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Erstattung der Mehrwertsteuer nach innergemeinschaftlicher Lieferung eines neuen Beförderungsmittels
Zum letzten Mal aktualisiert am
Sie können die Erstattung eines Teils der Mehrwertsteuer, die Sie in Luxemburg entrichtet haben, nachdem Sie ein neues Beförderungsmittel in einen anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union verkauft haben, direkt online auf MyGuichet.lu beantragen.
Dieser Antrag kann von jeder (natürlichen oder juristischen) Person gestellt werden, die:
- keine Mehrwertsteuer-Identifikationsnummer im Rahmen der Regelbesteuerung hat (das heißt von einer Person, die üblicherweise keine Mehrwertsteuererklärungen abgibt); und
- die ein neues Beförderungsmittel an einen in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union ansässigen Erwerber verkauft und überträgt.
Er kann auf MyGuichet.lu durchgeführt werden, ohne dass eine Authentifizierung mit einem LuxTrust-Produkt oder einem elektronischen Personalausweis (eID) erforderlich ist.
Auf unserer Informationsseite finden Sie alle Informationen zu diesem Thema.