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Landwirte: Erhebungen und Anträge auf MyGuichet.lu durchzuführen
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Sie sind Landwirt, Winzer oder Gärtner? Dann sind die folgenden Informationen für Sie relevant.
Erhebung über die Struktur der landwirtschaftlichen Betriebe
Sie müssen an der Erhebung über die Struktur der landwirtschaftlichen Betriebe teilnehmen, wenn Sie:
- Landwirt, Winzer oder Gärtner sind; und
- einen landwirtschaftlichen Betrieb mit Sitz in Luxemburg haben.
Diese Erhebung findet vom 1. März 2024 bis einschließlich 15. April 2024 statt. Sie wird über Fragebögen durchgeführt, die ausschließlich online auf MyGuichet.lu verfügbar sind. Es sind keine Papierformulare vorgesehen.
Weitere Informationen zu dieser Datenerhebung finden Sie auf unserer Informationsseite.
Flächenantrag und Weinbaukarteierhebung
Zudem, wenn Sie Landwirt und/oder Winzer sind, denken Sie daran, die Flächenanträge und die Weinbaukarteierhebung für 2024 online über MyGuichet.lu durchzuführen. Hierfür benötigen Sie ein LuxTrust-Zertifikat.
Diese Anträge dienen als Grundlage für:
- den Bezug bestimmter Beihilfen; und
- die Berechnung Ihrer Sozialversicherungsbeiträge.
Zur Erinnerung: Um die Beihilfen in voller Höhe zu erhalten, müssen Sie die Anträge spätestens bis zum 15. April 2024 einreichen.
Nach diesem Datum werden die Beihilfen proportional entsprechend der Verzugsdauer gekürzt.
Anträge, die nach dem 10. Mai 2024 eingehen, werden nicht mehr berücksichtigt.
Weitere Informationen über die Einreichungsmodalitäten finden Sie auf unserer Informationsseite.