beihilfe und das Wirtschaftsförderungsdarlehen der SNCI müssen insbesondere folgende Angaben und Dokumente enthalten:

  • den Namen des Unternehmens;
  • das aktuelle, unterzeichnete Organigramm mit der Struktur und der Größe des Unternehmens sowie der Aktionärsstruktur der Gesellschaft bis hin zu seinem bzw. seinen wirtschaftlichen Eigentümern gemäß Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 651/2014 der Kommission vom 17. Juni 2014 (AGVO);
  • eine Beschreibung des Investitionsvorhabens, einschließlich Anfangs- und Enddaten;
  • eine Beschreibung der Betriebsmodalitäten des Investitionsvorhabens und der Umweltauswirkungen;
  • die Beurteilung des in diesem Bereich zugelassenen unabhängigen Sachverständigen;
  • den Standort des Investitionsvorhabens;
  • die Gesamtkosten des Vorhabens;
  • eine Auflistung der förderungsfähigen Kosten des Investitionsvorhabens;
  • einen Finanzierungsplan;
  • die Form der Beihilfe und die Höhe der für das Investitionsvorhaben benötigten Finanzierung;
  • alle relevanten Informationen, die helfen, die Merkmale oder Besonderheiten des Projekts oder Programms und seinen Anreizeffekt zu beurteilen.

Die Antragsunterlagen für das Wirtschaftsförderungsdarlehen der SNCI müssen zudem folgende Angaben und Dokumente enthalten:

Höhe der Beihilfe

Die Höchstintensität der Beihilfe pro Projekt darf folgende Prozentsätze nicht überschreiten:

  • 70 % der beihilfefähigen Investitionen für kleine Unternehmen;
  • 60 % der beihilfefähigen Investitionen für mittlere Unternehmen;
  • 50 % der beihilfefähigen Investitionen für Großunternehmen;

wobei 100.000 Euro pro Konzern nicht überschritten werden dürfen.

Für jedes Investitionsvorhaben muss die Höhe der Investition mindestens 7.500 Euro betragen.

Höhe des Wirtschaftsförderungsdarlehens

Der Betrag des Wirtschaftsförderungsdarlehens kann bis zu 50 % der beihilfefähigen Investitionen abdecken, ohne 250.000 Euro pro Gruppe zu überschreiten.

Garantien: persönliche, gesamtschuldnerische und unteilbare Bürgschaft von 100 % der Aktionäre/Gesellschafter in Höhe des Darlehensbetrags.

Zinssatz: 5,85 % p. a.

Dauer: höchstens 7 Jahre, einschließlich einer tilgungsfreien Zeit von höchstens 12 Monaten.

Auszahlung der Beihilfe

Die Beihilfe in Form eines Kapitalzuschusses wird nach vollständiger Umsetzung der Investitionen, für die sie bewilligt wurde, ausgezahlt.

Es können jedoch eine oder mehrere Anzahlungen schrittweise entsprechend der Umsetzung der Investitionen oder Aufwendungen, für die die Beihilfe bewilligt wurde, gezahlt werden.

Rückzahlung

Das Unternehmen muss den unrechtmäßig erhaltenen Betrag zurückzahlen, wenn nach der Gewährung der Beihilfe eine Unvereinbarkeit festgestellt wird.

Formulare/Online-Dienste

Demande d’aide temporaire impact environnemental

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Zuständige Kontaktstellen

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