Eine Prämie für den Kauf eines Elektro- oder Hybridfahrzeugs beantragen
Um die Elektromobilität und die aktive Mobilität zu fördern und die Mobilität nachhaltig sauberer zu gestalten, wurde eine Prämie für den Kauf folgender Fahrzeuge (Pkw, Lieferwagen, vierrädrige Fahrzeuge usw.) eingeführt:
- reine Elektrofahrzeuge; oder
- wasserstoffbetriebene Brennstoffzellenfahrzeuge; oder
- aufladbare (Plug-in) Hybridelektrofahrzeuge, einschließlich Lieferwagen, mit CO2-Emissionen, die 50 g/km nicht überschreiten.
Zielgruppe
Eigentümer oder Halter eines in Luxemburg zugelassenen Fahrzeugs. Dabei kann es sich um folgende Personen handeln:
- natürliche Personen;
- juristische Personen des Privatrechts;
- Gebietsansässige oder Nichtansässige.
Bei einem Miet- oder Leasingvertrag kann die finanzielle Beihilfe an den Fahrzeughalter gezahlt werden, der in der Zulassung oder im Vertrag eingetragen ist, unter der Voraussetzung, dass:
- der Eigentümer auf die Beihilfe verzichtet;
- das Fahrzeug in Luxemburg zugelassen ist.
Nichtansässige können auch in den Genuss der Beihilfe kommen, insbesondere:
- im Rahmen eines Leasingvertrags als Halter des Fahrzeugs. In diesem Fall muss die Leasinggesellschaft als Besitzer in der Fahrzeugzulassung eingetragen sein und ihren Firmensitz in Luxemburg haben;
- in Bezug auf die Fristen: Zwischen dem Datum der Erstzulassung des Fahrzeugs und dem Datum der Antragstellung darf der Antragsteller seine Adresse geändert haben. Demnach muss er nicht mehr in Luxemburg wohnhaft sein.
Voraussetzungen
Die Prämie wird für Fahrzeuge bewilligt, die im Ausland noch nicht zugelassen waren und deren erste Inbetriebsetzung in Luxemburg:
- zwischen dem 1. Januar 2019 und einschließlich dem 31. Dezember 2024 liegt (wenn es sich um reine Elektrofahrzeuge oder wasserstoffbetriebene Brennstoffzellenfahrzeuge handelt); oder
- zwischen dem 1. Januar 2019 und einschließlich dem 31. Dezember 2021 liegt (wenn es sich um aufladbare (Plug-in) Hybridelektrofahrzeuge handelt). Diese Frist wird bis zum 31. Dezember 2023 verlängert, wenn das Fahrzeug gleichzeitig die folgenden Bedingungen erfüllt:
- Das Datum des Abschlusses des Kaufvertrags oder, im Falle eines Leasingvertrags, des Miet- oder Leasingvertrags für das Fahrzeug liegt nicht nach dem 30. September 2021.
- Das ursprünglich geplante Lieferdatum des Fahrzeugs, das im Kaufvertrag oder, im Falle von Leasing, im Miet- oder Leasingvertrag des Fahrzeugs angegeben ist, liegt nicht nach dem 31. Dezember 2021.
Die Zulassung des Fahrzeugs auf den Namen des Antragstellers muss spätestens 6 Monate nach der ersten Inbetriebsetzung des Fahrzeugs erfolgen. Die oben genannte Frist von 6 Monaten wird auf 12 Monate verlängert, wenn der Kaufvertrag oder, im Falle von Leasing, der Miet- oder Leasingvertrag für das Fahrzeug am oder nach dem 1. April 2022 abgeschlossen wird.
Das Datum des Abschlusses des Kaufvertrags oder, im Falle eines Leasingvertrags, des Miet- oder Leasingvertrags für das Fahrzeug liegt nicht nach dem:
- 31. März 2024 für ein reines Elektrofahrzeug oder ein wasserstoffbetriebenes Brennstoffzellenfahrzeug; oder
- 31. Dezember 2021 für ein aufladbares (Plug-in) Hybridelektrofahrzeug.
Fristen
Die antragstellende Person kann den Antrag auf Erhalt der Prämie zu folgenden Zeitpunkten einreichen:
- frühestens 7 Monate nach dem Datum, an dem das Fahrzeug auf ihren Namen zugelassen wurde. Für Fahrzeuge, bei denen das Datum des Abschlusses des Kaufvertrags oder, im Falle von Leasing, des Miet- oder Leasingvertrags für das Fahrzeug nach dem 31. März 2022 liegt, ist der Antrag frühestens 12 Monate nach dem Datum einzureichen, an dem das Fahrzeug auf den Namen der antragstellenden Person zugelassen wurde; und
- spätestens 3 Jahre nach der ersten Inbetriebsetzung des Fahrzeugs.
Die Frist von 7 bzw. 12 Monaten gilt nicht, wenn es sich bei der antragstellenden Person um eine natürliche Person (Fahrzeugeigentümer) handelt.
Bei Mietfahrzeugen ohne Fahrer kann die antragstellende Person die Anträge auf Erhalt der Prämie zu folgenden Zeitpunkten einreichen:
- frühestens 12 Monate nach dem Datum, an dem das Fahrzeug auf ihren Namen zugelassen wurde; und
- spätestens 3 Jahre nach der ersten Inbetriebsetzung des Fahrzeugs.
Vorgehensweise und Details
Einreichung des Antrags
Um die Prämie für nachhaltige Mobilität zu bekommen, muss die antragstellende Person ein Antragsformular beim Umweltamt (Administration de l’environnement) einreichen.
Sollten Sie Probleme beim Öffnen des Antragsformulars im PDF-Format haben, besuchen Sie bitte die folgende Hilfeseite: „Die auf Guichet.lu verfügbaren interaktiven Formulare verwenden und ausfüllen“.
Belege
Dem Antrag sind folgende Belege beizufügen:
- die Zulassungsbescheinigung des Fahrzeugs samt Fahrzeugtyp;
- die Konformitätsbescheinigung (COC) des Fahrzeugs;
- bei juristische Personen für reine Elektrofahrzeuge und aufladbare (Plug-in) Hybridelektrofahrzeuge: eine Kopie des vom Stromversorger als Nachweis ausgestellten Dokuments, dass die antragstellende Person einen Vertrag über die 100%ige Versorgung mit Ökostrom abgeschlossen hat;
- eine Kopie des Miet- oder Leasingvertrags, in dem das Fahrzeug mittels der Identifizierungsnummer benannt ist (nur vorzulegen, wenn der Antrag vom Fahrzeughalter eingereicht wird oder wenn der Antrag ein Fahrzeug betrifft, für das ein Miet- oder Leasingvertrag abgeschlossen wurde);
- für vierrädrige Fahrzeuge, Motorräder, Leichtkrafträder und Mopeds die quittierte Rechnung, auf der Folgendes angegeben ist:
- Rechnungsnummer und -datum;
- Vorname und Name der antragstellenden Person;
- Fahrzeugtyp;
- Kaufpreis ohne Mehrwertsteuer;
- eine Kopie des Kaufvertrags des Fahrzeugs, wenn:
- das auf dem Kaufvertrag angegebene Datum zwischen dem 11. Mai 2020 und dem 31. März 2024 einschließlich liegt;
- die erste Inbetriebsetzung des Fahrzeugs zwischen dem 1. April 2021 und dem 31. Dezember 2024 einschließlich liegt.
Höhe der Prämie
Die Prämien werden vom Ministerium für Umwelt, Klima und nachhaltige Entwicklung vergeben.
Die Beihilfen richten sich nach dem Abschlussdatum des Kaufvertrags (oder gegebenenfalls Leasing- oder Mietvertrags) und dem Datum der Inbetriebsetzung des Fahrzeugs.
Reine Elektrofahrzeuge oder wasserstoffbetriebene Brennstoffzellenfahrzeuge
Liegt die erste Inbetriebsetzung des Fahrzeugs zwischen dem 1. Januar 2019 und dem 10. Mai 2020 einschließlich, beläuft sich die Prämie auf:
- 5.000 Euro für Pkw und Lieferwagen;
- bis zu 500 Euro für folgende reine Elektrofahrzeuge:
- vierrädrige Fahrzeuge;
- Motorräder;
- Leichtkrafträder (125 cm3);
- Mopeds (Scooter und Pedelec45).
Im letzten Fall beträgt die Prämie 25 % der Fahrzeugkosten ohne Mehrwertsteuer, jedoch höchstens 500 Euro.
Liegt die erste Inbetriebsetzung des Fahrzeugs zwischen dem 11. Mai 2020 und dem 31. Dezember 2023 einschließlich und das Abschlussdatum des Kaufvertrags oder, im Falle von Leasing, des Leasing-/Mietvertrags des Fahrzeugs zwischen dem 11. Mai 2020 und dem 31. März 2021 einschließlich, beläuft sich die Prämie auf:
- 8.000 Euro für Pkw und Lieferwagen, ohne jedoch 50 % der Kosten ohne Mehrwertsteuer zu überschreiten;
- bis zu 1.000 Euro für folgende reine Elektrofahrzeuge:
- vierrädrige Fahrzeuge;
- Motorräder;
- Leichtkrafträder (125 cm3);
- Mopeds (Scooter und Pedelec45).
Im letzten Fall beträgt die Prämie 50 % der Fahrzeugkosten ohne Mehrwertsteuer, jedoch höchstens 1.000 Euro.
Erfolgt die erste Inbetriebsetzung des Fahrzeugs spätestens zum 31. Dezember 2024 einschließlich und liegt das Abschlussdatum des Kaufvertrags oder, im Falle von Leasing, des Leasing-/Mietvertrags des Fahrzeugs zwischen dem 1. April 2021 und dem 31. März 2024 einschließlich:
- beläuft sich die Prämie für reine Elektrofahrzeuge auf:
- 8.000 Euro, ohne jedoch 50 % der Fahrzeugkosten ohne Mehrwertsteuer zu überschreiten, wenn es sich um Pkw mit einem Stromverbrauch von höchstens 180 Wh/km handelt;
- 8.000 Euro, ohne jedoch 50 % der Fahrzeugkosten ohne Mehrwertsteuer zu überschreiten, wenn es sich um Pkw mit einem Stromverbrauch von mehr als 180 Wh/km handelt, vorausgesetzt:
- das Fahrzeug hat mindestens 7 Sitzplätze, einschließlich Fahrersitz; und
- die Person, die die finanzielle Unterstützung beantragt (im Falle eines Miet- oder Leasingvertrags: der in der Zulassungsbescheinigung oder im Miet- oder Leasingvertrag eingetragene Fahrzeughalter), ist eine natürliche Person, die zu einem Haushalt von mindestens 5 Personen gehört;
- 3.000 Euro, ohne jedoch 50 % der Fahrzeugkosten ohne Mehrwertsteuer zu überschreiten, wenn es sich um Pkw handelt, die die oben genannten Kriterien nicht erfüllen;
- 8.000 Euro, ohne jedoch 50 % der Fahrzeugkosten ohne Mehrwertsteuer zu überschreiten, wenn es sich um Lieferwagen handelt.
Erfolgt die erste Inbetriebsetzung des Fahrzeugs spätestens zum 31. Dezember 2024 einschließlich und liegt das Abschlussdatum des Kaufvertrags oder, im Falle von Leasing, des Leasing-/Mietvertrags des Fahrzeugs zwischen dem 1. April 2022 und dem 31. März 2024 einschließlich:
- beläuft sich die Prämie für reine Elektrofahrzeuge auf:
- 8.000 Euro, ohne jedoch 50 % der Fahrzeugkosten ohne Mehrwertsteuer zu überschreiten, wenn es sich um Pkw mit einem Stromverbrauch von höchstens 180 Wh/km handelt;
- 8.000 Euro, ohne jedoch 50 % der Fahrzeugkosten ohne Mehrwertsteuer zu überschreiten, wenn es sich um Pkw mit einem Stromverbrauch von höchstens 200 Wh/km handelt und einer maximalen Nettoleistung des Antriebssystems von höchstens 150 Kilowatt;
- 8.000 Euro, ohne jedoch 50 % der Fahrzeugkosten ohne Mehrwertsteuer zu überschreiten, wenn es sich um Pkw mit einem Stromverbrauch von mehr als 180 Wh/km handelt, vorausgesetzt:
- das Fahrzeug hat mindestens 7 Sitzplätze, einschließlich Fahrersitz; und
- die Person, die die finanzielle Unterstützung beantragt (im Falle eines Miet- oder Leasingvertrags: der in der Zulassungsbescheinigung oder im Miet- oder Leasingvertrag eingetragene Fahrzeughalter), ist eine natürliche Person, die zu einem Haushalt von mindestens 5 Personen gehört;
- 3.000 Euro, ohne jedoch 50 % der Fahrzeugkosten ohne Mehrwertsteuer zu überschreiten, wenn es sich um Pkw handelt, die die oben genannten Kriterien nicht erfüllen;
- 8.000 Euro, ohne jedoch 50 % der Fahrzeugkosten ohne Mehrwertsteuer zu überschreiten, wenn es sich um Lieferwagen handelt.
Der Stromverbrauch entspricht dem Verbrauch, der beim WLTP-Prüfzyklus festgelegt wurde und in der Konformitätsbescheinigung oder einem anderen, vom Fahrzeughersteller oder dessen Bevollmächtigten ausgestellten und in der nationalen Datenbank der Straßenfahrzeuge eingetragenen gleichwertigen Dokument angegeben ist.
- bis zu 1.000 Euro für folgende reine Elektrofahrzeuge:
- vierrädrige Fahrzeuge;
- Motorräder;
- Leichtkrafträder (125 cm3);
- Mopeds (Scooter und Pedelec45).
Im letzten Fall beträgt die Prämie 50 % der Fahrzeugkosten ohne Mehrwertsteuer, jedoch höchstens 1.000 Euro;
- bei wasserstoffbetriebenen Brennstoffzellenfahrzeugen beträgt die Prämie 8.000 Euro, ohne jedoch 50 % der Fahrzeugkosten ohne Mehrwertsteuer zu überschreiten, wenn es sich um Pkw und Lieferwagen handelt.
Aufladbare (Plug-in) Hybridelektrofahrzeuge mit CO2-Emissionen bis zu 50 g/km
Bei Fahrzeugen, die nach dem 1. September 2020 erstmals in Betrieb gesetzt werden, wird der nach dem weltweit harmonisierten Prüfverfahren für leichtgewichtige Fahrzeuge (WLTP) bestimmte kombinierte CO2-Emissionswert berücksichtigt.
Erfolgte die erste Inbetriebsetzung des Fahrzeugs:
- zwischen dem 1. Januar 2019 und dem 31. Dezember 2021 und wurde der Kaufvertrag oder, im Falle von Leasing, der Leasing-/Mietvertrag des Fahrzeugs spätestens zum 31. März 2021 einschließlich abgeschlossen, beläuft sich die Prämie auf 2.500 Euro für Pkw und Lieferwagen;
- spätestens bis zum 31. Dezember 2021 einschließlich und liegt das Abschlussdatum des Kaufvertrags oder, im Falle von Leasing, des Leasing-/Mietvertrags des Fahrzeugs zwischen dem 1. April 2021 und dem 31. Dezember 2021 einschließlich, beläuft sich die Prämie auf 1.500 Euro für Pkw und Lieferwagen;
- spätestens bis zum 31. Dezember 2023 einschließlich und liegt das Abschlussdatum des Kaufvertrags oder, im Falle von Leasing, des Leasing-/Mietvertrags des Fahrzeugs zwischen dem 1. April 2021 und dem 31. Dezember 2021 einschließlich, und liegt das ursprünglich geplante Lieferdatum des Fahrzeugs, das im Kaufvertrag oder, im Falle von Leasing, im Miet- oder Leasingvertrag des Fahrzeugs angegeben ist, nicht nach dem 31. Dezember 2021, beläuft sich die Prämie auf 1.500 Euro für Pkw und Lieferwagen.
Kumulierung der Prämien
Privatpersonen können die für die hier genannten Fahrzeuge bewilligte Prämie mit derjenigen für den Kauf eines Fahrrads mit Tretkraftunterstützung oder eines Fahrrads kumulieren.
Die Prämien können nicht mit den steuerlichen Abzügen für nachhaltige Mobilität kumuliert werden.
Formulare/Online-Dienste
Formulaire de demande à remplir par le demandeur aux fins d’obtenir une aide financière pour la promotion des véhicules routiers à zéro ou à faibles émissions de CO₂
Formulaire de demande à remplir par le demandeur aux fins d’obtenir une aide financière pour la promotion des véhicules routiers à zéro ou à faibles émissions de CO₂ pour : - un véhicule automoteur électrique pur, - un véhicule automoteur à pile combustible hydrogène, - un véhicule automoteur électrique hybride rechargeable (émissions CO2 ≤ 50g/km)
Authentische Quellen
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Zuständige Kontaktstellen
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Umweltamt
Umweltamt – Zuschüsse und finanzielle Beihilfen1, avenue du Rock'n'Roll
L-4361 Esch-sur-Alzette
Luxemburg
Tel. : (+352) 40 56 56-444