Gültigkeit des Führerscheins bei einem Umzug innerhalb des EWR
Nichtansässige
praktische Informationen
Gebietsansässige
Achtung: Der Brexit kann Auswirkungen auf die Gültigkeit der luxemburgischen Führerscheine haben, wenn ihr Inhaber im Vereinigten Königreich lebt oder dorthin verreist. Mehr dazu können Sie in unseren FAQ nachlesen.
Führerscheine, die von einem Mitgliedstaat der Europäischen Union (EU) oder des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) ausgestellt wurden, werden innerhalb dieses Raums gegenseitig anerkannt.
Bei einem Umzug innerhalb des EWR kann der Inhaber eines luxemburgischen Führerscheins den Umtausch seines nationalen Führerscheins gegen einen Führerschein seines neuen Wohnsitzlandes beantragen. Von Ausnahmen abgesehen besteht dazu jedoch keine Verpflichtung.
Seit dem 19. Januar 2013 haben alle neuen Führerscheine, die in der EU ausgestellt werden, ein identisches Format. Sie sind aus Plastik und haben Scheckkartenformat.
Gültige Führerscheine behalten ihre Gültigkeit und werden bei ihrer Erneuerung oder spätestens 2033 gegen einen Führerschein im neuen Format umgetauscht.
Umzug in einen EWR-Staat
Vor dem Umzug in ein anderes Land muss sich der Inhaber eines luxemburgischen Führerscheins vergewissern, dass dieser nicht abgelaufen ist.
Von luxemburgischen Behörden ausgestellte vorläufige Führerscheine oder Bescheinigungen werden in den anderen EWR-Staaten nicht anerkannt.
Ein Inhaber eines luxemburgischen Führerscheins, der in einen anderen EU-Mitgliedstaat bzw. EWR-Staat umzieht, darf mit seinem bisherigen Führerschein so lange fahren, wie er gültig ist, unter der Voraussetzung, dass im Land der Ausstellung seines Führerscheins gegen ihn keine Verfahren zum Entzug, zur Einschränkung oder zur Aufhebung seiner Fahrerlaubnis eingeleitet wurden.
Folgende Kategorien sind in allen EU-Staaten anerkannt: AM, A1, A2, A, B, BE, B1, B1E, C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D und DE.
Gültigkeit des Führerscheins in den einzelnen EU-Staaten
Land
Gültigkeit
Land
Gültigkeit
Deutschland
15 Jahre
Lettland
10 Jahre
Österreich
15 Jahre
Litauen
10 Jahre
Belgien
15 Jahre
Luxemburg
10 Jahre
Bulgarien
10 Jahre
Malta
10 Jahre
Zypern
15 Jahre
Niederlande
10 Jahre
Dänemark
15 Jahre
Polen
15 Jahre
Spanien
10 Jahre
Portugal
15 Jahre
Estland
10 Jahre
Tschechische Republik
10 Jahre
Finnland
10 Jahre
Rumänien
10 Jahre
Frankreich
15 Jahre
Slowakei
15 Jahre
Griechenland
15 Jahre
Slowenien
10 Jahre
Ungarn
10 Jahre
Schweden
10 Jahre
Irland
10 Jahre
Kroatien
10 Jahre
Italien
10 Jahre
Erneuerung/Umtausch des Führerscheins
Ein Inhaber eines luxemburgischen Führerscheins kann seinen Führerschein nur von den Behörden seines Wohnsitzlandes erneuern (oder umtauschen) lassen.
Zahlreiche EWR-Staaten verlangen einen Umtausch des Führerscheins, wenn dessen Inhaber einen Verstoß gegen die Straßenverkehrsordnung begeht, der ein Verfahren zur Einschränkung, zum Entzug oder zur Aufhebung der Fahrerlaubnis bzw. einen Punkteverlust nach sich zieht.
Im Hinblick auf den Umtausch des Führerscheins verlangen die örtlichen Behörden zumeist neben den üblichen Unterlagen zur Ausstellung eines Führerscheins noch eine Echtheitsbestätigung. Dabei handelt es sich um ein Dokument, aus dem die Berechtigung des Antragstellers zum Führen eines Kraftfahrzeugs nachweislich hervorgeht, das vom Staat der Ausstellung des Führerscheins ausgestellt wird und folgende Angaben enthält:
die Herkunft;
den Geltungsbereich;
die Gültigkeit der Fahrerlaubnis;
und gegebenenfalls die entsprechende amtliche Übersetzung.
In Luxemburg kann diese Bescheinigung in deutscher, französischer oder englischer Sprache ausgestellt werden. Die Anträge sind an die Abteilung für Mobilität und Transport (Département de la mobilité et des transports), Dienststelle „Verkehr und Verkehrssicherheit“ (Service „Circulation et sécurité routières“) zu richten, wobei folgende Angaben zu machen sind:
Nummer des Führerscheins;
Geburtsdatum;
aktuelle Adresse für die Zusendung der Bescheinigung.
Die Behörde des jeweiligen Wohnsitzlandes schickt dem Inhaber im Austausch gegen seinen luxemburgischen Führerschein einen einheimischen Führerschein zu. Ab diesem Zeitpunkt unterliegt der Inhaber des Führerscheins in Bezug auf die Dauer der Gültigkeit des Führerscheins, die ärztlichen Untersuchungen usw. denselben Vorschriften wie die Staatsangehörigen dieses Landes.
Bei der Aushändigung des einheimischen Führerscheins wird der luxemburgische Führerschein eingezogen und den Behörden zugesandt, die ihn ausgestellt haben.
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