Abschaffung der Vorauszahlung auf Sozialversicherungsbeiträge

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Die Vorauszahlung auf Sozialversicherungsbeiträge wird ab dem 1. Januar 2023 abgeschafft. Somit müssen Unternehmen die Sozialversicherungsbeiträge nicht mehr im Voraus zahlen.

Ziel dieser Maßnahme ist es, die Zahlung der Beiträge besser zu verteilen sowie Arbeitgeber und Erwerbstätige, die auf eigene Rechnung tätig sind, finanziell zu unterstützen.

Künftige Arbeitgeber, Selbstständige und Landwirte müssen zu Beginn ihrer Tätigkeit keine Vorauszahlungen mehr leisten.

Die von der Zentralstelle der Sozialversicherungen (CCSS) ab Januar 2023 ausgestellten Rechnungen werden angepasst:

  • Die Rechnung von Januar 2023 weist die Beiträge für November 2022, die Stornierung der Vorauszahlung für November 2022 und die Vorauszahlung für Dezember 2022 aus.
  • Die Rechnung von Februar 2023 weist die Beiträge für Dezember 2022 und die Stornierung der Vorauszahlung für Dezember 2022 aus.
  • Die Rechnung von März 2023 weist nur die Beiträge für Januar 2023 aus.

Weitere Einzelheiten zur Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge finden Sie auf unserer Informationsseite zu diesem Thema.