Kleine Unternehmen: Melden Sie sich für die grenzüberschreitende Regelung der Steuerbefreiung an

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Mehrwertsteuerpflichtige Kleinunternehmen können unter bestimmten Bedingungen die grenzüberschreitende Regelung der Steuerbefreiung in Anspruch nehmen. Dabei handelt es sich um eine Befreiung von der Mehrwertsteuer für Lieferungen von Waren und Dienstleistungen, die sie in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union (EU) erbringen als dem Mitgliedstaat, in dem sie ansässig sind.

Diese Regelung kann jedes mehrwertsteuerpflichtige Kleinunternehmen betreffen:

  • das in Luxemburg ansässig ist;
  • das Lieferungen von Waren oder Dienstleistungen in einem anderen EU-Mitgliedstaat erbringt;
  • dessen Jahresumsatz in der EU 100.000 Euro nicht übersteigt; und
  • dessen Lieferungen von Waren und Dienstleistungen in diesem anderen Mitgliedstaat den dort geltenden Schwellenwert für die Gewährung der Steuerbefreiung nicht überschreiten.

Um diese Regelung in Anspruch nehmen zu können, müssen sich in Luxemburg ansässige Unternehmen vorab über MyGuichet.lu bei der Einregistrierungs-, Domänen- und Mehrwertsteuerverwaltung (AED) registrieren lassen.

Sie können mit der AED auch über MyGuichet.lu kommunizieren, um:

  • Ihre vierteljährlichen Umsatzmeldungen einzureichen;
  • die Überschreitung des Schwellenwerts für Ihren Jahresumsatz (Beträge und Datum der Überschreitung) zu melden;
  • eine Änderung der zuvor gemachten Angaben mitzuteilen, namentlich:
    • des Anmeldeformulars für die Regelung der Steuerbefreiung;
    • der in der Voranmeldung angegebenen Beträge;
    • der Liste der Mitgliedstaaten, in denen Sie die grenzüberschreitende Regelung der Steuerbefreiung in Anspruch nehmen;
  • einen Antrag auf Ausschluss von der grenzüberschreitenden Regelung der Steuerbefreiung zu stellen.

Hierbei handelt es sich um Vorgänge mit Authentifizierung, für die eine Authentisierung mittels eines LuxTrust-Produkts oder eines elektronischen Personalausweises (eID) erforderlich ist.

Alle Informationen und Modalitäten zu den verschiedenen Vorgängen finden Sie auf unserer Informationsseite.