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Bewerbung Ihres Unternehmens auf internationaler Ebene
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Wussten Sie schon?
Um luxemburgische Exportunternehmen in ihren Bemühungen auf internationaler Ebene zu unterstützen, bietet das Office du Ducroire (ODL) neben einer Reihe von Versicherungslösungen, die luxemburgische Unternehmen gegen das Risiko der Nichtzahlung von Kunden und ihrer Investitionen im Ausland absichern, auch finanzielle Unterstützung durch eine Teilfinanzierung der Werbe- und Ausstellungskosten an.
Luxemburgische Unternehmen, die einen erheblichen Mehrwert für die luxemburgische Wirtschaft darstellen, kommen für eine finanzielle Unterstützung infrage, wenn sie die folgenden Bedingungen erfüllen:
- ein luxemburgisches Exportunternehmen sein;
- im Besitz aller gültigen Genehmigungen sein, die für die Ausübung ihrer Tätigkeit erforderlich sind; und
- ein finanziell gesundes Unternehmen sein.
Die Ausfuhrbeihilferegelung ist gesetzlich geregelt und steht im Einklang mit den Verordnungen der EU über öffentliche Beihilfen für die Ausfuhr.
Finanzielle Unterstützung kann zum Beispiel beantragt werden für:
- die Gestaltung und die Übersetzung von Werbematerial (Broschüren, Videos usw.);
- die Beteiligung an Messen, Ausstellungen, Seminaren und Konferenzen;
- die Kosten für traditionelle und digitale Werbung;
- Marktanalysen und Beratungsdienste;
- die Registrierung von Marken/Patenten und Zertifizierungen auf internationaler Ebene;
- die Eröffnung von Vertriebsstellen (entité de prospection) oder die Teilnahme an internationalen Ausschreibungen für Länder außerhalb der Europäischen Union (EU) und außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR).
Die gewährte finanzielle Unterstützung kann zwischen 10 % und 50 % der für das Projekt anfallenden Kosten betragen, wobei folgende Obergrenzen nicht überschritten werden dürfen:
- die verschiedenen vom Ausschuss zur Förderung der luxemburgischen Exporte (COPEL) festgesetzten Obergrenzen;
- die Obergrenze von 300.000 Euro über einen Zeitraum von 3 Jahren.
Unternehmen aus dem Finanzsektor, dem Versicherungswesen, der Tourismusbranche und der Immobilienentwicklung kommen in der Regel nicht für eine finanzielle Unterstützung infrage.
Weitere Informationen über die Bedingungen für die Gewährung der Unterstützung und die Antragstellung finden Sie auf unserer Informationsseite über die Ausfuhrbeihilfen für Werbe- und Ausstellungskosten.