Buchhaltungsunterlagen

Die Buchhaltungsunterlagen bestehen aus folgenden Dokumenten:

  • die Jahresabschlüsse und konsolidierten Abschlüsse, die sich auf ein gegebenes Geschäftsjahr beziehen, und deren Einreichung beim Handels- und Firmenregister per Gesetz vorgeschrieben ist;
  • gegebenenfalls:
    • den Kontensaldo gemäß dem standardisierten Kontenplan (plan comptable normalisé - PCN);
    • sämtliche Urkunden, Auszüge aus Urkunden und sonstige Dokumente in Verbindung mit den Jahresabschlüssen und konsolidierten Abschlüssen des gleichen Geschäftsjahres, und deren Einreichung beim Handels- und Firmenregister per Gesetz vorgeschrieben ist.

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