Zum
Übermitteln Sie eine CESOP-Meldung über MyGuichet.lu
Zum letzten Mal aktualisiert am
Im Rahmen der Betrugsbekämpfung sind Sie als Zahlungsdienstleister verpflichtet, folgende Informationen zu übermitteln:
- Informationen über grenzüberschreitende Zahlungen aus Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU); und
- Informationen über die Begünstigten dieser grenzüberschreitenden Zahlungen („Zahlungsempfänger“).
Seit dem 1. Januar 2024 müssen Dienstleister, die Zahlungsdienste innerhalb der EU anbieten, die Begünstigten von grenzüberschreitenden Zahlungen überprüfen und den Mitgliedstaaten Informationen über die Zahlungsempfänger übermitteln, die mehr als 25 grenzüberschreitende Zahlungen pro Quartal erhalten.
Diese Informationen werden dann in einer europäischen Datenbank zentralisiert: dem zentralen elektronischen Zahlungsverkehrssystem (Central Electronic System of Payment Information - CESOP).
Die erste Übermittlung der Transaktionsdateien an die Steuerbehörden der Mitgliedstaaten muss bis Ende April 2024 erfolgt sein.
Die CESOP-Meldung mit den Zahlungsdaten, das heißt die XML-Datei mit den grenzüberschreitenden Zahlungen aus dem jeweiligen Quartal, ist via die Plattform MyGuichet.lu oder die App MyGuichet.lu zu übermitteln. Dabei handelt es sich um einen Vorgang mit Authentifizierung.
Alle Informationen zu den Verfahren dieser Übermittlungen finden Sie auf unserer Informationsseite.