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Abonnementsteuer: Bescheinigungen für OGA und SPF
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Organismen für gemeinsame Anlagen (OGA) und Verwaltungsgesellschaften für Familienvermögen (SPF) müssen quartalsweise eine Abonnementsteuer, das heißt eine Registrierungssteuer auf die Handelbarkeit von begebenen Wertpapieren, melden und zahlen.
Im Rahmen der Meldung und Zahlung dieser Steuer:
- müssen OGA, die in nachhaltige wirtschaftliche Tätigkeiten investieren und in den Genuss der anwendbaren ermäßigten Steuersätze gelangen möchten, eine durch einen zugelassenen Wirtschaftsprüfer zertifizierte Bescheinigung einreichen. Diese Bescheinigung:
- bestätigt den Anteil (in Prozent) des Nettovermögens eines OGA oder eines einzelnen Teilfonds eines OGA mit mehreren Teilfonds, das in nachhaltige wirtschaftliche Tätigkeiten investiert ist;
- muss auf elektronischem Weg über MyGuichet.lu an die Einregistrierungs-, Domänen- und Mehrwertsteuerverwaltung (AED) übermittelt werden;
- SPF müssen eine Konformitätsbescheinigung an die AED übermitteln. Diese Bescheinigung:
- muss jährlich bis spätestens 31. Juli übermittelt werden;
- kann elektronisch über MyGuichet.lu hinterlegt werden.
Mehr zu den von SPF und OGA einzureichenden Bescheinigungen finden Sie in unserem Informationstext über die Abonnementsteuer.