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Was tun bei Hitze am Arbeitsplatz?
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Hier lesen Sie die Empfehlungen des Gewerbe- und Grubenaufsichtsamts (ITM) zum Thema Schutz Ihrer Arbeitnehmer am Arbeitsplatz.
Arbeiten im Freien:
- Richten Sie Schattenplätze ein, die nach Möglichkeit gut belüftet sind.
- Stellen Sie Ihren Arbeitnehmern ausreichend temperiertes Trinkwasser zur Verfügung, damit sie den Flüssigkeitsverlust ausgleichen können (je nach Arbeit 3 bis 4 Liter Wasser pro Tag). Es ist wichtig, regelmäßig kleine Mengen Wasser zu sich zu nehmen.
- Reduzieren Sie Arbeitsplätze, die anhaltende und längere körperliche Tätigkeiten in der Nähe oder in Kontakt mit Blechen, betonierten oder asphaltierten Oberflächen in der prallen Sonne erfordern.
- Stellen Sie für schwere Arbeiten (zum Beispiel für die Beförderung von Waren) mechanische Hilfsmittel bereit.
- Stellen Sie sicher, dass das Tragen von persönlicher Schutzausrüstung für hohe Temperaturen geeignet ist (Pflanzenschutzbehandlung, Waldarbeiten, Aufastung usw.).
- Achten Sie darauf, dass Ihre Arbeitnehmer geeignete Kleidung tragen:
- Auf Baustellen, auf denen keine besondere persönliche Schutzkleidung erforderlich ist, sollte unter anderem Folgendes bereitstehen: Kopfbedeckungen zum Schutz des Nackens, lockere, leichte und luftige Kleidung in hellen Farben sowie Sonnenschutzcreme.
- Passen Sie die persönliche Schutzausrüstung nach Möglichkeit an die Hitze an: zum Beispiel Sicherheitsschuhe statt Sicherheitsstiefel.
- Nutzen Sie vorzugsweise Fahrzeuge mit Klimaanlage.
Arbeiten in Räumlichkeiten:
- Überwachen Sie die Raumtemperatur, insbesondere in geschlossenen Räumen.
- Bestehende Gebäude und Räumlichkeiten sollten thermisch isoliert werden (Jalousien, Rollläden, Wanddämmung, Sonnenschutzfolien an Glaswänden usw.).
- Achten Sie auch auf die Arbeitsmittel: Stellen Sie Geräte, die Wärme abgeben, in einen separaten, belüfteten Raum, isolieren Sie Wände oder heiße Rohrleitungen, minimieren Sie die Wärme- oder Dampfabgabe usw.
- Stellen Sie dem Personal geeignete Mittel zur Bekämpfung der Hitze zur Verfügung (zum Beispiel zusätzliche Ventilatoren).
- Richten Sie am Arbeitsplatz klimatisierte Bereiche ein.
- Stellen Sie ausreichend temperiertes Trinkwasser zur Verfügung (10 oder 15 °C).
Das luxemburgische Arbeitsrecht sieht vor, dass Unternehmen unter bestimmten Voraussetzungen die witterungsbedingte Arbeitslosigkeit in Anspruch nehmen können.
Weitere Informationen zu dieser Regelung finden Sie auf unserer Informationsseite.