Die Hinterlegung von ruhenden Konten und nachrichtenlosen Versicherungsverträgen über MyGuichet.lu beantragen

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Nach längerer Inaktivität von auf einem Konto oder in einem Schließfach befindlichen Vermögenswerten müssen die Banken diese bei der staatlichen Hinterlegungskasse hinterlegen.

Die Versicherungsunternehmen müssen das Gleiche bei Versicherungsverträgen tun, die seit längerer Zeit nachrichtenlos sind, das heißt, wenn kein Begünstigter einen Anspruch auf einen Versicherungsvertrag geltend macht.

Die Hinterlegung muss auf elektronischem Weg über einen beruflichen Bereich auf MyGuichet.lu bei der Hinterlegungskasse beantragt werden.

Die antragstellende Person benötigt:

  • ein LuxTrust-Produkt; oder
  • einen elektronischen Personalausweis (eID).

Nähere Auskünfte über die geltenden Fristen sowie den Online-Vorgang erhalten Sie in unserem Informationstext.