Kleine Unternehmen: Melden Sie sich für die grenzüberschreitende Regelung der Steuerbefreiung an

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Mehrwertsteuerpflichtige Kleinunternehmen können unter bestimmten Bedingungen in den Genuss der grenzüberschreitenden Regelung der Steuerbefreiung kommen. Dabei handelt es sich um eine Befreiung von der Mehrwertsteuer für Lieferungen von Gegenständen und Dienstleistungen, die sie in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union (EU) als dem Mitgliedstaat, in dem sie ansässig sind, erbringen.

Diese Regelung kann jedes steuerpflichtige Kleinunternehmen betreffen:

  • das in Luxemburg niedergelassen ist;
  • das Lieferungen von Gegenständen oder Dienstleistungen in einem anderen EU-Mitgliedstaat erbringt;
  • dessen Jahresumsatz in der EU 100.000 Euro nicht übersteigt; und
  • dessen Lieferungen von Gegenständen und Dienstleistungen in diesem anderen Mitgliedstaat den dort geltenden Schwellenwert für die Gewährung der Steuerbefreiung nicht überschreiten.

Um diese Regelung in Anspruch nehmen zu können, müssen sich in Luxemburg ansässige Unternehmen vorab über MyGuichet.lu bei der Einregistrierungs-, Domänen- und Mehrwertsteuerverwaltung (AED) registrieren lassen.

Alle Informationen und Modalitäten zur Anmeldung für diese Regelung der Steuerbefreiung finden Sie auf unserer Informationsseite.