Messen Sie die Radonkonzentration am Arbeitsort

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Als Betriebsleiter sind Sie für den Strahlenschutz der Arbeitnehmer zuständig, die in Ihrer Betriebsstätte ionisierender Strahlung ausgesetzt sein könnten. Als Selbstständiger sind Sie für Ihre eigene Kontrolle zuständig.

Je nach geografischer Lage und Art des Arbeitsorts (unterirdischer Arbeitsort, spezifische Gebäude usw.) müssen Sie eine Messung der Radonkonzentration vornehmen.

Um die Radonkonzentration zu messen, müssen Sie:

  • bei der Abteilung Strahlenschutz einen Antrag auf Bereitstellung eines Dosimeters stellen; und
  • 50 Euro pro bestelltem Dosimeter zahlen.

Die Messung muss zwischen dem 1. Oktober und dem 30. April des darauffolgenden Jahres über einen Zeitraum von mindestens 2 Monaten durchgeführt werden.

Anschließend müssen Sie die ausgefüllten Auskunftsblätter, die den Dosimetern beiliegen, an die Abteilung Strahlenschutz zurücksenden.

Das Bestellformular sowie weitere Informationen über die Messung der Radonkonzentration finden Sie in unserem Informationstext.