Kapitalgesellschaft

Gesellschaft, die sich in der Hauptsache auf das von den Gesellschaftern eingebrachte Kapital stützt, ohne deren Person Bedeutung zuzumessen. In dieser Art von Gesellschaft heißen die dieses Kapital verbriefenden Eigentumstitel „Aktien”. Diese sind frei abtretbar. Die Haftung der Gesellschafter ist in der Regel auf ihre Einlagen beschränkt.

 

Zum letzten Mal aktualisiert am