Beihilfen für Unternehmen, die vom Anstieg der Energiepreise betroffen sind

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Einige Unternehmen waren besonders stark von dem durch Russlands Angriff auf die Ukraine verursachten Anstieg der Energiepreise betroffen. Um diesen Unternehmen zu helfen, wurden 3 Arten von Beihilfen eingeführt. Sie sollen folgendes abdecken:

  1. die Mehrkosten für Erdgas, Strom, Wärme und Kälte der energieintensiven Unternehmen bzw. der Unternehmen mit hohem Energieverbrauch;
  2. die Mehrkosten für Diesel der Unternehmen aus den Sektoren des Straßengüterverkehrs, des Bauwesens und des Lebensmittelhandwerks;
  3. die Mehrkosten für Erdgas, Strom, Biomasse und eingespeiste Wärme der antragstellenden Personen, die eine Wärmeerzeugungsanlage oder eine Biogasanlage oder ein Wärmenetz betreiben.

Vor Kurzem gab es einige Änderungen bezüglich dieser Beihilfen. Sie betreffen:

  • die Zeiträume der Förderfähigkeit der Kosten (betrifft alle 3 Beihilfearten);
  • die Fristen für das Einreichen des Antrags für jeden beihilfefähigen Monat (betrifft alle 3 Beihilfearten);
  • die Belege die manchen Anträgen beigefügt werden müssen (betrifft die 3. Beihilfeart);
  • den Höchstbetrag der Beihilfe (betrifft die 3. Beihilfeart).

Detaillierte Informationen zu diesen Änderungen finden Sie in unserem Informationstext über die Beihilferegelung für Unternehmen, die besonders stark vom Anstieg der Energiepreise betroffen sind.