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Bereiten Sie die nächsten Betriebsratswahlen am 12. März 2024 vor
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Die Wahlen zum Betriebsrat rücken immer näher.
Am 12. März 2024 wählen Ihre Arbeitnehmer die Mitglieder des Betriebsrats in Ihrem Unternehmen, sofern das Unternehmen zwischen dem 1. Februar 2023 und dem 31. Januar 2024 mindestens 15 Arbeitnehmer beschäftigt hat, die durch einen Arbeitsvertrag gebunden sind.
Wenn Sie Betriebsratswahlen durchführen, müssen Sie dem Gewerbe- und Grubenaufsichtsamt (ITM) während des gesamten Verfahrens verschiedene Informationen mitteilen. Um die Kommunikation mit dem ITM zu erleichtern, sollten Sie die Online-Vorgänge auf MyGuichet.lu verwenden. Es handelt sich um die Vorgänge für:
- die Wahlankündigung im Zusammenhang mit den Modalitäten für die Durchführung der Betriebsratswahlen;
- die Bekanntmachung der Frist für Einsprüche gegen Wählerverzeichnisse;
- die Meldung der Kandidaten für die Betriebsratswahl;
- die Meldung der Ergebnisse der Betriebsratswahl;
- die Meldung der Funktionen der Betriebsratsmitglieder.
Es handelt sich um Vorgänge:
- mit Authentifizierung, für die ein LuxTrust-Produkt oder ein elektronischer Personalausweis (eID) benötigt wird; und
- die eine Zertifizierung des beruflichen Bereichs Ihres Unternehmens anhand der beiden Zugangscodes, die Sie vom ITM erhalten haben, erfordern.
Ob Sie Betriebsratswahlen organisieren müssen, erfahren Sie in den zu diesem Thema auf Guichet.lu bereitgestellten Texten. Dort können Sie außerdem die wichtigsten Schritte der Wahlen nachlesen und auf die Online-Vorgänge zugreifen.