Zum
Körperschaftsteuererklärung nun auf MyGuichet.lu verfügbar
Zum letzten Mal aktualisiert am
Kapitalgesellschaften können folgende Steuererklärungen nun wieder über MyGuichet.lu einreichen:
- Einkommensteuer;
- Gewerbesteuer für das Steuerjahr 2023; und
- Vermögensteuer der Körperschaften für das Steuerjahr 2024.
Dabei handelt es sich um einen Vorgang mit Authentifizierung, das heißt, dass Sie dafür Folgendes benötigen:
- ein LuxTrust-Produkt; oder
- einen luxemburgischen elektronischen Personalausweis (eID).
Sie müssen sich auch auf MyGuichet.lu registrieren und einen beruflichen Bereich erstellen.
Hinweis: Die elektronische Signatur der Körperschaftsteuererklärung kann nicht mit einem eIDAS-Mittel aus einem anderen europäischen Land erfolgen.
Aufgrund der Territorialität der Steuer unterliegen nur Gesellschaften, die ihren satzungsmäßigen Sitz oder tatsächlichen Geschäftssitz in Luxemburg haben, der unbeschränkten Steuerpflicht. Nicht gebietsansässige Gesellschaften, das heißt, diejenigen, deren Sitz zwar nicht in Luxemburg ist, die aber in Luxemburg Einkünfte erzielen, unterliegen einer beschränkten Steuerpflicht.
Weitere Informationen zu den Verpflichtungen von Gesellschaften bezüglich Buchhaltung und Erklärungen finden Sie in unserem Informationstext.