KMU – grenzüberschreitende Regelung der Steuerbefreiung: Erledigen Sie Ihre Vorgänge über MyGuichet.lu

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In Luxemburg ansässige KMU können fortan alle Vorgänge im Zusammenhang mit der grenzüberschreitenden Regelung der Steuerbefreiung online über MyGuichet.lu erledigen.

Zur Erinnerung: Seit Anfang 2025 können mehrwertsteuerpflichtige kleine Unternehmen unter bestimmten Voraussetzungen in den Genuss der neuen grenzüberschreitenden Regelung der Steuerbefreiung kommen. Dabei handelt es sich um eine Befreiung von der Mehrwertsteuer für Lieferungen von Gegenständen und Dienstleistungen, die sie in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union (EU) als dem Mitgliedstaat, in dem sie ansässig sind, erbringen.

Diese grenzüberschreitende Regelung der Steuerbefreiung gilt für:

  • in Luxemburg ansässige Unternehmen, die ihre Umsätze in einem anderen EU-Mitgliedstaat bewirken; und
  • in einem anderen EU-Mitgliedstaat ansässige Unternehmen, die in Luxemburg tätig sind.

Um diese Regelung in Anspruch nehmen zu können, müssen in Luxemburg ansässige Unternehmen über MyGuichet.lu eine Voranmeldung bei der Einregistrierungs-, Domänen- und Mehrwertsteuerverwaltung (AED) einreichen.

Fortan können sie über MyGuichet.lu auch:

  • ihre vierteljährlichen Umsatzmeldungen einreichen;
  • ihre Angaben aktualisieren;
  • die Überschreitung der jährlichen Umsatzschwelle in der EU melden (100.000 Euro);
  • den Ausschluss von dieser Regelung beantragen.

Es handelt sich um Vorgänge mit Authentifizierung, für die ein LuxTrust-Produkt oder ein elektronischer Personalausweis (eID) erforderlich ist.

Alle Informationen zur grenzüberschreitenden Regelung der Steuerbefreiung finden Sie auf unserer Informationsseite.