• En raison de travaux de maintenance effectués par notre prestataire LuxTrust, les services MyGuichet.lu risquent de connaître quelques perturbations le 31 mai 2025 entre 09h00 et 18h00. Merci de votre compréhension.
  • Aufgrund von Wartungsarbeiten seitens unseres Dienstleisters LuxTrust kann es am 31. Mai 2025 von 09.00 bis 18.00 Uhr zu Störungen der Dienste auf MyGuichet.lu kommen. Vielen Dank für Ihr Verständnis.
  • Due to maintenance work by our service provider LuxTrust, the services of MyGuichet.lu may be subject to disruptions on 31 Mai 2025 between 09.00 and 18.00. Thank you for your understanding.

Beihilfen für Unternehmen, die in Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge investieren

Zum letzten Mal aktualisiert am

Mit dem Ziel, die Entwicklung der Elektromobilität in Luxemburg zu fördern, wurden 2 neue Beihilfen für Unternehmen eingeführt:

  • die in Luxemburg niedergelassen sind; und
  • die in Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge investieren; und
  • die die einschlägigen allgemeinen Bedingungen erfüllen.

Diese Beihilfen gelten für die Installation von Ladesäulen:

  • die öffentlich zugänglich sind; und
  • für private Ladesäulen in den Unternehmen.

Die erste Beihilfe:

  • ist für alle Unternehmen zugänglich;
  • wird im Rahmen eines Projektaufrufs für öffentlich zugängliche und private Ladeinfrastrukturen mit einer Ladekapazität von mindestens 175 Kilowatt vergeben;
  • nimmt die Form eines Zuschusses an, der den ausgewählten Projekten zugewiesen wird und bis zu 50 % der Investitionen im Zusammenhang mit der Installation der Ladesäulen betragen kann.

Die 2. Beihilfe:

  • ist KMU vorbehalten und soll ihnen den Übergang zur Elektromobilität im Rahmen ihrer Geschäftstätigkeit erleichtern;
  • nimmt die Form eines Zuschusses an in Höhe von bis zu:
    • 50 % der Kosten für Ladesäulen bis zu einer Obergrenze von 40.000 Euro; und
    • 60 % der Kosten für den Anschluss an das Netz bis zu einer Obergrenze von 60.000 Euro.

Es müssen auf MyGuichet.lu verfügbare Online-Assistenten, die mittels eines LuxTrust-Produkts oder eines elektronischen Personalausweises zugänglich sind, verwendet werden, um die folgenden Anträge einzureichen:

  • die Beihilfeanträge vor Beginn der Arbeiten; und
  • die Anträge auf Auszahlung der Beihilfe nach Abschluss des Projekts.

Nähere Informationen zu diesen Beihilfen, den Bewilligungsbedingungen und den MyGuichet.lu-Assistenten finden Sie in unseren 3 Texten, die dieser Beihilferegelung gewidmet sind.