Übermittlung der Lohn- und Rentenkontoauszüge für das Steuerjahr 2022

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In Luxemburg ansässige Arbeitgeber und Rentenkassen müssen die Lohn- und Rentenkontoauszüge (extraits de compte salaire ou pension - ECSP) auf elektronischem Weg bei der Steuerverwaltung (ACD) einreichen.

Die elektronische Übermittlung:

  • ist ausschließlich über MyGuichet.lu möglich, und zwar mit Authentifizierung anhand eines LuxTrust-Produkts oder eines elektronischen Personalausweises (eID); und
  • muss vor dem 1. März des auf das Steuerjahr folgenden Jahres erfolgen.

Die Lohn- und Rentenkontoauszüge für das Steuerjahr 2022 können ab sofort über MyGuichet.lu bei der ACD eingereicht werden. Weitere Informationen über die elektronische Übermittlung erhalten Sie auf unserer Informationsseite.