Anzeige von Nahrungsergänzungsmitteln

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Sie stellen Nahrungsergänzungsmittel (Pastillen, Pulverbeutel, Flüssigampullen usw.) her oder sind für ihr Inverkehrbringen zuständig? In diesem Fall sind Sie verpflichtet, vor jedem 1. Inverkehrbringen eine entsprechende Anzeige bei der Gesundheitsbehörde (Direction de la Santé) vorzunehmen.

Zur Erinnerung: Diese Anzeige stellt keine Genehmigung des Inverkehrbringens dar.

Für Unternehmen mit Sitz in Luxemburg muss die Anzeige von Nahrungsergänzungsmitteln in elektronischer Form über MyGuichet.lu mittels einer LuxTrust-Verbindung bei der Gesundheitsbehörde eingereicht werden.

In unserem vor Kurzem aktualisierten Informationstext finden Sie weitere Informationen darüber, wie Sie ein Nahrungsergänzungsmittel anzeigen können und welche Belege Sie Ihrer Anzeige beifügen müssen.