Vereidigte Sachverständige, Übersetzer und Dolmetscher: Beantragen Sie die Aufnahme in die Liste des Ministeriums der Justiz

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Sie sind Sachvertändiger, Übersetzer oder Dolmetscher mit dem Schwerpunkt Strafverfolgung und Verwaltung und haben Interesse an der Durchführung von Aufträgen für Justiz- und Verwaltungsbehörden? Wenn ja, können Sie beim Ministerium der Justiz die Aufnahme in der Liste der vereidigten Sachverständigen, Übersetzer und Dolmetscher beantragen.

Die Aufnahme in diese Liste kann von jeder natürlichen Person, die die notwendigen Qualifikationen und Erfahrung mitbringt, beantragt werden. Der Antrag muss über MyGuichet.lu mittels eines LuxTrust-Zertifikats beim Ministerium für Justiz unter Angabe folgender Informationen gestellt werden:

  • bei Sachverständigen:
    • die betreffende(n) Branche(n);
    • eventuell das/die Fachgebiet(e);
  • bei Übersetzern und Dolmetschern:
    • die betreffende(n) Sprachkombination(en), das heißt die Sprache(n) aus welcher/welchen in eine oder mehrere Verwaltungssprachen Luxemburgs übersetzt wird.

Nach Erhalt des Antrags prüft das Ministerium bestimmte Elemente des Antrags, wie z. B. die berufliche Ehrenhaftigkeit und die dem jeweiligen Tätigkeitsbereich entsprechenden Diplome.

Wird dem Antrag stattgegeben, wird der Antragsteller in die vom Ministerium der Justiz geführte Liste aufgenommen. Der Antragsteller wird außerdem aufgefordert, einen Eid vor dem Obersten Gerichtshof zu leisten.

Mehr Informationen zu der Aufnahme in diese Liste finden Sie in unserem Informationstext zu diesem Thema.