Spaltung durch Gründung neuer Gesellschaften

Vorgang, durch den eine Gesellschaft:

  • ihr gesamtes Aktiv- und Passivvermögen im Wege der Auflösung ohne Abwicklung auf mehrere neugegründete Gesellschaften überträgt oder;
  • ohne Auflösung – einen Teil oder die Gesamtheit ihres Vermögens auf eine oder mehrere neugegründete Gesellschaften überträgt, und zwar gegen Gewährung von Anteilen der begünstigten Gesellschaften an ihre Gesellschafter. Gegebenenfalls kann eine bare Zuzahlung gewährt werden, die 10 % des Nennbetrags der Gesellschaftsanteile nicht übersteigt.

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