Ein Fahrzeug erneut zulassen
Vor mehr als 5 Jahren aktualisiert
Die erneute Zulassung eines Fahrzeugs muss erfolgen, wenn die Zulassungsbescheinigung („graue Karte“) aus einem der folgenden Gründe automatisch erloschen ist:
- die Gültigkeit der letzten Prüfbescheinigung ist seit mehr als 2 Jahren abgelaufen (4 Jahre im Falle von historischen Fahrzeugen);
- die Kfz-Steuer ist seit mehr als 2 Jahren fällig (4 Jahre im Falle von historischen Fahrzeugen);
- die Konformitätsvignette ist seit mehr als 2 Jahren abgelaufen (4 Jahre im Falle von historischen Fahrzeugen);
- sowie nach jeder der Nationalen Gesellschaft für Kfz-Verkehr (SNCA) gemeldeten Außerbetriebsetzung (mit Ausnahme der vorübergehenden Außerbetriebsetzung vor Ablauf der Prüfbescheinigung oder der Steuern).
Zielgruppe
Folgende Personen sind betroffen:
- jeder Eigentümer eines Fahrzeugs, dessen Zulassungsbescheinigung automatisch erloschen ist;
- jeder Halter (der als solcher in der Zulassungsbescheinigung eingetragen ist) eines Fahrzeugs, dessen Zulassungsbescheinigung automatisch erloschen ist. Eine seitens des Eigentümers des Fahrzeugs ausgestellte Genehmigung ist für die Abwicklung dieses Vorgangs bei der Nationalen Gesellschaft für Kfz-Verkehr (SNCA) erforderlich.
Voraussetzungen
Die erneute Zulassung des Fahrzeugs kann nur erfolgen, wenn sich der Eigentümer des Fahrzeugs nicht ändert.
Der Eigentümer oder Halter des Fahrzeugs muss mit einer Adresse in Luxemburg im Nationalen Register natürlicher Personen (Registre national des personnes physiques) eingetragen und im Besitz eines gültigen Ausweisdokuments sein.
Im Vorfeld zu erledigende Schritte
Amtliches luxemburgisches Kennzeichen und luxemburgische Nummernschilder
Bevor ein Fahrzeug erneut zugelassen werden kann, muss die betroffene Person ein neues Kennzeichen beantragen, wenn sich die aktuelle Nummer wie folgt zusammensetzt:
- aus 2 Buchstaben und 3 Ziffern oder;
- 1 Buchstabe und 4 Ziffern.
KFZ-Hauptuntersuchung
Das Fahrzeug muss bei einer Prüfstelle in Luxemburg vorgestellt werden, wenn der Grund für die erneute Zulassung in der Nichteinhaltung der vorgeschriebenen periodischen Hauptuntersuchung besteht.
Das Fahrzeug benötigt eine gültige Prüfbescheinigung. Dieses Dokument ist für die erneute Zulassung erforderlich.
Kfz-Steuer
Ist die Kfz-Steuer seit mehr als 2 Jahren fällig (4 Jahre bei historischen Fahrzeugen), muss der Eigentümer oder Halter des Fahrzeugs seine Schuld bei der Zoll- und Verbrauchsteuerverwaltung (Administration des douanes et accises) begleichen. Eine Bescheinigung über die Zahlung dieser Steuer für das Fahrzeug muss ausgestellt werden (zu beantragen über caisse.centrale@do.etat.lu).
Die Bescheinigung der Zoll- und Verbrauchsteuerverwaltung oder die gültige Steuervignette ist für die erneute Zulassung des Fahrzeugs erforderlich.
Vorgehensweise und Details
Fahrten mit dem Fahrzeug
Es sind nur Fahrten im Zusammenhang mit der erneuten Zulassung erlaubt.
Das Fahrzeug kann erst wieder wie üblich genutzt werden, wenn die erneute Zulassung abgeschlossen ist.
Einreichung des Antrags auf erneute Zulassung eines Fahrzeugs
Der Antrag auf erneute Zulassung eines Fahrzeugs ist der Nationalen Gesellschaft für Kfz-Verkehr (Société nationale de circulation automobile - SNCA), Zulassungsabteilung, per Post oder durch Vorlage im Rahmen eines Termins mit den folgenden Belegen zukommen zu lassen:
- ausgefülltes und unterzeichnetes Formular des Antrags auf Erhalt einer Zulassungsbescheinigung;
- Steuermarke;
- neuer gültiger Versicherungsschein;
- Zulassungsbescheinigung Teil 1 (grau) und Teil 2 (gelb);
- gültige Prüfbescheinigung, wenn das Fahrzeug einer periodischen technischen Prüfung unterzogen werden muss;
- gültige Steuervignette der Zoll- und Verbrauchsteuerverwaltung oder Bescheinigung über die Schuldenfreiheit des Fahrzeugs;
- eine Kopie eines Identitätsnachweises des Antragstellers.
- der Kauf einer Konformitätsvignette für Fahrzeuge, die keiner periodischen technischen Prüfung unterzogen werden müssen, ist erforderlich, wenn die alte Konformitätsvignette abgelaufen ist.
Wird das Fahrzeug vom Halter (der als solcher in der Zulassungsbescheinigung eingetragen ist) erneut zugelassen, ist dem Antrag die Einverständniserklärung des Eigentümers für die Abwicklung des Vorgangs beizufügen.
Jedes Dokument muss als Original vorgelegt werden.
Wird der Vorgang von einem Dritten abgewickelt, muss den angegebenen Dokumenten eine Vollmacht und eine Kopie eines Identitätsnachweises des Eigentümers beigefügt werden. In diesem Fall sollte unbedingt darauf geachtet werden, dass auf allen Unterlagen der Name des Eigentümers und nicht der des Bevollmächtigten angegeben ist.
Kfz-Steuer
Nach der erneuten Zulassung des Fahrzeugs stellt die Nationale Gesellschaft für Kfz-Verkehr (SNCA) eine neue Zulassungsbescheinigung samt einer provisorischen Steuervignette mit einer Gültigkeit von 30 Tagen aus.
Derjenige, auf den das Fahrzeug zugelassen ist, wird per Post über die Höhe dieser an die Zoll- und Verbrauchsteuerverwaltung zu entrichtenden Steuer informiert. Nach der Entrichtung der Steuer wird der jeweiligen Person die endgültige Steuervignette auf dem Postweg zugeschickt.
Wenn die Kfz-Steuer für das fragliche Fahrzeug nach 60 Tagen nicht bezahlt wurde, sind die Polizei und die Beamten der Zoll- und Verbrauchssteuerverwaltung berechtigt, das Fahrzeug auf öffentlichen Straßen stillzulegen.
Formulare/Online-Dienste
Demande en obtention d'un certificat d'immatriculation
Mandat pour toute démarche nécessaire auprès de la Société nationale de circulation automobile
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Zuständige Kontaktstellen
-
Nationale Gesellschaft für Kfz-Verkehr11, rue de Luxembourg
L-5230 Sandweiler
Luxemburg
Postanschrift :
Postfach 23 / L-5201 Sandweiler
Tel. : (+352) 26626 - 400Fax : (+352) 35 72 14 - 210 -
Zuteilung der Kraftfahrzeugkennzeichen11, route de Luxembourg
L-5230 Sandweiler
Luxemburg
Tel. : (+352) 26626 - 400 -
Führerscheinabteilung11, rue de Luxembourg
L-5230 Sandweiler
Luxemburg
Postanschrift :
Postfach 23 / L-5201 Sandweiler
Tel. : (+352) 26626 - 400Fax : (+352) 8002 3666 -
Nationale Gesellschaft für Kfz-Verkehr – Standort Esch-sur-Alzette22, rue Jos Kieffer
L-4149 Esch-sur-Alzette
Luxemburg
Tel. : (+352) 26626 - 400 -
Nationale Gesellschaft für Kfz-Verkehr – Standort Sandweiler11, rue de Luxembourg
L-5230 Sandweiler
Luxemburg
Postanschrift :
Postfach 23 / L-5201 Sandweiler
Tel. : (+352) 26626 -400 -
Nationale Gesellschaft für Kfz-Verkehr – Standort Fridhaff8, rue Fridhaff
L-9379 Diekirch
Luxembourg
Tel. : (+352) 26626 -400
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Zoll- und Verbrauchsteuerverwaltung22, rue de Bitbourg
L-1273 Luxemburg
Luxemburg
Postanschrift :
Postfach 1605 / L-1016 Luxemburg
Tel. : (+352) 28 18 28 18Fax : (+352) 28 18 92 00 -
Hauptzollamt Nord Diekirch2, rue Clairefontaine
L-9290 Diekirch
Luxemburg
Postanschrift :
Postfach 77 / L-9201 Diekirch
Tel. : (+352) 81 70 45-1Fax : (+352) 81 70 45-71 -
Hauptzollamt Luxemburg-Howald1, rue in Bouler (Croix de Gasperich)
L-1350 Luxemburg
Luxemburg
Postanschrift :
Postfach 1122 / L-1011 Luxemburg
Tel. : (+352) 28 18 44 99Fax : (+352) 28 18 41 00Montag–Freitag, 8.00–17.00 Uhr -
Zentralkasse3, rue des Prés
L-7561 Mersch
Luxemburg
Postanschrift :
Postfach 182 / L-7502 Mersch
Tel. : (+352) 27 48 84 88Fax : (+352) 27 48 83 00Montag–Freitag, 8.00–17.00 Uhr -
Direktion der Zoll- und Verbrauchsteuerverwaltung – Abteilung Streitfälle und Zusammenarbeit22, rue de Bitbourg
L-1273 Luxemburg
Luxemburg
Postanschrift :
Postfach 1605 / L-1016 Luxemburg
Tel. : (+352) 28 18 28 18Fax : (+352) 28 18 92 00 -
Abteilung für Schanklizenzen – Zoll- und VerbrauchsteuerverwaltungCentre douanier Luxembourg-Howald Croix de Gasperich – 1, rue in Bouler
L-1350 Luxemburg
Luxemburg
Postanschrift :
Postfach 1122 / L-1011 Luxemburg
Tel. : (+352) 28 18 44 88Fax : (+352) 28 18 41 50 -
Einnahmestelle BettembourgTerminal Intermodal - Z.A.E. Wolser E, 100
L-3434 Dudelange
Luxemburg
Postanschrift :
Postfach 39 / L-3201 Bettembourg
Tel. : (+352) 28 18 55 99 -
Direktion der Zoll- und Verbrauchsteuerverwaltung – Abteilung Nationale und internationale Zusammenarbeit22, rue de Bitbourg
L-1273 Luxemburg
Großherzogtum Luxemburg
Postanschrift :
Postfach 1605
Tel. : (+352) 28 18 22 21Fax : (+352) 28 18 22 84