Wertzuwachs (Veräußerungsgewinn)

Wertsteigerung von (beweglichen oder unbeweglichen) Gütern oder Wertpapieren zwischen Anfang und Ende eines bestimmten Zeitraums. Es handelt sich um die Differenz zwischen dem Einstandspreis und dem Verkaufspreis und ist in bestimmten, gesetzlich festgelegten Fällen zu versteuern.

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