Wie lassen sich die Auswirkungen Ihrer Bauarbeiten auf das archäologische Erbe beurteilen?

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Wenn bei Erschließungsarbeiten zufällig archäologische Überreste gefunden werden, müssen die Arbeiten sofort eingestellt werden, bis archäologische Untersuchungen auf dem jeweiligen Grundstück durchgeführt wurden.

Aus diesem Grund haben das Ministerium für Kultur und das Nationale Institut für archäologische Forschungen (INRA) das Konzept der präventiven Archäologie eingeführt, das darauf abzielt:

  • die Interessen des Raumplaners mit denen der wissenschaftlichen Forschung in Einklang zu bringen; und
  • das archäologische Erbe zu schützen.

In der Praxis muss der Bauherr alle genehmigungspflichtigen Bau-, Abriss- oder Aufschüttungs- und Abgrabungsarbeiten, die auf einem Grundstück in einem archäologischen Beobachtungsgebiet geplant sind, dem Minister für Kultur zwecks Bewertung der Auswirkungen dieser Arbeiten auf das archäologische Erbe vorlegen, und zwar spätestens zum Zeitpunkt der Beantragung der Bau- oder Abrissgenehmigung.

Nähere Informationen zur Bewertung von Bauarbeiten innerhalb eines archäologischen Beobachtungsgebiets finden Sie in unserem neuen Text.