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Neue Beihilfe für die Anschaffung von emissionsfreien schweren Nutzfahrzeugen
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Für Unternehmen, die ihren Fuhrpark von Fahrzeugen, die für den Straßengüterverkehr eingesetzt werden, auf Null-Emissions-Fahrzeuge umstellen wollen, wurde eine neue Beihilfe eingeführt.
Somit kommen neue mittelschwere und schwere Lastkraftwagen (Klassen N2 und N3) mit emissionsfreien Antrieben, wie reine Elektrofahrzeuge und wasserstoffbetriebene Brennstoffzellenfahrzeuge, für die Beihilfe infrage.
Dasselbe gilt für die Kosten, die mit der Umrüstung („Retrofitting“) eines Fahrzeugs mit Verbrennungsmotor in ein emissionsfreies schweres Nutzfahrzeug einhergehen.
Die Höhe der Beihilfe, die je nach Größe des Unternehmens variiert, berechnet sich auf der Grundlage:
- der Mehrkosten, das heißt der Differenz zwischen den Kosten für die Anschaffung eines emissionsfreien Fahrzeugs und der Anschaffung eines gleichwertigen Fahrzeugs mit Verbrennungsmotor; oder
- der Kosten für die Umrüstung in ein emissionsfreies Fahrzeug für das „Retrofitting“.
Die Beihilfe ist auf 300.000 Euro pro Gruppe begrenzt.
Die Anträge sind online über MyGuichet.lu mithilfe eines LuxTrust-Produkts oder eines elektronischen Personalausweises (eID) einzureichen.
Alle Informationen zu dieser neuen Beihilfe und den Bedingungen für ihre Gewährung finden Sie auf unserer Informationsseite.