Ausgleichssumme

Geldsumme, die von einer Person zu zahlen ist, die bei der Teilung von Miteigentum einen Anteil erhält, dessen Wert höher ist als derjenige, auf den sie Anspruch hat. Dies gilt auch im Falle eines Austauschs, wenn die ausgetauschten Gegenstände einen unterschiedlichen Wert haben.

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