Erweiterte Beihilfen für Unternehmen mit mittlerem Energieverbrauch

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Um Unternehmen in Zeiten der Energiekrise zu unterstützen, wird die Beihilferegelung für Unternehmen mit mittlerem Energieverbrauch (mindestens 2 %), die infolge des Tripartite-Abkommens vom 28. September 2022 eingerichtet wurde, um eine neue Maßnahme ergänzt.

Aufgrund dieser Maßnahme können die Unternehmen ab sofort einen Zuschuss zum Ausgleich der 2023 anfallenden Stromübertragungskosten beantragen.

Es gilt zu beachten, dass diese finanzielle Beihilfe rückwirkend gilt und der beihilfefähige Zeitraum bis zum 31. Dezember 2023 verlängert wurde.

Die Maßnahme ermöglicht es Unternehmen, die bereits Beihilfen im Rahmen dieser Regelung beantragt und erhalten haben, die Kosten für die Stromübertragung in ihre bereits gestellten Anträge einzubeziehen.

Außerdem wurde der Anwendungsbereich dieser Beihilfe für Unternehmen mit mittlerem Energieverbrauch auf Vereinigungen ohne Gewinnzweck (ASBL) ausgeweitet.

Der Antrag ist für jeden beihilfefähigen Monat über einen Online-Assistenten, der auf der Plattform MyGuichet.lu oder in der App MyGuichet.lu verfügbar ist, innerhalb der folgenden Fristen einzureichen:

  • spätestens am 31. März 2023 für alle beihilfefähigen Monate des Jahres 2022;
  • spätestens am 30. September 2023 für die Monate Januar bis Juni des Jahres 2023;
  • spätestens am 20. November 2023 für die Monate Juli bis Dezember des Jahres 2023.

Informieren Sie sich über das Verfahren und die Bedingungen für die Gewährung dieser Beihilfe auf unserer Informationsseite.