Eine Prämie für den Kauf eines Elektro- oder Hybridfahrzeugs beantragen
Um die Elektromobilität und die aktive Mobilität zu fördern und die Mobilität nachhaltig sauberer zu gestalten, wurde eine Prämie für den Kauf folgender Fahrzeuge eingeführt (zum Beispiel Pkw, Lieferwagen, vierrädrige Fahrzeuge):
- reine Elektrofahrzeuge;
- wasserstoffbetriebene Brennstoffzellenfahrzeuge; oder auch
- aufladbare (Plug-in) Hybridelektrofahrzeuge, einschließlich Lieferwagen, mit CO2-Emissionen ≤ 50 g/km.
Zielgruppe
Eigentümer oder Halter eines in Luxemburg zugelassenen Fahrzeugs. Dabei kann es sich um folgende Personen handeln:
- natürliche Personen;
- juristische Personen des Privatrechts;
- Gebietsansässige oder Nichtansässige.
Bei einem Miet- oder Leasingvertrag kann die finanzielle Beihilfe an den Fahrzeughalter gezahlt werden, der in der Zulassung oder im Vertrag eingetragen ist, unter der Voraussetzung, dass:
- der Eigentümer auf die Beihilfe verzichtet;
- das Fahrzeug in Luxemburg zugelassen ist.
Nichtansässige können auch in den Genuss der Beihilfe kommen, insbesondere:
- im Rahmen eines Leasingvertrags: als Halter des Fahrzeugs. In diesem Fall muss die Leasinggesellschaft als Besitzer in der Fahrzeugzulassung eingetragen sein und ihren Firmensitz in Luxemburg haben;
- in Bezug auf die Fristen: Zwischen dem Datum der Erstzulassung des Fahrzeugs und dem Datum der Antragstellung darf der Antragsteller seine Adresse geändert haben. Demnach muss er nicht mehr in Luxemburg wohnhaft sein.
Voraussetzungen
Die Prämie wird bewilligt für Fahrzeuge:
- die in Luxemburg erstmals zwischen dem 1. Januar 2019 und einschließlich dem 31. Dezember 2021 zugelassen wurden; und
- die noch nicht im Ausland zugelassen waren.
Die Zulassung des Fahrzeugs auf den Namen des Antragstellers muss spätestens 6 Monate nach der ersten Inbetriebnahme des Fahrzeugs erfolgen.
Das auf dem Kauf-, Leasing- oder Mietvertrag des Fahrzeugs angegebene Datum muss vor dem 31. März 2021 liegen.
Fristen
Der Antragsteller kann den Antrag auf Erhalt der Prämie zu folgenden Zeitpunkten einreichen:
- frühestens 7 Monate nach dem Datum, an dem das Fahrzeug auf seinen Namen zugelassen wurde; und
- spätestens 2 Jahre nach der Erstzulassung des Fahrzeugs.
Bei Mietfahrzeugen ohne Fahrer kann der Antragsteller die Anträge auf Erhalt der Prämie zu folgenden Zeitpunkten einreichen:
- frühestens 12 Monate nach dem Datum, an dem das Fahrzeug auf seinen Namen zugelassen wurde; und
- spätestens 2 Jahre nach der Erstzulassung des Fahrzeugs.
Datum der Erstzulassung auf den Namen des Antragstellers + 7 (oder 12) Monate = erstes mögliches Datum für die Beantragung der Prämie.
Vorgehensweise und Details
Einreichung des Antrags
Um die Prämie für nachhaltige Mobilität zu bekommen, muss der Antragsteller ein Antragsformular beim Umweltamt (Administration de l’environnement) einreichen.
Sollten Sie Probleme beim Öffnen des Antragsformulars im PDF-Format haben, besuchen Sie bitte die folgende Hilfeseite: Die auf Guichet.lu verfügbaren interaktiven Formulare verwenden und ausfüllen.
Belege
Dem Antrag sind folgende Belege beizufügen:
- die Zulassungsbescheinigung des Fahrzeugs samt Fahrzeugtyp;
- die Konformitätsbescheinigung (COC) des Fahrzeugs;
- für juristische Personen für reine Elektrofahrzeuge und aufladbare Hybridelektrofahrzeuge: eine Kopie des vom Stromanbieter erstellten Dokuments zur Bescheinigung, dass der Antragsteller spätestens 6 Monate vor der Einreichung des Antrags einen Liefervertrag für Ökostrom aus 100 % erneuerbaren Energiequellen unterzeichnet hat;
- eine Kopie des Miet- oder Leasingvertrags, in dem das Fahrzeug mittels der Identifizierungsnummer benannt ist (nur vorzulegen, wenn der Antrag vom Fahrzeughalter eingereicht wird oder wenn der Antrag ein Fahrzeug betrifft, für das ein Miet- oder Leasingvertrag abgeschlossen wurde);
- für vierrädrige Fahrzeuge, Motorräder, Leichtkrafträder und Mopeds die quittierte Rechnung, auf der Folgendes angegeben ist:
- Nummer und Datum der Rechnung;
- Vorname und Name des Antragstellers;
- Fahrzeugtyp;
- Kaufpreis ohne MwSt.;
- Nummer und Datum der Rechnung;
- eine Kopie des Kaufvertrags des Fahrzeugs;
- das auf dem Kaufvertrag angegebene Datum muss zwischen dem 11. Mai 2020 und einschließlich dem 31. März 2021 liegen;
- das Fahrzeug wird zwischen dem 1. April 2021 und einschließlich dem 31. Dezember 2021 in Betrieb gesetzt.
Höhe der Prämie
Die Prämien werden vom Ministerium für Umwelt, Klima und nachhaltige Entwicklung vergeben. Die finanziellen Beihilfen belaufen sich auf:
- 5.000 Euro für Pkw und Lieferwagen, die:
- reine Elektrofahrzeuge sind; oder
- wasserstoffbetriebene Brennstoffzellenfahrzeuge sind;
- reine Elektrofahrzeuge sind; oder
- 2.500 Euro für aufladbare (Plug-in) Pkw und Lieferwagen mit CO2-Emissionen ≤ 50 g/km. Hinweis: Bei aufladbaren Hybridfahrzeugen, die ab dem 1. September 2020 erstmals in Verkehr gebracht werden, werden die kombinierten CO2-Emissionswerte des WLTP-Prüfzyklus berücksichtigt;
- bis zu 500 Euro für folgende reine Elektrofahrzeuge;
- vierrädrige Fahrzeuge;
- Motorräder;
- Leichtkrafträder (125 cm3);
- Mopeds (Scooter und S-Pedelec).
Im letzteren Fall beträgt die Prämie 25 % der Fahrzeugkosten ohne MwSt., jedoch höchstens 500 Euro.
Der Betrag der Beihilfe beläuft sich jedoch auf:
- 8.000 Euro, wenn es sich um einen Pkw oder einen Lieferwagen handelt, ohne jedoch 50 % des Fahrzeugpreises (ohne MwSt.) zu überschreiten;
- 50 % des Fahrzeugpreises (ohne MwSt.), wenn es sich um ein vierrädriges Fahrzeug, ein Motorrad oder ein Kleinkraftrad handelt, ohne 1.000 Euro zu überschreiten;
unter der Voraussetzung, dass:
- das auf dem Kauf-, Leasing- oder Mietvertrag des Fahrzeugs angegebene Datum zwischen dem 11. Mai 2020 und einschließlich dem 31. März 2021 liegt;
- das Fahrzeug zwischen dem 11. Mai 2020 und einschließlich dem 31. Dezember 2021 zum ersten Mal in Betrieb gesetzt wird.
Kumulierung der Prämien
Privatpersonen können die für die hier genannten Fahrzeuge bewilligte Prämie mit derjenigen für den Kauf eines Fahrrads mit Tretkraftunterstützung oder eines Fahrrads kumulieren.
Die Prämien können nicht mit den steuerlichen Abzügen für nachhaltige Mobilität kumuliert werden.
Formulare/Online-Dienste
Formulaire de demande à remplir par le demandeur aux fins d'obtenir une aide financière pour la promotion des véhicules routiers à zéro ou à faibles émissions de CO₂
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Zuständige Kontaktstellen
-
Umweltamt – Zuschüsse und finanzielle Beihilfen1, avenue du Rock'n'Roll
L-4361 Esch-sur-Alzette
Luxemburg
Tel. : (+352) 40 56 56-444