Ausstellung und Übermittlung einer elektronischen Rechnung via MyGuichet.lu

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Ab dem 18. März 2023 müssen alle Wirtschaftsteilnehmer im Rahmen eines öffentlichen Auftrags oder eines Konzessionsvertrags ihre Rechnungen ausschließlich als rechtskonforme elektronische Rechnungen ausstellen und übermitteln.

Diese Verpflichtung gilt bereits für:

  • große Wirtschaftsteilnehmer seit dem 18. Mai 2022;
  • mittlere Wirtschaftsteilnehmer seit dem 18. Oktober 2022.

Das europäische Liefernetzwerk Peppol (Pan-European Public Procurement OnLine) wurde als gemeinsames Liefernetzwerk für die automatisierte Ausstellung und Übermittlung und den automatisierten Empfang von elektronischen Rechnungen ausgewählt.

Den Wirtschaftsteilnehmern, die noch nicht mit Peppol verbunden sind, stehen auf MyGuichet.lu 2 nicht automatisierte alternative technische Lösungen zur Verfügung. Sie können:

  • einerseits das Eingabeformular für ihre Rechnung manuell ausfüllen; und/oder
  • andererseits eine bereits rechtskonforme elektronische Rechnung über ein Formular einreichen (hochladen).

Die Person, die die Rechnung einreicht, muss über einen beruflichen Bereich auf der Plattform MyGuichet.lu verfügen. Um diesen zu erstellen, benötigt sie:

  • ein LuxTrust-Produkt; oder
  • einen elektronischen Personalausweis (eID); oder
  • eine elektronische Identität eines anderen europäischen Landes (eIDAS).

Informieren Sie sich auf unseren Informationsseiten über die Vorgänge und die zu befolgenden Schritte:

Sehen Sie sich auch unsere MyGuichet.lu-Tutorials an, die Ihnen anhand von Screenshots Schritt für Schritt erklären, wie Sie:

Nähere Informationen über die elektronische Rechnungsstellung können Sie auch im thematischen Dossier auf der Website des Ministeriums für Digitalisierung nachlesen.