Einen Anwohnerparkausweis beantragen

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Der Anwohnerparkausweis berechtigt die Anwohner, ihr Fahrzeug in den ausgewiesenen gebührenpflichtigen Parkgebieten der jeweiligen Gemeinden des Landes kostenlos zu parken, ohne die in den jeweiligen Parkgebieten geltende Höchstparkdauer beachten zu müssen.

Die Gemeinden legen die Anwohnerparkzonen sowie die Bedingungen für die Bewilligung der Anwohnerparkausweise und deren Funktionsweise in einer Gemeindeverordnung fest.

Zielgruppe

Ein Anwohnerparkausweis kann von den Anwohnern eines Anwohnerparkgebiets beantragt werden, sofern sie:

  • beim Einwohnermeldeamt ihrer Gemeinde gemeldet sind;
  • Eigentümer oder Halter eines oder mehrerer Fahrzeuge sind. Das Gleiche gilt, wenn das Fahrzeug Gegenstand eines Leasingvertrags auf den Namen eines Mitglieds des Haushalts ist;
  • gemäß einer ausdrücklichen Vereinbarung Nutzer eines ihnen von ihrem Arbeitgeber zur Verfügung gestellten Fahrzeuges sind.

Kosten

Für einen Anwohnerparkausweis ist eine jährliche Gebühr zu entrichten, deren Betrag von Gemeinde zu Gemeinde variiert.

Vorgehensweise und Details

Voraussetzungen

Je nach Gemeinde kann es verschiedene Arten von Parkausweisen geben (ständiger Parkausweis, vorübergehender Parkausweis, Besucherparkausweis, beruflicher Parkausweis usw.) Um zu wissen, welche Arten von Parkausweisen es in den verschiedenen Gemeinden gibt, sollte man sich direkt an die jeweilige Gemeindeverwaltung wenden. Die Anzahl der Fahrzeuge pro Haushalt, für die ein Anwohnerparkausweis ausgestellt werden kann, ist ebenfalls von Gemeinde zu Gemeinde verschieden.

Bei der Beantragung des Parkausweises ist der Fahrzeugschein des Fahrzeuges, für das der Ausweis ausgestellt werden soll, anzuhängen.

Jede Gemeinde kann zusätzliche Informationen oder Belege verlangen.

Zwecks Gültigkeit muss der Ausweis im Innern an der Windschutzscheibe des Fahrzeugs an der Beifahrerseite angebracht werden, so dass seine Vorderseite von außen lesbar ist.

Der Anwohnerparkausweis enthält folgende Angaben:

  • das Kennzeichen des betreffenden Fahrzeugs oder der betreffenden Fahrzeuge (lediglich die auf dem Ausweis angegeben Fahrzeuge dürfen kostenlos parken);
  • das Gültigkeitsdatum;
  • das oder die betroffenen öffentlichen Parkgebiete (Wohngebiete).

Sobald eine oder mehrere Bedingungen für den Erhalt eines Parkausweises nicht mehr erfüllt ist/sind, muss der Inhaber den Parkausweis der Gemeindeverwaltung unverzüglich zurückgeben.

Verlängerung

Die Verlängerung des Parkausweises erfolgt je nach Gemeinde automatisch oder auf Antrag durch Entrichtung der entsprechenden Gebühr.

Bei Verlust oder Beschädigung des Parkausweises kann bei der jeweiligen Gemeindeverwaltung ein neuer Antrag gestellt werden. Bei einem Fahrzeugwechsel muss der alte Parkausweis gegen einen neuen ausgetauscht werden.

Zuständige Kontaktstellen

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