Zum
Übermittlung der Lohn- und Rentenkontoauszüge für das Steuerjahr 2023
Zum letzten Mal aktualisiert am
In Luxemburg ansässige Arbeitgeber und Rentenkassen müssen die Lohn- und Rentenkontoauszüge (extraits de compte salaire ou pension - ECSP) auf elektronischem Weg bei der Steuerverwaltung (ACD) einreichen.
Die elektronische Übermittlung:
- ist ausschließlich über MyGuichet.lu möglich, und zwar mit Authentisierung mittels LuxTrust-Produkt oder eID; und
- muss vor dem 1. März des auf das Steuerjahr folgenden Jahres erfolgen.
Die Lohn- und Rentenkontoauszüge für das Steuerjahr 2023 können ab sofort über MyGuichet.lu bei der ACD eingereicht werden. Weitere Informationen über die elektronische Übermittlung erhalten Sie auf unserer Informationsseite.